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Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)? (Gelesen: 7.641 mal)
Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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14.03.2007 um 13:23:12
 
Hallo!
Ich hoffe mit meiner Frage hier richtig zu sein.
Mein Verlobter, ind. Staatsbürger, auf Duldung hier und ich (deutsch) möchten gerne heiraten.
Wir haben soweit alle Papiere zusammen, insbesondere das ominöse EFZ, dank einer sehr netten Sachbearbeiterin...
Wie dem auch sei - Grund für die Duldung ist Passlosgkeit (wird nicht ausgestellt)...

Wir hatten zunächst überlegt, in Schweden oder Dänemark zu heiraten, scheitern da aber offensichtlich an der Visumsfrage/Aufenthaltsrecht/Passlosigkeit.
Was kann man machen?
Offensichtlich möchten wir einer Abschiebung bzw einer langwierigen FZF - in Indien heiraten wäre ja sicherlich nicht das Problem...Aber mal abgesehen von dieser Möglichkeit - was könnte man tun?
Danke.
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.03.2007 um 13:44:24
 
Warum bekommt er denn keinen Pass?

Ohne wird das wohl nichts werden.

Gruß,

maki
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.03.2007 um 13:47:16
 
Ikh34 schrieb am 14.03.2007 um 13:23:12:
Offensichtlich möchten wir einer Abschiebung bzw einer langwierigen FZF - in Indien heiraten wäre ja sicherlich nicht das Problem...


Was willst Du uns damit sagen, da fehlt doch was Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2007 um 13:49:31
 
Sinnvoll wäre mal ein ganzer Sachverhalt z.B
-wei lange in Deutschland
- seit wann Asyl abgelehnt
- warum kriegt er keinen Pass
- hat er immer die richtigen Personalien benutzt
- warum bekommt er Heiratspapiere aber keinen Pass
etc.

proll
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Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 14.03.2007 um 20:24:57
 
Zitat:
Sinnvoll wäre mal ein ganzer Sachverhalt z.B
-wei lange in Deutschland
- seit wann Asyl abgelehnt
- warum kriegt er keinen Pass
- hat er immer die richtigen Personalien benutzt
- warum bekommt er Heiratspapiere aber keinen Pass
etc.

proll


Mhh, da gibt's wohl n Missverständnis, was die Heiratspapiere angeht - ich hab für mich das EFZ bekommen.
Um die Fragen zu beantworten:
- 3 Jahre Duldung
- ihm wird unterstellt falsche Angaben gemacht zu haben
- ?
- s.o. EFZ für mich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.03.2007 um 14:39:10
 
Ikh34 schrieb am 14.03.2007 um 20:24:57:
- ihm wird unterstellt falsche Angaben gemacht zu haben
- ?


Meine Erfahrung zu diesem Thema:

Er hat falsche Personalien benutzt    oder
er unterdrückt Papiere
mit der Motivation, Deutschland nicht verlassen zu müssen.

Inder, und auch das ist meine Erfahrung, können sich nahezu immer irgendwelche Dokumente aus der Heimat schicken lassen oder ihre hier deponierten Dokumente wiederfinden, wenn sie denn wollen.

An deiner Stelle würde ich mal ein ernsthaftes Gespräch mit deinem Freund führen !  Das riecht wieder nach Ehe zur Sicherung des Aufenthaltes (ggfs. nicht von dir, sondern von ihm)

Proll
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Antwort #6 - 19.03.2007 um 21:25:58
 
Huch, hab übersehen, dass du geantwortet hattest - danke schonmal.

Ja, es ist wohl richtig, dass man aus Indien sonstwas beschaffen kann - aus dem Freundeskreis gibt's Beispiele- was mir natürlich auch aufgefallen ist...ich will ja schließlich auch nicht auf die Nase fallen.

Unabhängig davon - mit der jetzigen Lage, also den o.g. Papieren - welche Möglichkeiten bleiben uns da noch?
Ihr seid ja auch nicht dumm - das EFZ krieg ich ohne das ein oder andere Dokument auch nicht einfach so ausgestellt ...

