i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173874992

Beitrag begonnen von Ikh34 am 14.03.2007 um 13:23:12

Titel: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
Beitrag von Ikh34 am 14.03.2007 um 13:23:12
Hallo!
Ich hoffe mit meiner Frage hier richtig zu sein.
Mein Verlobter, ind. Staatsbürger, auf Duldung hier und ich (deutsch) möchten gerne heiraten.
Wir haben soweit alle Papiere zusammen, insbesondere das ominöse EFZ, dank einer sehr netten Sachbearbeiterin...
Wie dem auch sei - Grund für die Duldung ist Passlosgkeit (wird nicht ausgestellt)...

Wir hatten zunächst überlegt, in Schweden oder Dänemark zu heiraten, scheitern da aber offensichtlich an der Visumsfrage/Aufenthaltsrecht/Passlosigkeit.
Was kann man machen?
Offensichtlich möchten wir einer Abschiebung bzw einer langwierigen FZF - in Indien heiraten wäre ja sicherlich nicht das Problem...Aber mal abgesehen von dieser Möglichkeit - was könnte man tun?
Danke.

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von maki am 14.03.2007 um 13:44:24
Warum bekommt er denn keinen Pass?

Ohne wird das wohl nichts werden.

Gruß,

maki

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von ronny am 14.03.2007 um 13:47:16

Ikh34 schrieb am 14.03.2007 um 13:23:12:
Offensichtlich möchten wir einer Abschiebung bzw einer langwierigen FZF - in Indien heiraten wäre ja sicherlich nicht das Problem...


Was willst Du uns damit sagen, da fehlt doch was ;)

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von proll am 14.03.2007 um 13:49:31
Sinnvoll wäre mal ein ganzer Sachverhalt z.B
-wei lange in Deutschland
- seit wann Asyl abgelehnt
- warum kriegt er keinen Pass
- hat er immer die richtigen Personalien benutzt
- warum bekommt er Heiratspapiere aber keinen Pass
etc.

proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 14.03.2007 um 20:24:57

schrieb am 14.03.2007 um 13:49:31:
Sinnvoll wäre mal ein ganzer Sachverhalt z.B
-wei lange in Deutschland
- seit wann Asyl abgelehnt
- warum kriegt er keinen Pass
- hat er immer die richtigen Personalien benutzt
- warum bekommt er Heiratspapiere aber keinen Pass
etc.

proll


Mhh, da gibt's wohl n Missverständnis, was die Heiratspapiere angeht - ich hab für mich das EFZ bekommen.
Um die Fragen zu beantworten:
- 3 Jahre Duldung
- ihm wird unterstellt falsche Angaben gemacht zu haben
- ?
- s.o. EFZ für mich

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von proll am 15.03.2007 um 14:39:10

Ikh34 schrieb am 14.03.2007 um 20:24:57:
- ihm wird unterstellt falsche Angaben gemacht zu haben
- ?


Meine Erfahrung zu diesem Thema:

Er hat falsche Personalien benutzt    oder
er unterdrückt Papiere
mit der Motivation, Deutschland nicht verlassen zu müssen.

Inder, und auch das ist meine Erfahrung, können sich nahezu immer irgendwelche Dokumente aus der Heimat schicken lassen oder ihre hier deponierten Dokumente wiederfinden, wenn sie denn wollen.

An deiner Stelle würde ich mal ein ernsthaftes Gespräch mit deinem Freund führen !  Das riecht wieder nach Ehe zur Sicherung des Aufenthaltes (ggfs. nicht von dir, sondern von ihm)

Proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 19.03.2007 um 21:25:58
Huch, hab übersehen, dass du geantwortet hattest - danke schonmal.

Ja, es ist wohl richtig, dass man aus Indien sonstwas beschaffen kann - aus dem Freundeskreis gibt's Beispiele- was mir natürlich auch aufgefallen ist...ich will ja schließlich auch nicht auf die Nase fallen.

Unabhängig davon - mit der jetzigen Lage, also den o.g. Papieren - welche Möglichkeiten bleiben uns da noch?
Ihr seid ja auch nicht dumm - das EFZ krieg ich ohne das ein oder andere Dokument auch nicht einfach so ausgestellt ...

