inge schrieb am 12.06.2007 um 20:10:11:- Mit "Anerkennung" der Heiratsurkunde hat das Ganze schon mal total nix zu tun.
- Der Link ist super, weil er sich noch auf's
AuslG bezieht ...
- Und der Link ist ganz besonders super, weil ein einzelnes VG Urteil zum "Beweis" angeführt wird, dass es geht. Hint: Gibt auch einige Urteile, die zum GEGENTEILIGEN Ergebnis kommen!
Heirat in DK ist KEIN Allheilmittel! Mal klappt alles problemlos, mal gibt's kleinere Probleme, mal gibt's RICHTIGE Probleme. Das sollte man nie aus den Augen verlieren!
@Inge
Okay Du weißt Bescheid und wir sind alle d....!
Wenn Du mal die Augen aufmachen würdest, dann hättest Du dort gesehen, dass man auch die entprechenden Paragrafen des neuen
AufenthG aufführt wie zB. §27. Und da kommen wir dann wieder zum Thema, was das ganze doch mit der Anerkennung einer Heiratsurkunde zu tun hat. Sollte die nämlich nicht beim Standesamt anerkannt werden(bei derzeitiger Rechtslage aber schwer möglich) dann würde §27 nicht zum tragen kommen. Aufgrund dessen hat aber nun mal der Ehepartner eines Deutschen einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Die
ABH schaut auch auf den Ort der Eheschließung
Noch Fragen?
Und auch das:
Natürlich wird man nicht die ganze Seite mit Gerichtsurteilen füllen und natürlich gibt es auch negative Beispiele. Ich kann Dir aber auch mehrere Links nennen, welche die gleiche Aussage treffen. Es war aber als Hilfe gedacht und ist hoffentlich als solche auch angekommen bei bine
@maki
Mir ist nicht bekannt, dass man auf dem Deutschen Standesamt bei der Anerkennung der Urkund die zur bereits stattgefundenen Heirat benötigten Papiere nochmals vorweisen muß. Somit wird man nicht sehen, das deren Ausstellung vor der Einreise erfolgt ist. Okay man wird es ahnen. Zum Thema erwischt werden mit den Papieren an der Grenze: Schick die Papiere vorher mit der Post, dann hat man sie bei Einreise nicht dabei.
@garfield2008
Ich kann dem Link nicht entnehmen, dass es sich hier ausschließlich um Duldung und Befugnis dreht. Das Thema war, ob man nach Heirat in Dänemark ein
AE für den dann Ehemann erhält. Meiner Meinung nach wird genau dazu im Link Stellung bezogen.