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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181123282 Beitrag begonnen von bine1904 am 06.06.2007 um 11:48:01 |
Titel: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von bine1904 am 06.06.2007 um 11:48:01
Hallo zusammen,
ich irre schon seit tagen total vezweifelt durchs web um hilfe zu finden. ich bin deutsche und habe vor 3 jahren meinen jetzigen freund, einen südafrikaner auf einem kreuzfahrtschiff, auf dem wir beide gearbeitet haben, kennengelernt. ende letzten jahres haben wir auf dem schiff aufgehört, mit dem ziel uns in südafrika niederzulassen. allerdings musste ich nach 3 monaten festellen, dass ich auf keinen fall dort glücklich werden könnte. die nächste idee war dann zusammen nach england zu gehen, da es für ihn die einfachste möglichkeit war ein visum zu bekommen. jedoch wurde dieses visum nun abgelehnt, da er schoneinmal eins für england hatte und wohl nur einmal berechtigt ist eins zu bekommen. so, nun wissen wir nicht so recht weiter, er sitzt in südafrika und ich hier in deutschland und am liebsten wollen wir zusammen in ein englischsprachiges land. da das mit seinem reisepass aber nicht so ganz einfach ist, haben wir uns nun überlegt, ob wir eventuell weiterkommen, wenn wir heiraten. die heirat an sich in deutschland ist aber auch wieder sehr kompliziert und langwierig und wir denken deshalb daran in dänemark zu heiraten. er würde dann mit einem schengen visum kommen. darüber habe ich in den letzten tagen sehr viel unterschiedliche dinge gelesen. auf der einen seite ist es wohl erlaubt mit einem schengen visum zu heiraten, auf der anderen seite lese ich auch immer wieder, dass das eigentlich nicht rechtmäßig ist. meine frage ist nun, wenn wir die hochzeit in dänemark durchziehen, kann sie rein rechtlich aufgrund des schengen- visums angefochten werden und kann die ausländerbehörde probleme machen?? muss ich als deutsche einen job und wohnraum nachweisen um für meinen ausländischen mann eine aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?? und bringt uns eine hochzeit irgendwelche vorteile im bezug auf das emigrieren in ein drittland?? Ich bin wirklch sehr verzweifelt und über jeden hinweis dankbar, auch wenn jemand eventuell eine lösung ohne heirat weiss. vielen dank im voraus, lg bine |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von maki am 06.06.2007 um 12:27:50
Hallo bine,
bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
Heiraten ist rechtmässig, auch mit Schengenvisum, allerdings gibt es dann keinen Anspruch mehr auf die Erteilung einer AE, zumindest nicht ohne vorherige Ausreise und Beantragung eines FZF Visum von Südfrika aus. Falls er kein Schengenvisum für die Mehrfache Einreise hat, wäre die Rückreise von Dänemark nach D illegal. Die alternativen Einreise mit Visum zur Eheschliessung bzw. Heirat in Südafrika und dann FZF Visum nach D geben euch die Sicherheit des Anspruches auf eine AE. Bei einem Visa zur Eheschliessung muss der LU deines Verlobten sichergestellt sein ( VE ), bei einer FZF nicht ;) bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
Für deutsche Staatsbürger gilt (im Moment): Wohnraum muss vorhanden sein, allerdings gibt es keine Regelung wie groß. "Job" bzw. Einkommen ist nicht ausschlaggebend, d.h. es kann sein das du dein Einkommen nachweisen sollst, aber es hat keinen Einfluss auf die AE Erteilung. bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
Das kommt ganz auf das Drittland an ;) Ich weiss zB., das es in Australien keinen Unterschied macht ob ihr verheiratet seid oder nicht, dort reicht auch eine sog. "de Facto" Ehe ("wilde Ehe"). An deiner Stelle würde ich mir erst überlegen wohin es gehen soll und mich dann über die Vor- und Nachteile einer Eheschliessung informieren, "bis das der Tod/Richter euch scheidet" kann im Zweifelsfall ganz schön lange sein. Gruß, maki |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von sunnysunshine am 06.06.2007 um 12:59:01 maki schrieb am 06.06.2007 um 12:27:50:
