Zitat:
Seinen richtigen Pass bekommt er nur bei der indischen Botschaft. Den Pass oder das ETC (Emergency Travel Certificate) sollte er umgehend beantragen, oder seinen alten ggfs. noch gültigen Pass vorlegen.
Den gibt es nicht mehr. Wie kann er seine (in diesem Fall dann ja) wahren Angaben belegen?
Zitat:Somit handelt es sich um fälschlich ausgestellte Dokumente oder um durch Lichtbildaustausch verfälschte Dokumente => Urkundenfälschung !
Kein Lichtbildaustausch. Die Dokumente wurden original in Indien ausgestellt, auf welche Wege auch immer...Die Personalien sind halt nicht richtig...
Kommt da - in Bezug aufs bereits ausgestellte
EFZ da was auf mich oder ihn zu?
Zitat:Na klar wirst du blöd angeschaut, aber das solte dich bei diesem Sachverhalt auch nicht wundern. Und natürlich wird dann mit aller Wahrscheinlichkeit ein neues Prüfungsverfahren -ich meine zu Recht- eingeleitet.
Gegen die Prüfung hab ich auch nichts einzuwenden...*zwinker* gegen die Dauer höchstens, aber das is dann ja auch nur noch nebensächlich
Mein Tipp (kommt immer bei einem solchen Sachverhalt):
Dein Freund soll sich seinen Pass oder ein ETC bei der Botschaft besorgen. Sobald er dieses hat, soll er sich ein Rückflugticket besorgen und ca. 1 Woche vor Ausreise mit beiden Unterlagen zur
ABH gehen und alles aufklären (ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich). Er wird dann eine
GÜB (=Grenzübertrittsbescheinigung) erhalten, die er als Nachweis seiner Ausreise den Grenzbeamten am Flughafenabgeben muss.
[/quote]
Anwalt nicht erforderlich - aber hilfreich?
Zitat:Nach Rückkehr nach Indien soll er die notwendigen Heiratspapiere besorgen, dir zusenden und du wirst beim Standesamt alles regeln.
In Indien gibt's ja das Certificate of Marriageability von 1954...wird ja aber nicht immer ausgestellt...Kann ich nicht gleich die Befreiung beantragen?
Zitat:Beachte bitte auch, dass du strafrechtliche Tatbestände erfüllen kannst, wenn du über deinen Freund Falschangaben machst !
Proll
Mhh