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Besuchsvisum für drei Monate (Gelesen: 4.872 mal)
xjoschx
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15.03.2007 um 17:05:33
 
Ich habe eine Frage, wer kann mir diese beantworten?

Ich möchte im Sommer meine Verlobte für 3 Monate nach Deutschland einladen (Herkunftsland Sri Lanka). Sie war letztes Jahr schon einmal zu Besuch hier, aber nur 1 für einen Monat. Ich habe nun einen Flug gebucht. Die Einreise soll am 1 Juli erfolgen, die Ausreise am 30. September. Das sind dann genau 3 Monate. War happy, dass es genau zu diesen Terminen auch einen Flug gab. Ich dachte buchen, bezahlen und glücklich sein. Nun der Hammer: Die Deutsche Botschaft in Sri Lanka bzw das Auswärtige Amt hat auf der Internetseite beim Bereich Visagebühren hinter Schengenvisum stehen:
ZITAT:
Die Gebühren für Schengen-Visa (Aufenthalt in 15 Schengen-Staaten möglich, Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen) beträgt 60,-- Euro.

Das hat mich nun sehr bestürzt, denn vom 01.Juli bis zum 30.September sind es 92 Tage. Ich hatte aber in Monaten gem. Aufenthaltsgesetz gerechnet. Flug wurde schon deshalb so früh gebucht, weil wir vielleicht sonst, ähnlich wie letztes Jahr, fast keinen mehr bekommen hätten oder nur noch zum IATA-Preis von etwa 1200,-€. Er ist nicht mehr umbuchbar und wurde schon bezahlt.
Ist das nun vom Auswärtigen Amt ein Versehen (die müßten das Gesetz doch eigentlich kennen) oder hinkt das geschriebene Gesetz der aktuell gültigen Fassung hinterher(glaube ich aber auch nicht)? Soll ich den Flug umbuchen? Muß ich mir vielleicht auch gar keine Gedanken machen? Liegt es im Ermessen der Botschaften und derer Visaabteilungen das Besuchervisum auch für 92 Tage auszustellen?
Bitte helft mir.
Ich will nicht, dass der Besuch wegen falscher Antragstellung scheitert. Ich will aber auch nicht einen Flug nochmal bezahlen müssen, weil das Auswärtige Amt eine Falschinterpretierung des Gesetzes auf der Homepage stehen hat.
Bin für jeden konstruktiven Ratschlag dankbar

LG Josch
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xjoschx
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Antwort #1 - 15.03.2007 um 17:07:21
 
Hier der Link zur entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes für alle die es nochmal nachlesen wollen.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visa...
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inge
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Antwort #2 - 15.03.2007 um 17:25:38
 
Zitat:
Kategorie ,,C2": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von 31 bis zu 90 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).



BTW, wenn's um "Visum" geht, würde ich ggfs ERST bei der Botschaft nachschauen/fragen und erst DANN im AufenthG.

BTW2: ERTEILT ist das Visum noch lange nicht! Gerade längerfristige "Besuchs-" Aufenthalte werden meist eher etwas misstrauisch gesehen. Da ist eine Flugbuchung, die nicht storniert werden kann, evtl etwas mutig.
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inge
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Antwort #3 - 15.03.2007 um 17:46:06
 
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01)DurchgedrehtE:HTML

Oben steht "drei Monate", weiter unten dann:
Zitat:
Die Höchstaufenthaltsdauer beträgt 90 Tage pro Halbjahr.

90 Tage sind nach EU-Regelungen also höchst offiziell "drei Monate".
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ronny
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Antwort #4 - 15.03.2007 um 18:30:39
 
Hmmmmmm,

das SDÜ redet sowohl im § 10 als auch im § 11 von bis zu drei Monaten.

Das bedeutet ein Schengen-Visum (auf welches eh kein Anspruch besteht) für 90 Tage ist nicht falsch.