Hi maki, das ist so nicht richtig, bei der Ausreise D-DK und auch bei der Rückriese DK-D würde keine Schengenaußengrenze überschritten, so dass das mit dem Schengenvisum möglich wäre ;) Allerdings würden ggf. bei der Beantragung des Visums Falschangaben bzw. unvollständige angaben gemacht werden (da die Eheschließung von vorn herein beabsichtigt war und es sich nicht um einen reinen Besuchsaufenthalt als solchen handelt). Damit läge dann ggf. ein Ausweisungsgrund vor, der dem Anspruch auf Erteilung der AE entgegenstünde. Grüße sunnysunshine ;) |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von maki am 06.06.2007 um 13:01:21
Danke sunnysunshine! :)
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Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von sigi-n am 06.06.2007 um 20:00:51 bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
Hallo mögliche Lösung und rechtlich müsste sie auch ok sein: Besuchsvisa für Schengenland. Heiraten in DK und dann innerhalb des legalen Aufenthalts (Visa) nehmt ihr wohnsitz in UK. Du hast EU Freizügigkeit und somit dein mann auch d.h. UK muss eine AE für ihn ausstellen. mfg sigi |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von schweitzer am 07.06.2007 um 08:10:51
Hi sigi-n,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke es ist wichtig zu berücksichtigen, das Großbritannien kein Schengenstaat ist. Guckst Du bitte hier: http://www.zoll.de/h0_wir_ueber_uns/a0_organisation/d0_hzaorg/schengen_staaten/index.html Eine Einreise mit dem Schengenvisum nach UK dürfte daher IMHO nicht funktionieren!!! =schweitzer= |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von bine1904 am 07.06.2007 um 09:20:58
vielen dank erstmal für die schnelle beantwortung und die vielen tipps.
mir ist nun noch eine andere idee gekommen. wie sieht es denn aus, wenn er sich ein schengen visum besorgt und wir z.B. nach holland gehen und versuchen in der aufenthaltsberechtigten zeit arbeit für ihn zu bekommen. könnte er dann eine dauerhafte aufenthaltserlaubnis und AE bekommen ohne nochmal ausreisen zu müssen oder muss man bei der visa-beantragung schon angeben, dass man sich arbeit suchen möchte??? lg bine |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von janetm am 07.06.2007 um 09:36:35
Mit dem Schengen-visum arbeiten ist schon mal nicht erlaubt.
Dann müsste wiederum ein Arbeistvisum beantragt werden für das Land wo gearbeitet werden soll. Dies wird aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt in der Regel. Ich habe meine nicht-EU Frau auch in Deutschland geheiratet und das war jetzt nicht soo schrecklich kompliziert. Warst du schon mal beim standesamt und hast dich da beraten lassen ? Aloha |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von sigi-n am 07.06.2007 um 10:30:51 schweitzer schrieb am 07.06.2007 um 08:10:51:
Hallo schweitzer da hast du recht mit UK und Schengen, deshalb hatte ich geschrieben das er nur im rahmen der freizügigkeit mit seiner dann Ehefrau ein Visa/AE erhält. s. Urteil Singh des europäischen gerichtshofs. Das ganze erfordert natürlich eine gute planung um sauber zu bleiben d.h. sie muss sich einen job in uk besorgen und sofort nach der Heirat den wohnsitz nach UK verlegen. Hallo Tina NL funktioniert auch nur wenn ihr verheiratet seit, dann gilt auch da die freizügigkeit. Gem. IND bekommt er eine NL AE der Papierkram, ist aber auch nicht ohne, bis er arbeiten kann ca. 6 Monate oder er findet einen Arbeitgeber der dem IND Druck macht. NL war mal sehr offen, ist aber in vielen sachen heute VIEL härter wie D. mfg sigi |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von maki am 07.06.2007 um 19:08:48
Hallo sigi-n,