Andere Frage - von der Duldung zu nem regulären Visum (bz in diesem Fall wohl eher Heiratsvisum) ist's ein weiter Weg. Kann man als Geduldeter in Deutschland dieses beantragen oder muss dem immer eine Ausreise vorausgehen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.03.2007 um 21:35:46
 
Mein Tipp:

Er sollte freiwillig ausreisen und vorher alles bei der ABH berichtigen.
Eine freiwillige Ausreise erspart eine mögliche Abschiebung, eine EInreisesperre, einen Befristungsantrag und ggfs. hohe Erstattungskosten.

In der Zwischenzeit könntest du alles zur Eheschließung vorbereiten.

Bei dem von mir vermuteten Sachverhalt wird die ABH wenig Verständnis für dich bzw. deinen Mann haben und auf die Einholung eines Visas bestehen.

Wenn ihr ernsthafte Heiratsabsichten habt, werdet ihr eine Trennungszeit überstehen.

Proll
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Antwort #8 - 19.03.2007 um 22:51:13
 
Wenn er die Sachlage der ABH erklärt, verhängt die dann als "Strafe" nicht auch ne Einreisesperre o.ä.?(kenn mich in dem Feld offensichtlich nicht aus)

Verstehe ich das richtig, dass er dann in Indien das Visum (Heiratsvisum?) beantragen müsste? Ich hab ja nun schon ein EFZ ausgestellt bekommen, hat das dann noch irgendeine Relevanz oder werden alle Papiere erneut geprüft?
Sicherlich würden wir ne Trennungszeit überstehen...aber wer würde sie nicht gerne umgehen (rein rhet. Frage  Zwinkernd )
Wie lange kann soetwas eigentlich dauern? Vielleicht hab ich da einfach nur die falschen Vorstellungen (mehrere Monate bis Jahre^^...)

Zitat:
Bei dem von mir vermuteten Sachverhalt wird die ABH wenig Verständnis für dich bzw. deinen Mann haben und auf die Einholung eines Visas bestehen.

Mal angenommen, trotz des Sachverhalts hätte die ABH Verständnis (man weiß ja nie...) - wie würde das dann ablaufen?
(bitte nicht falsch verstehen, ich will hier keine Tipps aus der Grauzone des Rechts, sondern nur alle "was wäre wenn's" abklopfen, damit wir uns ein bisschen besser drauf auf das einstellen können, was da noch auf uns zukommen wird.)
Danke!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.03.2007 um 16:21:45
 
Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Wenn er die Sachlage der ABH erklärt, verhängt die dann als "Strafe" nicht auch ne Einreisesperre  


Einreisesperren gibt es nur nach Ausweisung oder Abschiebung.
Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Verstehe ich das richtig, dass er dann in Indien das Visum (Heiratsvisum?) beantragen müsste

Ja.

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Ich hab ja nun schon ein EFZ ausgestellt bekommen

Du oder dein Freund ? Wenn dein Freund, auf die Personalien, die der ABH bekannt sind oder andere ?
Personenstandsrechtliche Dokumente haben in der Regel eine Gültigkeit von 6 Monaten. Wenn sie einmal überprüft wurden, wird man sich sicherlich eine 2. Überprüfung sparen.

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Mal angenommen, trotz des Sachverhalts hätte die ABH Verständnis (man weiß ja nie...) - wie würde das dann ablaufen

Wenn er falsche Perosnalien benutzt hat, wird sich das Verständnis sicherlich in Grenzen halten. Man wird versuchen, einen legalen Weg aufzuzeigen, wie man die Wünsche erreichen kann, z.B. freiwillige Aus- und legale Wiedereinreise.

Proll
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Antwort #10 - 20.03.2007 um 20:55:17
 
Vielen Dank proll für deine Geduld und (verständlichen) Antwort (in manchen Bereich hier im Forum versteh ich teilweise nur Bahnhof)

Das EFZ ist auf mich ausgestellt - mit der Angabe, dass mein Verlobter in Indien sei. Wir haben halt Dokumente, die - wie du weiter oben ja auch schon erwähnt hast- zwar durchaus "echt" sind, allerdings auch nicht wirklich die Identität meines Verlobten widergeben...vom Foto abgesehn. Das ganze war halt in einem Anfall von "oh Gott, wir fahren schnell nach Schweden und dafür brauchen wir n EFZ, wie beschaffen wir das jetzt" ...ohne über's Visum nachzudenken ...schlau schlau....Bin im Nachhinein wenig darüber begeistert, da ich letztlich auch lieber den rechtlich richtigsten Weg gehen möchte....
Ich bin somit wenig begeistert über dieses EFZ.