Andere Frage - von der Duldung zu nem regulären Visum (bz in diesem Fall wohl eher Heiratsvisum) ist's ein weiter Weg. Kann man als Geduldeter in Deutschland dieses beantragen oder muss dem immer eine Ausreise vorausgehen?

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von proll am 19.03.2007 um 21:35:46
Mein Tipp:

Er sollte freiwillig ausreisen und vorher alles bei der ABH berichtigen.
Eine freiwillige Ausreise erspart eine mögliche Abschiebung, eine EInreisesperre, einen Befristungsantrag und ggfs. hohe Erstattungskosten.

In der Zwischenzeit könntest du alles zur Eheschließung vorbereiten.

Bei dem von mir vermuteten Sachverhalt wird die ABH wenig Verständnis für dich bzw. deinen Mann haben und auf die Einholung eines Visas bestehen.

Wenn ihr ernsthafte Heiratsabsichten habt, werdet ihr eine Trennungszeit überstehen.

Proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 19.03.2007 um 22:51:13
Wenn er die Sachlage der ABH erklärt, verhängt die dann als "Strafe" nicht auch ne Einreisesperre o.ä.?(kenn mich in dem Feld offensichtlich nicht aus)

Verstehe ich das richtig, dass er dann in Indien das Visum (Heiratsvisum?) beantragen müsste? Ich hab ja nun schon ein EFZ ausgestellt bekommen, hat das dann noch irgendeine Relevanz oder werden alle Papiere erneut geprüft?
Sicherlich würden wir ne Trennungszeit überstehen...aber wer würde sie nicht gerne umgehen (rein rhet. Frage  ;) )
Wie lange kann soetwas eigentlich dauern? Vielleicht hab ich da einfach nur die falschen Vorstellungen (mehrere Monate bis Jahre^^...)


schrieb am 19.03.2007 um 21:35:46:
Bei dem von mir vermuteten Sachverhalt wird die ABH wenig Verständnis für dich bzw. deinen Mann haben und auf die Einholung eines Visas bestehen.

Mal angenommen, trotz des Sachverhalts hätte die ABH Verständnis (man weiß ja nie...) - wie würde das dann ablaufen?
(bitte nicht falsch verstehen, ich will hier keine Tipps aus der Grauzone des Rechts, sondern nur alle "was wäre wenn's" abklopfen, damit wir uns ein bisschen besser drauf auf das einstellen können, was da noch auf uns zukommen wird.)
Danke!

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von proll am 20.03.2007 um 16:21:45

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Wenn er die Sachlage der ABH erklärt, verhängt die dann als "Strafe" nicht auch ne Einreisesperre  


Einreisesperren gibt es nur nach Ausweisung oder Abschiebung.

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Verstehe ich das richtig, dass er dann in Indien das Visum (Heiratsvisum?) beantragen müsste

Ja.


Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Ich hab ja nun schon ein EFZ ausgestellt bekommen

Du oder dein Freund ? Wenn dein Freund, auf die Personalien, die der ABH bekannt sind oder andere ?
Personenstandsrechtliche Dokumente haben in der Regel eine Gültigkeit von 6 Monaten. Wenn sie einmal überprüft wurden, wird man sich sicherlich eine 2. Überprüfung sparen.


Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Mal angenommen, trotz des Sachverhalts hätte die ABH Verständnis (man weiß ja nie...) - wie würde das dann ablaufen

Wenn er falsche Perosnalien benutzt hat, wird sich das Verständnis sicherlich in Grenzen halten. Man wird versuchen, einen legalen Weg aufzuzeigen, wie man die Wünsche erreichen kann, z.B. freiwillige Aus- und legale Wiedereinreise.

Proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 20.03.2007 um 20:55:17
Vielen Dank proll für deine Geduld und (verständlichen) Antwort (in manchen Bereich hier im Forum versteh ich teilweise nur Bahnhof)

Das EFZ ist auf mich ausgestellt - mit der Angabe, dass mein Verlobter in Indien sei. Wir haben halt Dokumente, die - wie du weiter oben ja auch schon erwähnt hast- zwar durchaus "echt" sind, allerdings auch nicht wirklich die Identität meines Verlobten widergeben...vom Foto abgesehn. Das ganze war halt in einem Anfall von "oh Gott, wir fahren schnell nach Schweden und dafür brauchen wir n EFZ, wie beschaffen wir das jetzt" ...ohne über's Visum nachzudenken ...schlau schlau....Bin im Nachhinein wenig darüber begeistert, da ich letztlich auch lieber den rechtlich richtigsten Weg gehen möchte....
Ich bin somit wenig begeistert über dieses EFZ.

Daher meine nächste Frage^^...
Wenn er nun bei der ABH alles aufklärt, dann seinen richtigen Pass bekommt (bekommt er doch, oder?), nach Indien freiwilligt ausreist und von dort das Heiratsvisum vor Ort beantragt - schauen die mich nicht blöd an, wenn ich dann abermals n EFZ - nun mit "einem anderen" beantrage? Oder einfach die restlichen Monate verstreichen lassen?! Ich denke, die Beamtin auf dem Standesamt hatte wenig Erfahrung (mein Glück?) und hat die Papiere nicht wirklich geprüft - zumindest habe ich am gleichen Tag nach ner halben Stunde (in der sie mit kopieren und anderem Papierkram beschäftigt war) eben jenes EFZ erhalten (um damit in Indien zu heiraten...wie gesagt, wir wollten es eigentlich in Schweden nutzen...)

Hoffe, du schlägst jetzt nicht völlig die Hände über'm Kopf zusammen und antwortest weiterhin ;-)

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von proll am 20.03.2007 um 21:25:56

Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
dann seinen richtigen Pass bekommt  

Seinen richtigen Pass bekommt er nur bei der indischen Botschaft. Den Pass oder das ETC (Emergency Travel Certificate) sollte er umgehend beantragen, oder seinen alten ggfs. noch gültigen Pass vorlegen.


Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Das EFZ ist auf mich ausgestellt - mit der Angabe, dass mein Verlobter in Indien sei. Wir haben halt Dokumente, die - wie du weiter oben ja auch schon erwähnt hast- zwar durchaus "echt" sind, allerdings auch nicht wirklich die Identität meines Verlobten widergeben...vom Foto abgesehn

Somit handelt es sich um fälschlich ausgestellte Dokumente oder um durch Lichtbildaustausch verfälschte Dokumente => Urkundenfälschung !


Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
fahren schnell nach Schweden  
 
Verschafft deinem Mann keinen deutschen Aufenthaltstitel


Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
schauen die mich nicht blöd an, wenn ich dann abermals n EFZ - nun mit "einem anderen" beantrage?

Na klar wirst du blöd angeschaut, aber das solte dich bei diesem Sachverhalt auch nicht wundern. Und natürlich wird dann mit aller Wahrscheinlichkeit ein neues Prüfungsverfahren -ich meine zu Recht- eingeleitet.


Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Hoffe, du schlägst jetzt nicht völlig die Hände über'm Kopf zusammen  

DIe Hände habe ich über den Kopf zusammengeschlagen, aber wie du an meinen Fragen schon erkennen konntest, kam es nicht unerwartet.


Ikh34 schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
und antwortest weiterhin  

tue ich ja auch.

Mein Tipp (kommt immer bei einem solchen Sachverhalt):
Dein Freund soll sich seinen Pass oder ein ETC bei der Botschaft besorgen. Sobald er dieses hat, soll er sich ein Rückflugticket besorgen und ca. 1 Woche vor Ausreise mit beiden Unterlagen zur ABH gehen und alles aufklären (ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich). Er wird dann eine GÜB (=Grenzübertrittsbescheinigung) erhalten, die er als Nachweis seiner Ausreise den Grenzbeamten am Flughafenabgeben muss.

Nach Rückkehr nach Indien soll er die notwendigen Heiratspapiere besorgen, dir zusenden und du wirst beim Standesamt alles regeln.