kenn mich gar nicht mit EU Recht aus, aber es sollte doch nur ziehen wenn beide Ehegatten sich bereits in einem EU Land (in diesem Fall D) niedergelassen haben, oder? |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von Muleta am 07.06.2007 um 19:23:26 maki schrieb am 07.06.2007 um 19:08:48:
die Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG) sieht das nicht vor. @ sigi-n: reicht in NL eine eheähnliche Gemeinschaft i.V.m. einer 'Verpflichtungserklärung' bzgl. Lebensunterhalt nicht aus? Diese Möglichkeit müsste (zumindest vor längerer Zeit) bestanden haben (EuGH - Reed). Muleta |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von mauksutat am 07.06.2007 um 20:31:50
Liebe Bine,
ich kenn das so: Dein Verlobter reist ein, mit Schengenvisum UND Rückflugticket. Ihr seht zu dass ihr eure Heirat zackig duchzieht (das geht auch mit Besuchsvisum, haben wir auch so gemacht) mit der Heiratsurkunde gehst du direkt zum Einwohnermeldeamt und meldest deinen Mann an, und beantragst AE. Es hat sich halt der Reisegrund geändert, kommt in den besten Familien vor. Die Rückfragen vom ABH kommen dann schon automatisch, wenn es wirklich keine Scheinehe ist überlebt ihr das. Die elegantere und gewünschte Variante ist die Ausreise nach der Heirat und sofort zum Konsulat ein Visum zur FZF stellen. Formulare gibt es im Internet, auch kein Hexenwerk. So haben wirs gemacht. Und weder Wohnraum noch Einkommen haben einen Einfluss auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach §28... allerdings kann es sein dass ihr dann jedes Jahr zum ABH müsst. Mach dich nicht verrückt, alles wird gut :-) [warnyel]direkte Aufforderung, mit einem falschen Visum einzureisen, ist nicht gerade die feine englische Art![/warnyel] |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von maki am 07.06.2007 um 20:54:20 mauksutat schrieb am 07.06.2007 um 20:31:50:
Das wäre doch glatt gelogen, nicht wahr? |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von xjoschx am 12.06.2007 um 20:02:58 maki schrieb am 07.06.2007 um 20:54:20:
Das soll einem erst einmal jemand nachweisen. @bine1904 Vielleicht kann Dir dieser Link weiterhelfen bezüglich der Frage, was nach der Heirat zu tun ist. AE dürfte kein Problem sein, wenn es wirklich keine Scheinehe ist. Scheinehen fallen nämlich nicht unter zu schützende Ehen gem Art.6 GG. Auf jeden Fall stehn die Chancen gut. Habe mich auch mal privat mit jemandem von der ABH unterhalten. Der hat mir bestätigt, dass derzeit noch Heiratsurkunden aus DK anerkannt werden müssen. Begründung siehe Link. Kann sich aber ändern, weil man eine Änderung plant im AufenthG. Viel Glück von mir. Schreib mal ob's geklappt hat, wenn Du soweit bist. [inv]http://www.single-suchen.de/daenemark.html#Wie[/inv] [edit]Der Link wurde wegen inhaltlicher Ungenauigkeiten unkenntlich gemacht , Ronny[/edit] LG Josch |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von inge am 12.06.2007 um 20:10:11 Zitat:
- Mit "Anerkennung" der Heiratsurkunde hat das Ganze schon mal total nix zu tun. - Der Link ist super, weil er sich noch auf's AuslG bezieht ... - Und der Link ist ganz besonders super, weil ein einzelnes VG Urteil zum "Beweis" angeführt wird, dass es geht. Hint: Gibt auch einige Urteile, die zum GEGENTEILIGEN Ergebnis kommen! Heirat in DK ist KEIN Allheilmittel! Mal klappt alles problemlos, mal gibt's kleinere Probleme, mal gibt's RICHTIGE Probleme. Das sollte man nie aus den Augen verlieren! BTW:http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165410190 |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von maki am 12.06.2007 um 20:23:40 xjoschx schrieb am 12.06.2007 um 20:02:58:
Genau das meine ich doch, der Nachweis ist erbracht, sobald mit den Heiratsdokumenten eingereist wird. Wenn sich vor der Einreise der Grund ändert, ist das anzugeben. Wenn die Entscheidung nach der Einreise getroffen wird, werden wohl kaum die zur Hochzeit benötigten Dokumente ein Ausstellungsdatum haben das vor der Einreise lag. So einfach weist man das nach ;) Deine anderen Argumente sind auch schon oft gebracht worden, genau wie der link (den ich persönlich als schlechten Witz empfinde). Tatsache ist, es gibt keinen Anspruch auf eine AE, wenn es sich nachweislich um Visamissbrauch handelt. Das nachholen des Visaverfahrens ist meistens zumutbar. Gruß, maki |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von trixie am 12.06.2007 um 20:31:19 xjoschx schrieb am 12.06.2007 um 20:02:58:
Das ist richtig. Wenn die Hochzeit nicht in Kürze stattfinden soll, braucht ihr euch um die DK-Möglichkeit keine Gedanken mehr machen, denn dann ist dieses "Schlupfloch" geschlossen. trixie |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von garfield2008 am 12.06.2007 um 20:51:58
H(a)i,
inge schrieb am 12.06.2007 um 20:10:11:
und noch mehr super an dem Link ist, das das Urteil sich auf Duldung und Befugnis bezieht, also rein garnix mit dem hier besprochenen zu tun hat. mfg Thomas Bötther |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von xjoschx am 13.06.2007 um 07:24:31 inge schrieb am 12.06.2007 um 20:10:11:
@Inge Okay Du weißt Bescheid und wir sind alle d....! Wenn Du mal die Augen aufmachen würdest, dann hättest Du dort gesehen, dass man auch die entprechenden Paragrafen des neuen AufenthG aufführt wie zB. §27. Und da kommen wir dann wieder zum Thema, was das ganze doch mit der Anerkennung einer Heiratsurkunde zu tun hat. Sollte die nämlich nicht beim Standesamt anerkannt werden(bei derzeitiger Rechtslage aber schwer möglich) dann würde §27 nicht zum tragen kommen. Aufgrund dessen hat aber nun mal der Ehepartner eines Deutschen einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. ;) Die ABH schaut auch auf den Ort der Eheschließung Noch Fragen? Und auch das: Natürlich wird man nicht die ganze Seite mit Gerichtsurteilen füllen und natürlich gibt es auch negative Beispiele. Ich kann Dir aber auch mehrere Links nennen, welche die gleiche Aussage treffen. Es war aber als Hilfe gedacht und ist hoffentlich als solche auch angekommen bei bine @maki Mir ist nicht bekannt, dass man auf dem Deutschen Standesamt bei der Anerkennung der Urkund die zur bereits stattgefundenen Heirat benötigten Papiere nochmals vorweisen muß. Somit wird man nicht sehen, das deren Ausstellung vor der Einreise erfolgt ist. Okay man wird es ahnen. Zum Thema erwischt werden mit den Papieren an der Grenze: Schick die Papiere vorher mit der Post, dann hat man sie bei Einreise nicht dabei. ;) @garfield2008 Ich kann dem Link nicht entnehmen, dass es sich hier ausschließlich um Duldung und Befugnis dreht. Das Thema war, ob man nach Heirat in Dänemark ein AE für den dann Ehemann erhält. Meiner Meinung nach wird genau dazu im Link Stellung bezogen. |
Titel: Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten Beitrag von ronny am 13.06.2007 um 07:34:57
Lass Deine Frechheiten , die nützen niemandem etwas ;)
Und wenn Du über Sinn und Unsinn von Eheschließungen in Dänemark diskutieren willst, mach das im Userforum ;) Nur soviel: Eine Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde im deutschen Standesamt findet nicht statt, definitiv. Wenn aber der Betroffene eine standesamtliche Dienstleistung will (z.B. Namenserklärung etc.) oder ein FamBuch oder es soll die Geburt eines Kindes beurkundet werden, dann spätestens hat der deutsche Standesbeamte nicht nur zu prüfen, ob es formell in irgendeinem Dorf in DK das Ja-Wort gegeben hat, sondern er hat auch zu prüfen, ob diese Ehe nach den beteiligten Heimatrechten materiellrechtlich möglich und damit wirksam war. Und spätestens dann sind alle Urkunden die für diese Beurteilung notwendig sind vorzulegen PUNKT. Diskussion darüber bitte ggf. im Userforum , hier mache ich dicht bevor es eskaliert. Grüße Ronny ;) :closed |
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