Ich halte es allerdings für äußerst blauäugig, bereits einen Flug zu buchen wenn noch nicht mal ein Antrag gestellt wurde. Da kann ggf. der Gesamtbetrag in den Sand gesetzt worden sein Zwinkernd

Bei der gegenwärtigen Visa-Praxis steht ja noch nicht mal fest, ob überhaupt eins erteilt wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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xjoschx
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Antwort #5 - 15.03.2007 um 18:39:15
 
inge schrieb am 15.03.2007 um 17:25:38:
ERTEILT ist das Visum noch lange nicht! Gerade längerfristige "Besuchs-" Aufenthalte werden meist eher etwas misstrauisch gesehen. Da ist eine Flugbuchung, die nicht storniert werden kann, evtl etwas mutig.


ronny schrieb am 15.03.2007 um 18:30:39:
Ich halte es allerdings für äußerst blauäugig, bereits einen Flug zu buchen wenn noch nicht mal ein Antrag gestellt wurde. Da kann ggf. der Gesamtbetrag in den Sand gesetzt worden sein


Tja Ihr beiden, das mag wohl so sein und ich bin darüber auch nicht immer so froh. Aber bei der Visavergabepraxis ist es auch möglich, dass man plötzlich ein Visum hat und keinen Flug mehr bekommt. Letztes Jahr hat meine Verlobte das Visum ganze 2 Tage vor Abreise erhalten. Hätte ich dann erst buchen wollen, dann hätte ich keinen Flug mehr bekommen. Alle Flüge waren ausgebucht. Einzige Möglichkeit BuisnessClass für bis zu 2000 €. Die Einreise verschieben ging auch nicht, weil das Visum nur für 1 Monat gültig war und das ist eh schon ziemlich kurz.
Hab nun mal an die Botschaft geschrieben. Befürchte aber, dass die mir die gleiche Auskunft geben wir ihr beiden. Dann muß ich eben doch in den sauren Apfel beißen.
LG Josch
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trixie
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Antwort #6 - 15.03.2007 um 19:02:10
 
Zitat:
Einzige Möglichkeit BuisnessClass für bis zu 2000 €.


Was ist günstiger: 2000 Euro für einen sicheren Flug, oder 1200 Euro in den Sand gesetzt?

Ich denke die Aussage von 3 Monaten kann man anwenden, wenn es sich um ganze Kalendermonate, also vom 01. bis zum Monatsende handelt. Und die 90 Tage, wenn das Visum während des Monats beginnt. Sonst müßte ja immer mit dem Taschenrechner gerechnet werden und wehe, wenn wir ein Schaltjahr haben.

trixie
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xjoschx
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Antwort #7 - 15.03.2007 um 19:31:03
 
@trixie
Ich glaube da liegt ein Mißverständnis vor. Der regukäre IATA Tarif wären 1200 € für die Economy Class. Den hab ich natürlich nicht bezahlt. Den zahlt man nur wenn man nichts anderes mehr bekommt oder direkt am Airport kaufen muß. 2000 € hätte ein BuisnessClass Flug letztes Jahr gekostet. Das von mir erworbene Ticket für dieses Jahr hat mich 499 € gekostet. Zwinkernd
Bezüglich Deiner Aussage zu der Monatsberechnung:
Ich war auf die Berechnung nach §§187,188 BGB aus. Da heist es ja sinngemäß, eine Monatsfrist endet immer am Tage der dem Tage des Folgemonats welcher die gleiche Benennung wie der "Starttag" führt, voran geht.  hä? Soll heißen: wenn eine Monatsfrist am 15. eines Montats beginnt, dann endet sie am 14. des Folgemonats. Eigentlich ganz einfach. Blöd für den, der über Februar reisen will, denn der hat nur 28 Tage oder höchstens 29. Hoffe, dass ich von der Botschaft eine definitive Aussage bekomme. Die sind doch auch an Recht und Gesetz gebunden und im Aufenthaltsgesetz steht eben eigentlich 3 Monate und nicht 90 Tage. Mal sehn was raus kommt.
Ich habe aber vorgesorgt. Es gibt Neuigkeiten. Es hat mir keine Ruhe gelassen. Ich hab mich mit dem Ticket Büro in Verbindung gesetzt und denen die Situation geschildert. Außerdem hatte ich wahrscheinlich falsche Informationen bezgl. der Stornierungs-/Umbuchungsmöglichkeit. Die Stornierung kostet mich nur 32 € Smiley Davon bekommt die Airline 7 € und das Ticketbüro 25 €. Die wollen das bis Dienstag hinbekommen, dann buche ich einen neuen Flug dort für eine Aufenthaltsdauer von weniger als 90 Tage. Dann haben auch alle ihren Frieden. Ist besser so. Sollte sie dann auch noch kein Visum erhalten, dann wäre das SCH..., aber auch dann würde ich für die Stornierung nur wieder 32€ bezahlen.