Beachte bitte auch, dass du strafrechtliche Tatbestände erfüllen kannst, wenn du über deinen Freund Falschangaben machst !

Proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 20.03.2007 um 21:40:57

schrieb am 20.03.2007 um 21:25:56:

Seinen richtigen Pass bekommt er nur bei der indischen Botschaft. Den Pass oder das ETC (Emergency Travel Certificate) sollte er umgehend beantragen, oder seinen alten ggfs. noch gültigen Pass vorlegen.

Den gibt es nicht mehr. Wie kann er seine (in diesem Fall dann ja) wahren Angaben belegen?


Zitat:
Somit handelt es sich um fälschlich ausgestellte Dokumente oder um durch Lichtbildaustausch verfälschte Dokumente => Urkundenfälschung !

Kein Lichtbildaustausch. Die Dokumente wurden original in Indien ausgestellt, auf welche Wege auch immer...Die Personalien sind halt nicht richtig...
Kommt da - in Bezug aufs bereits ausgestellte EFZ da was auf mich oder ihn zu?


Zitat:
Na klar wirst du blöd angeschaut, aber das solte dich bei diesem Sachverhalt auch nicht wundern. Und natürlich wird dann mit aller Wahrscheinlichkeit ein neues Prüfungsverfahren -ich meine zu Recht- eingeleitet.
Gegen die Prüfung hab ich auch nichts einzuwenden...*zwinker* gegen die Dauer höchstens, aber das is dann ja auch nur noch nebensächlich

Mein Tipp (kommt immer bei einem solchen Sachverhalt):
Dein Freund soll sich seinen Pass oder ein ETC bei der Botschaft besorgen. Sobald er dieses hat, soll er sich ein Rückflugticket besorgen und ca. 1 Woche vor Ausreise mit beiden Unterlagen zur ABH gehen und alles aufklären (ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich). Er wird dann eine GÜB (=Grenzübertrittsbescheinigung) erhalten, die er als Nachweis seiner Ausreise den Grenzbeamten am Flughafenabgeben muss.
[/quote]
Anwalt nicht erforderlich - aber hilfreich?

Zitat:
Nach Rückkehr nach Indien soll er die notwendigen Heiratspapiere besorgen, dir zusenden und du wirst beim Standesamt alles regeln.

In Indien gibt's ja das Certificate of Marriageability von 1954...wird ja aber nicht immer ausgestellt...Kann ich nicht gleich die Befreiung beantragen?

Zitat:
Beachte bitte auch, dass du strafrechtliche Tatbestände erfüllen kannst, wenn du über deinen Freund Falschangaben machst !

Proll

Mhh :-(

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von proll am 20.03.2007 um 21:50:28

Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Den gibt es nicht mehr. Wie kann er seine (in diesem Fall dann ja) wahren Angaben belegen?

Seinen Pass hat er nicht mehr ? (Ja wo isser denn ? ;))
Es stellt erfahrungsgemäß für Inder keine Schwierigkeit dar, Passkopie oder sonstige Dokumente per Fax aus Indien zufaxen zu lassen und damit zur Botschaftzu gehen.


Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Kein Lichtbildaustausch. Die Dokumente wurden original in Indien ausgestellt, auf welche Wege auch immer...Die Personalien sind halt nicht richtig...  

Dann handelt es sich um fälschlich ausgestellte Dokumente.


Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Kommt da - in Bezug aufs bereits ausgestellte EFZ da was auf mich oder ihn zu?  

Wenn die Aussagen der Urkunde mit deinem Zutun Zustande kamen, kann auch was auf dich zukommen, muss aber nicht, wenn er sich offenbart.


Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Anwalt nicht erforderlich - aber hilfreich?  

Wenn ihr euch offenbaren wollt, wird ein Anwalt nichts anderes machen, als ihr selbst: Er wird mitteilen, dass dein Freund andere Personalien hat, jetzt freiwillig ausreisen will damit er zur Eheschließung wiedereinreisen kann. Einen Anwalt kann man zu jedem Zeitpunkt noch nehmen. Spart erst mal das Geld, das kann man besser anlegen.


Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
Kann ich nicht gleich die Befreiung beantragen?  

Frage für einen Personenstandsrechtler, nicht für mich.

Proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 21.03.2007 um 11:30:35

schrieb am 20.03.2007 um 21:50:28:

Seinen Pass hat er nicht mehr ? (Ja wo isser denn ? ;))
Es stellt erfahrungsgemäß für Inder keine Schwierigkeit dar, Passkopie oder sonstige Dokumente per Fax aus Indien zufaxen zu lassen und damit zur Botschaftzu gehen.

vernichtet - in Indien gibt's noch so eine Art Identity Card, hoffe das reicht dann

Zitat:

Frage für einen Personenstandsrechtler, nicht für mich.

Proll


Ok, danke schön.

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von ronny am 21.03.2007 um 12:07:20

Ikh34 schrieb am 20.03.2007 um 21:40:57:
In Indien gibt's ja das Certificate of Marriageability von 1954...wird ja aber nicht immer ausgestellt...Kann ich nicht gleich die Befreiung beantragen?  


Für die Eheschließung und damit auch das Befreiungsverfahren benötigt er erstmal ordnungsgemäße und sicher inhaltlich geprüfte Urkunden und Nachweise ;)

Du kannst gar keine Befreiung beantragen, das muß er weil er kein EFZ vorlegen kann ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 21.03.2007 um 22:12:01
Ich fass dann mal (für mich) zusammen^^

-bei Botschaft neuen Pass holen (wobei ich im Forum nun schon mehrfach gelesen hab, dass sie den nicht ausstellen, sondern eben "nur" das ETC :-(
-Ticket nach Indien kaufen
-mit Pass/ETC und Ticket zur ABH und alles klarstellen
-ausreisen (Zettelchen am Flughafen abgeben^^)
-in Indien: neuen Pass beantragen (sofern nicht hier doch schon ausgestellt) - Dauer ca. 6 Monate :-( ; vom Standesamt benötigte Papiere (Passkopie, Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis usw usf) besorgen
-währenddessen in D: warten
-nach Erhalt der Dokumente Antrag zur Eheschließung (?) stellen, hoffen, dass Dokumente ausreichen (Dauer der Prüfung ?)
-für den Fall, dass der Ledigkeitsnachweis nicht erbracht werden kann (weil Behörde in Indien keinen ausstellt/nur eidesstattl. Erklärung von Eltern zu erhalten sind) - Antrag auf Befreiung vom Nachweis/EFZ seinerseits - aber wie? Aus Indien heraus in D. Befreiung beantragen?
- wenn das alles geklärt ist, in Indien Heiratsvisum beantragen (Dauer?)
...krieg ich dann ne Vorladung von der ABH? Wegen VE oder sowas?
Oder dann doch gleich nach Indien nachreisen, dort heiraten und hier dann den "restlichen" Papierkrieg erledigen?

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von proll am 29.03.2007 um 17:01:44
Im Blick auf deinen "Umverteilungs-Thread"
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175078662
macht es keinen Unterschied, bei welcher ABH ihr euch offenbart, da es nur eine Ausländerakte gibt, die bei Umzug oder zur Einsichtnahme von einer anderen ABH angefordert/eingesehn wird.

proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)
Beitrag von Ikh34 am 29.03.2007 um 22:36:46
Ok - danke. Bin ich (wie so oft) von falschen Vorstellungen ausgegangen.

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
Beitrag von Ikh34 am 29.04.2007 um 12:48:48
Hallo mal wieder!

Beim Durchlesen der diversen aktuellen FZF Threads kam mir (mal wieder) die Frage, inwiefern der bisherige Aufenthalt in Deutschland als Geduldeter ein Problem bei Erteilung des FZF geben könnte?
Könnte es sein, dass die ABH an die Botschaft ein "nein" schickt und somit das FZF verwehrt wird?
Die Frage lässt mir jetzt einfach keine Ruhe...Danke schonmal im Voraus.