Daher meine nächste Frage^^...
Wenn er nun bei der ABH alles aufklärt, dann seinen richtigen Pass bekommt (bekommt er doch, oder?), nach Indien freiwilligt ausreist und von dort das Heiratsvisum vor Ort beantragt - schauen die mich nicht blöd an, wenn ich dann abermals n EFZ - nun mit "einem anderen" beantrage? Oder einfach die restlichen Monate verstreichen lassen?! Ich denke, die Beamtin auf dem Standesamt hatte wenig Erfahrung (mein Glück?) und hat die Papiere nicht wirklich geprüft - zumindest habe ich am gleichen Tag nach ner halben Stunde (in der sie mit kopieren und anderem Papierkram beschäftigt war) eben jenes EFZ erhalten (um damit in Indien zu heiraten...wie gesagt, wir wollten es eigentlich in Schweden nutzen...)

Hoffe, du schlägst jetzt nicht völlig die Hände über'm Kopf zusammen und antwortest weiterhin Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 20.03.2007 um 21:25:56
 
Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
dann seinen richtigen Pass bekommt  

Seinen richtigen Pass bekommt er nur bei der indischen Botschaft. Den Pass oder das ETC (Emergency Travel Certificate) sollte er umgehend beantragen, oder seinen alten ggfs. noch gültigen Pass vorlegen.

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Das EFZ ist auf mich ausgestellt - mit der Angabe, dass mein Verlobter in Indien sei. Wir haben halt Dokumente, die - wie du weiter oben ja auch schon erwähnt hast- zwar durchaus "echt" sind, allerdings auch nicht wirklich die Identität meines Verlobten widergeben...vom Foto abgesehn

Somit handelt es sich um fälschlich ausgestellte Dokumente oder um durch Lichtbildaustausch verfälschte Dokumente => Urkundenfälschung !

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
fahren schnell nach Schweden  
 
Verschafft deinem Mann keinen deutschen Aufenthaltstitel

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
schauen die mich nicht blöd an, wenn ich dann abermals n EFZ - nun mit "einem anderen" beantrage?

Na klar wirst du blöd angeschaut, aber das solte dich bei diesem Sachverhalt auch nicht wundern. Und natürlich wird dann mit aller Wahrscheinlichkeit ein neues Prüfungsverfahren -ich meine zu Recht- eingeleitet.

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Hoffe, du schlägst jetzt nicht völlig die Hände über'm Kopf zusammen  

DIe Hände habe ich über den Kopf zusammengeschlagen, aber wie du an meinen Fragen schon erkennen konntest, kam es nicht unerwartet.

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
und antwortest weiterhin  

tue ich ja auch.

Mein Tipp (kommt immer bei einem solchen Sachverhalt):
Dein Freund soll sich seinen Pass oder ein ETC bei der Botschaft besorgen. Sobald er dieses hat, soll er sich ein Rückflugticket besorgen und ca. 1 Woche vor Ausreise mit beiden Unterlagen zur ABH gehen und alles aufklären (ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich). Er wird dann eine GÜB (=Grenzübertrittsbescheinigung) erhalten, die er als Nachweis seiner Ausreise den Grenzbeamten am Flughafenabgeben muss.

Nach Rückkehr nach Indien soll er die notwendigen Heiratspapiere besorgen, dir zusenden und du wirst beim Standesamt alles regeln.

Beachte bitte auch, dass du strafrechtliche Tatbestände erfüllen kannst, wenn du über deinen Freund Falschangaben machst !

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Antwort #12 - 20.03.2007 um 21:40:57
 
Zitat:

Seinen richtigen Pass bekommt er nur bei der indischen Botschaft. Den Pass oder das ETC (Emergency Travel Certificate) sollte er umgehend beantragen, oder seinen alten ggfs. noch gültigen Pass vorlegen.

Den gibt es nicht mehr. Wie kann er seine (in diesem Fall dann ja) wahren Angaben belegen?