Nun gehts mir auch wieder besser, hab schon Panik geschoben.
LG Josch
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Saxonicus
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Antwort #8 - 15.03.2007 um 23:48:13
 
Zwar weiß ich nicht wie es die deutschen Behörden sehen 90 Tage = 3 Monate aber gerade in Sri Lanka ist man da seit Neuesten sehr pingelig, da gilt das normale Touristenvisum eben 30 Tage und nicht einen Monat (31 Tage). In anderen (asiatischen) Ländern wird auch nach Tagen gerechnet.
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Antwort #9 - 16.03.2007 um 13:53:12
 
Antwort gibt Kapitel VI Ziffer 1.4 der GKI ... 90 Tage pro Halbjahr ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.03.2007 um 16:34:24
 
xjoschx schrieb am 15.03.2007 um 19:31:03:
@trixie

dann buche ich einen neuen Flug dort für eine Aufenthaltsdauer von weniger als 90 Tage. Dann haben auch alle ihren Frieden. Ist besser so. Sollte sie dann auch noch kein Visum erhalten, dann wäre das SCH..., aber auch dann würde ich für die Stornierung nur wieder 32€ bezahlen.

Nun gehts mir auch wieder besser, hab schon Panik geschoben.
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hi, 90 Tage pro Halbjahr und keinen Tag mehr. Achte auf die Aussagen zu Srilanka (30 Tage) und lass doch erst einmal das Visum fertig sein, bevor du fest buchst
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xjoschx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 16.03.2007 um 17:46:55
 
Zitat:
Achte auf die Aussagen zu Srilanka (30 Tage) und lass doch erst einmal das Visum fertig sein, bevor du fest buchst


1.) Das hast Du definitiv falsch verstanden. Saxonicus hat hier die Sri Lankanischen Behörden gemeint die Deutschen Touristen bei Einreise nur ein Visum bis 30 Tage ausstellen. Ich weiß zwar nicht, was das mit der Visumvergabe der Deutschen Botschaft an Sri Lankaner zu tun hat, aber das meinte er jedenfalls. Die Deutsche Botschaft in Colombo wird sich nicht nach der Visa-Vergabepraxis der Sri Lankanischen Behörden richten.