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
Beitrag von proll am 29.04.2007 um 13:33:24

Ikh34 schrieb am 29.04.2007 um 12:48:48:
inwiefern der bisherige Aufenthalt in Deutschland als Geduldeter ein Problem bei Erteilung des FZF geben könnte?

Der Umstand, dass jemand geduldet wird, ist noch nichts schlimmes. Man muss immer sehen, warum jemand geduldet wird. Es wird sehr wohl unterschieden zwischen selbstverschuldeten und unverschuldeten Auseisehindernissen.
Wenn ihr aber vor der Ausreise alles aufklärt, wird dass sicherlich besser bewertet, als wenn sich im späteren Visumsverfahren die Geschichte herasustellt.


Ikh34 schrieb am 29.04.2007 um 12:48:48:
Könnte es sein, dass die ABH an die Botschaft ein "nein" schickt und somit das FZF verwehrt wird?  

Wenn in der Ausländerakte nicht mehr steht (oder später mehr bekannt wird), als wir hier schon wissen, wird nach der Eheschließung m.E. keine Ablehnung der ABH an die Botschaft gehen.

Da würde ich mal sagen: keep coll

proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
Beitrag von Ikh34 am 29.04.2007 um 13:59:57
Danke proll, das beruhigt mich jetzt doch sehr  :)


Zitat:
Wenn in der Ausländerakte nicht mehr steht (oder später mehr bekannt wird), als wir hier schon wissen, wird nach der Eheschließung m.E. keine Ablehnung der ABH an die Botschaft gehen.


Meinste Straftaten o.ä.? Oder auch Art der Einreise?
Damit's dann auch gleich alle wissen: Einreise über Frankreich (Schengen-Touri-Visum??) (via Flug), Weiter"reise" nach D mit Zug, keine Grenzkontrolle

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
Beitrag von proll am 29.04.2007 um 17:40:20

Ikh34 schrieb am 29.04.2007 um 13:59:57:
Meinste Straftaten o.ä.? Oder auch Art der Einreise?  


Ich dachte an Straftaten im In- oder Ausland, weitere Aliaspersonalien etc., eben Gründe, die zu einer Ausweisung führen könnten. Aber ich glaube, dass die hier wohl nicht vorliegen düften.
Einreise über Frankreich dürfte da wohl weniger interessant sein.

Ich muss dich aber noch mal hier loben, dass du offensichtlich mit ziemlich offenn Karten gespielt hast, was leider nicht immer vorkommt. Aber so sind Hilfen auch einfacher.

Proll

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
Beitrag von Ikh34 am 29.04.2007 um 19:30:52
Jetzt werd ich aber rot [smiley=redface.gif]  :)

Also nochmals Danke, bin jetzt wie gesagt schon wieder um einiges beruhigter  8-)

Titel: Re: Möglichkeit in D zu heiraten (deutsch-indisch)?
Beitrag von Ikh34 am 03.05.2007 um 23:29:19
Sodele, da bin ich mal wieder - wollte nicht extra nen neuen Thread aufmachen, auch wenn die Fragen wohl in verschiedene Bereiche gehören und die Themenüberschrift auch hinfällig is  ::)

1) Mein Verlobter hat die Befürchtung, dass das indische Konsulat sich bei der Beantragung des Emergency Travel Certificates vorab mit der ABH in Verbindung setzt und somit doch einen Strich durch die freiwillige Ausreise macht. Arbeiten die überhaupt zusammen, oder geht das alles unabhängig voneindander und erst wenn er sich offenbart erfährt die ABH vom ETC?
Und: weiß jemand, wie lange dieses ETC gültig ist?

2) ...ich bin schon wieder mit meinen Gedanken 5 Schritte weiter, aber nunja:
Wenn wir dann in Indien geheiratet haben, den Antrag auf FZF bei der dt. Botschaft gestellt haben und ich mich schweren Herzens wieder nach Deutschland begebe: was mache ich dann? Melde ich die Heirat, also meinen neuen Familienstand schon irgendwo an? Welche Ämter müssen informiert werden (zB wegen Lohnsteuer)oder ist das alles irrelevant bis die Ehe tatsächlich in D vollzogen werden kann?

Danke
Ikh


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.