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Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten (Gelesen: 5.708 mal)
maki
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Antwort #15 - 12.06.2007 um 20:23:40
 
xjoschx schrieb am 12.06.2007 um 20:02:58:

Das soll einem erst einmal jemand nachweisen. 

Genau das meine ich doch, der Nachweis ist erbracht, sobald mit den Heiratsdokumenten eingereist wird.

Wenn sich vor der Einreise der Grund ändert, ist das anzugeben.
Wenn die Entscheidung nach der Einreise getroffen wird, werden wohl kaum die zur Hochzeit benötigten Dokumente ein Ausstellungsdatum haben das vor der Einreise lag.

So einfach weist man das nach Zwinkernd

Deine anderen Argumente sind auch schon oft gebracht worden, genau wie der link (den ich persönlich als schlechten Witz empfinde).

Tatsache ist, es gibt keinen Anspruch auf eine AE, wenn es sich nachweislich um Visamissbrauch handelt.
Das nachholen des Visaverfahrens ist meistens zumutbar.

Gruß,

maki
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trixie
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Antwort #16 - 12.06.2007 um 20:31:19
 
xjoschx schrieb am 12.06.2007 um 20:02:58:
Kann sich aber ändern, weil man eine Änderung plant im AufenthG.  


Das ist richtig. Wenn die Hochzeit nicht in Kürze stattfinden soll, braucht ihr euch um die DK-Möglichkeit keine Gedanken mehr machen, denn dann ist dieses "Schlupfloch" geschlossen.

trixie
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garfield2008
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Antwort #17 - 12.06.2007 um 20:51:58
 
H(a)i,

inge schrieb am 12.06.2007 um 20:10:11:
- Und der Link ist ganz besonders super, weil ein einzelnes VG Urteil zum "Beweis" angeführt wird, dass es geht. Hint: Gibt auch einige Urteile, die zum GEGENTEILIGEN Ergebnis kommen!


und noch mehr super an dem Link ist, das das Urteil sich auf Duldung und Befugnis bezieht, also rein garnix mit dem hier besprochenen zu tun hat.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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xjoschx
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Antwort #18 - 13.06.2007 um 07:24:31
 
inge schrieb am 12.06.2007 um 20:10:11:
- Mit "Anerkennung" der Heiratsurkunde hat das Ganze schon mal total nix zu tun.
- Der Link ist super, weil er sich noch auf's AuslG bezieht ...
- Und der Link ist ganz besonders super, weil ein einzelnes VG Urteil zum "Beweis" angeführt wird, dass es geht. Hint: Gibt auch einige Urteile, die zum GEGENTEILIGEN Ergebnis kommen!

Heirat in DK ist KEIN Allheilmittel! Mal klappt alles problemlos, mal gibt's kleinere Probleme, mal gibt's RICHTIGE Probleme. Das sollte man nie aus den Augen verlieren!


@Inge
Okay Du weißt Bescheid und wir sind alle d....!
Wenn Du mal die Augen aufmachen würdest, dann hättest Du dort gesehen, dass man auch die entprechenden Paragrafen des neuen AufenthG aufführt wie zB. §27. Und da kommen wir dann wieder zum Thema, was das ganze doch mit der Anerkennung einer Heiratsurkunde zu tun hat. Sollte die nämlich nicht beim Standesamt anerkannt werden(bei derzeitiger Rechtslage aber schwer möglich) dann würde §27 nicht zum tragen kommen. Aufgrund dessen hat aber nun mal der Ehepartner eines Deutschen einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Zwinkernd
Die ABH schaut auch auf den Ort der Eheschließung
Noch  Fragen?

Und auch das:
Natürlich wird man nicht die ganze Seite mit Gerichtsurteilen füllen und natürlich gibt es auch negative Beispiele. Ich kann Dir aber auch mehrere Links nennen, welche die gleiche Aussage treffen. Es war aber als Hilfe gedacht und ist hoffentlich als solche auch angekommen bei  bine

@maki
Mir ist nicht bekannt, dass man auf dem Deutschen Standesamt bei der Anerkennung der Urkund die zur bereits stattgefundenen Heirat benötigten Papiere nochmals vorweisen muß. Somit wird man nicht sehen, das deren Ausstellung vor der Einreise erfolgt ist. Okay man wird es ahnen. Zum Thema erwischt werden mit den Papieren an der Grenze: Schick die Papiere vorher mit der Post, dann hat man sie bei Einreise nicht dabei.  Zwinkernd

@garfield2008
Ich kann dem Link nicht entnehmen, dass es sich hier ausschließlich um Duldung und Befugnis dreht. Das Thema war, ob man nach Heirat in Dänemark ein AE für den dann Ehemann erhält. Meiner Meinung nach wird genau dazu im Link Stellung bezogen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #19 - 13.06.2007 um 07:34:57
 
Lass Deine Frechheiten , die nützen niemandem etwas Zwinkernd

Und wenn Du über Sinn und Unsinn von Eheschließungen in Dänemark diskutieren willst, mach das im Userforum Zwinkernd

Nur soviel:

Eine Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde im deutschen Standesamt findet nicht statt, definitiv.

Wenn aber der Betroffene eine standesamtliche Dienstleistung will (z.B. Namenserklärung etc.) oder ein FamBuch oder es soll die Geburt eines Kindes beurkundet werden, dann spätestens hat der deutsche Standesbeamte nicht nur zu prüfen, ob es formell in irgendeinem Dorf in DK das Ja-Wort gegeben hat, sondern er hat auch zu prüfen, ob diese Ehe nach den beteiligten Heimatrechten materiellrechtlich möglich und damit wirksam war.

Und spätestens dann sind alle Urkunden die für diese Beurteilung notwendig sind vorzulegen PUNKT.

Diskussion darüber bitte ggf. im Userforum , hier mache ich dicht bevor es eskaliert.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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