Zitat:
Somit handelt es sich um fälschlich ausgestellte Dokumente oder um durch Lichtbildaustausch verfälschte Dokumente => Urkundenfälschung !

Kein Lichtbildaustausch. Die Dokumente wurden original in Indien ausgestellt, auf welche Wege auch immer...Die Personalien sind halt nicht richtig...
Kommt da - in Bezug aufs bereits ausgestellte EFZ da was auf mich oder ihn zu?

Zitat:
Na klar wirst du blöd angeschaut, aber das solte dich bei diesem Sachverhalt auch nicht wundern. Und natürlich wird dann mit aller Wahrscheinlichkeit ein neues Prüfungsverfahren -ich meine zu Recht- eingeleitet.
Gegen die Prüfung hab ich auch nichts einzuwenden...*zwinker* gegen die Dauer höchstens, aber das is dann ja auch nur noch nebensächlich

Mein Tipp (kommt immer bei einem solchen Sachverhalt):
Dein Freund soll sich seinen Pass oder ein ETC bei der Botschaft besorgen. Sobald er dieses hat, soll er sich ein Rückflugticket besorgen und ca. 1 Woche vor Ausreise mit beiden Unterlagen zur ABH gehen und alles aufklären (ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich). Er wird dann eine GÜB (=Grenzübertrittsbescheinigung) erhalten, die er als Nachweis seiner Ausreise den Grenzbeamten am Flughafenabgeben muss.
[/quote]
Anwalt nicht erforderlich - aber hilfreich?
Zitat:
Nach Rückkehr nach Indien soll er die notwendigen Heiratspapiere besorgen, dir zusenden und du wirst beim Standesamt alles regeln.

In Indien gibt's ja das Certificate of Marriageability von 1954...wird ja aber nicht immer ausgestellt...Kann ich nicht gleich die Befreiung beantragen?
Zitat:
Beachte bitte auch, dass du strafrechtliche Tatbestände erfüllen kannst, wenn du über deinen Freund Falschangaben machst !

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 20.03.2007 um 21:50:28
 
Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Den gibt es nicht mehr. Wie kann er seine (in diesem Fall dann ja) wahren Angaben belegen?

Seinen Pass hat er nicht mehr ? (Ja wo isser denn ? Zwinkernd)
Es stellt erfahrungsgemäß für Inder keine Schwierigkeit dar, Passkopie oder sonstige Dokumente per Fax aus Indien zufaxen zu lassen und damit zur Botschaftzu gehen.

Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Kein Lichtbildaustausch. Die Dokumente wurden original in Indien ausgestellt, auf welche Wege auch immer...Die Personalien sind halt nicht richtig...   

Dann handelt es sich um fälschlich ausgestellte Dokumente.

Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Kommt da - in Bezug aufs bereits ausgestellte EFZ da was auf mich oder ihn zu? 

Wenn die Aussagen der Urkunde mit deinem Zutun Zustande kamen, kann auch was auf dich zukommen, muss aber nicht, wenn er sich offenbart.

Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Anwalt nicht erforderlich - aber hilfreich? 

Wenn ihr euch offenbaren wollt, wird ein Anwalt nichts anderes machen, als ihr selbst: Er wird mitteilen, dass dein Freund andere Personalien hat, jetzt freiwillig ausreisen will damit er zur Eheschließung wiedereinreisen kann. Einen Anwalt kann man zu jedem Zeitpunkt noch nehmen. Spart erst mal das Geld, das kann man besser anlegen.

Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Kann ich nicht gleich die Befreiung beantragen?   

Frage für einen Personenstandsrechtler, nicht für mich.

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Antwort #14 - 21.03.2007 um 11:30:35
 
Zitat:

Seinen Pass hat er nicht mehr ? (Ja wo isser denn ? Zwinkernd)
Es stellt erfahrungsgemäß für Inder keine Schwierigkeit dar, Passkopie oder sonstige Dokumente per Fax aus Indien zufaxen zu lassen und damit zur Botschaftzu gehen.

vernichtet - in Indien gibt's noch so eine Art Identity Card, hoffe das reicht dann
Zitat:

Frage für einen Personenstandsrechtler, nicht für mich.

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