2.) Wie schon erwähnt, werde ich eben nicht warten bis sie das Visum hat, weil ich dann vielleicht keinen Flug mehr bekommen kann oder wenn dann nur zum extrem hohen IATA-Preis. Hatte ich aber schonmal geschrieben. Bei einer Stornierungsgebühr von 32 Euro und einem Ticketpreis von 499 Euro wäre ich doch schön doof, wenn ich warte und dann zum Dank dafür das Ticket für 1200 Euro kaufen muß. Rechnen kann ich noch. Außerdem schießt man noch mehr Geld in den Wind, wenns nicht klappt: 25 Euro für die Verpflichtungserklärung, 100 Euro für die Krankenversicherung, 60 Euro Visumgebühren... ganz zu schweigen von den ganzen Fahrtkosten die ihr entstehen. Und außerdem was sind schon 32 Euro die man eventuell mehr in den Wind schießt, wenn man im Gegenzug etwa 500-700Euro im Bezug auf den IATA-Preis einsparen kann, wenn alles glatt läuft. Um das zu verhindern, müßte man einen Termin zur Beantragung des Visums mehrere Wochen vor Abflug haben. Ich wünsche jedem Glück, der es versucht. Das Terminvergabebüro (beauftragte Fremdfirma) sagt, dass es keine Termine zur Antragsabgabe länger als 14 Tage vor Abreise gibt. Wer sich aufregt hat danach eventuell "sehr gute" Karten wenns um die Visaerteilung geht. Ich möchte mich nicht beschweren. Habe schließlich vor, sie noch öfter einzuladen. Will deshalb also keinerklei Äreger mit der Botschaft und auch nicht als Drängler oder Nörgler bekannt werden. Die 32 Euro kann ich verschmerzen.
Hoffe nun ist Dir klar, warum ich es so und nicht anders mache, auch wenn ich nun eventuell sagenhafte 32 Euro mehr in den Wind schieße.

Habe inzwischen auch Antwort von Botschaft bekommen. Aufenthalt darf keinesfalls länger als 90 Tage sein, lt. Botschaft gem.Schengen-Recht. Nun aber auch egal, hab ja schon umdisponiert.

LG Josch
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Antwort #12 - 16.03.2007 um 19:41:27
 
Will Dir ja Deine Vorfreude nicht nehmen, habe aber erhebliche Zweifel, daß Deine Freundin ein 90 Tage Visum erhalten wird.
Welcher normale Mensch hat schon so lange Urlaub ?
Nach meinen Erfahrungen mit der D-Botschaft in Colombo dürften da wohl reichliche Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der Besucherin aufkommen.
Hoffentlich verfügt sie über stichhaltige Argumente um dieses Mißtrauen zu entkräften.
Es wäre interessant zu erfahren, wie das Visaverfahren ausgeht und Du uns darüber berichten würdest.
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Antwort #13 - 16.03.2007 um 20:07:53
 
@Saxonicus
Kann dieser Aussage nur zustimmen.
3 Monate (un)bezahlter Urlaub für Reise nach Deutschland?

Zweifel an der Rückkehrbereitschaft sollten dann eindeutig wiederlegt werden.
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xjoschx
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Antwort #14 - 12.06.2007 um 19:37:28
 
Saxonicus schrieb am 16.03.2007 um 19:41:27:
Will Dir ja Deine Vorfreude nicht nehmen, habe aber erhebliche Zweifel, daß Deine Freundin ein 90 Tage Visum erhalten wird.
Welcher normale Mensch hat schon so lange Urlaub ?
Nach meinen Erfahrungen mit der D-Botschaft in Colombo dürften da wohl reichliche Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der Besucherin aufkommen.
Hoffentlich verfügt sie über stichhaltige Argumente um dieses Mißtrauen zu entkräften.
Es wäre interessant zu erfahren, wie das Visaverfahren ausgeht und Du uns darüber berichten würdest.    


Was ist nun daraus geworden?

Tja Leute was soll ich sagen. Wir haben das Visum ganz normal beantragt. Am Tag vor der Antragsabgabe habe ich dann mal ein Fax zur Botschaft geschickt um nochmals die Korektheit der Einladung zu bestätigen und auf den bereits gebuchten Hin-und Rückflug hinzuweisen. (Früher wollte die Botschaft diese Bestätigung der Reservierung zusammen mit dem Antrag haben) Ob das nun die Beamten gnädig stimmte, oder die Tatsache, dass meine Freundin letztes Jahr schon einmal hier war, kann ich nicht beurteilen. Ende vom Lied: Sie hat das Visum ohne Probleme und Widerworte erhalten. War aber bestimmt auch ne Portion Glück dabei. Beim Nächsten kanns ganz anders laufen. Wünsche allen die es auch versuchen viel Glück.
LG Josch
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