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Rechtsgrundlage für Ausländerbehörde? (Gelesen: 9.439 mal)
Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.05.2007 um 14:05:21
 
Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage.

Kurze Beschreibung:

Wir sind seit 2 Jahren verheiratet; letztes Jahr ist mein Mann im Zuge der Familienzusammenführung in Deutschland eingereist.

Wir haben bei der Ausländerbehörde einen Antrag für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung gestellt.

Gleich am nächsten Morgen stand ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde vor der Tür, der meinem Mann Löcher in den Bauch gefragt hat. Unter anderem wollte er Gehaltsabrechnungen von mir sehen und diversen Schriftverkehr, der an meinen Mann gerichtet war. Das ist ja weiter nicht so schlimm. Wofür ich allerdings kein Verständnis aufbringen kann, ist, dass er unser Schlafzimmer sehen wollte und mein Mann den Kleiderschrank für ihn öffnen musste.

M. E. ist das unsere absolute Intimssphäre und geht niemanden etwas an.

Nicht, dass wir etwas zu verbergen hätten, aber ich möchte einfach keine fremden Menschen in meinem Schlafzimmer haben.

Nun suche ich nach der Rechtsgrundlage für diese Handlung und finde nichts.

Kann mir jemand sagen, ob das seine Richtigkeit hat???

Gruß Sofia
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inge
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Antwort #1 - 03.05.2007 um 14:14:55
 
Zitat:
Nun suche ich nach der Rechtsgrundlage für diese Handlung und finde nichts.

Na, wenn er sagt: "Darf ich reinkommen" und du sagst "Ja", hast du doch die Erlaubnis gegeben. Wenn er in deinen Schrank schauen möchte und du erlaubst es ihm (zB implizit durch Öffnen der Schranktür), dann ist die Lage doch klar, oder?

Wenn er fragt "darf ich" und du sagst "Nein!", hat er halt Pech.

Grundsätzlich scheint es bei euch um eine Prüfung wegen Scheineheverdacht zu gehen. Rechtsgrundlage sind dabei Urteile des BVerfG, die nur eine "echte" Ehe unter den Schutz des Art 6 GG stellen und nur aus dieser erwachsen auch ausländerrechtliche Ansprüche.

Natürlich muss die prüfende Behörde dabei den Rahmen der Verhältnissmäßigkeit wahren und auch das Betreten der Wohnung ist zB nur bei Erlaubnis durch den Wohnungsinhaber möglich.
Wenn du deine Mitarbeit verweigerst, wird man natürlich versuchen, Erkenntnisse auf anderem Weg zu erlangen (zB Befragung der Nachbarn, Arbeitskollegen, etc).
Die Verweigerung der Verlängerung einer AE setzt aber natürlich voraus, dass objektive Merkmale einer Scheinehe vorliegen. So gesehen ist die ABH dann erstmal beweispflichtig. Ggfs könntest du dann die vorgelegten "Beweise" entkräften und ggfs geht das Ganze dann irgendwann vor Gericht. Muss aber alles nicht sein.

Irgendwelche Gründe, warum die ABH das Vorliegen einer Scheinehe (nachdem der Zuzug ja bereits vor einem Jahr erfolgte und offensichtlich durch die ABH erlaubt wurde) annimmt? Seid ihr zusammen gemeldet oder ist einer von euch noch woanders gemeldet?
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ChicaLoca
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Antwort #2 - 03.05.2007 um 14:50:16
 
inge schrieb am 03.05.2007 um 14:14:55:
Na, wenn er sagt: "Darf ich reinkommen" und du sagst "Ja", hast du doch die Erlaubnis gegeben. Wenn er in deinen Schrank schauen möchte und du erlaubst es ihm (zB implizit durch Öffnen der Schranktür), dann ist die Lage doch klar, oder?

Wenn er fragt "darf ich" und du sagst "Nein!", hat er halt Pech.

genauso sieht es aus

ansonsten bräuchte die ABH einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss

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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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jetflyer
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Antwort #3 - 03.05.2007 um 15:36:31
 
Zitat:
ansonsten bräuchte die ABH einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss



Mal als "theoretische" Frage an die Praktiker: Ist so ein Durchsuchungsbeschluss in der Praxis durch eine ABH erreichbar, wenn es "nur" um Scheinehenverdacht geht?

Grüße
Jetflyer
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maki
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Antwort #4 - 03.05.2007 um 15:40:41
 
jetflyer schrieb am 03.05.2007 um 15:36:31:
Mal als "theoretische" Frage an die Praktiker: Ist so ein Durchsuchungsbeschluss in der Praxis durch eine ABH erreichbar, wenn es "nur" um Scheinehenverdacht geht? 

Ich bin kein Praktiker, allerdings ist klar, dass wenn du nicht kooperierst und die Echtheit der Ehe nicht beweisen willst, es schon sein kann dass die Beamten zu einem anderen Schluss kommen.
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Sofia
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Antwort #5 - 03.05.2007 um 15:48:22
 
Hallo inge,

mich hat es auch stutzig gemacht, dass die nach 1 Jahr erst kontrollieren; vielleicht hat es mit der neuen Sachbearbeiterin zu tun.

Wir sind selbstverständlich zusammen gemeldet...

Gibt es vielleicht auch einen passenden Paragraphen für diese Handlung???

Gruß Sofia
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jetflyer
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Antwort #6 - 03.05.2007 um 15:53:04
 
Hi Maki, ich hoffe den Fred nicht zu sehr zu stören mit theoretischen Fragen Zwinkernd
Aber ich muß doch die eheliche Lebensgemeinschaft nicht beweisen, sondern die "Gegenseite" die Scheinehe. Ich muß mich doch im Zweifelsfalle auch nicht selber belasten in irgendeiner anderen Ermittlung.. Schließlich ist der ausländische Ehepartner doch schon legal mit AE in D.

Stell mir grad halt so vor, mein Frauchen wär alleine zuhause und da klingelt jemand "Wichtiges" und will in die Wohnung, und dann gar noch ins Schlafzimmer.... Ich glaub die Tür bliebe zu! Und ob die dann ein Richter aufmachen lassen würde?? Augenrollen
Das mit den anderen Methoden zur Feststellung einer "Scheinehe".... hmmmh..
In meiner alten Wohnung hätte ich auch genug Nachbarn gehabt, die mich gerne angeschwärzt hätten  Zunge ..Als damals alleinerziehenden Vater, der auch noch manchmal den Kinderwagen im Hausflur stehen läßt, skandalös, aber sofort abschieben.... äh wegschieben Laut lachend

Grüße, Jetflyer
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Antwort #7 - 03.05.2007 um 15:59:15
 
Zitat:
Gibt es vielleicht auch einen passenden Paragraphen für diese Handlung???

???

§28 Abs 2:
Zitat:
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Wenn die ABH Zweifel an der fett markierten Anforderung hat, ist sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten berechtigt entsprechende Erkenntnisse zu sammeln um diese Zweifel zu erhärten oder zu entkräften. Zu den üblicherweise als verhältnissmäßig angesehenen Mitteln zählen dann Hausbesuche (wobei man nicht gezwungen ist, den Prüfer reinzulassen), Befragungen, etc.


Worauf willst du hinaus?
Ob die ABH prüfen darf, dass die eheliche Lebensgemeinschaft besteht? Ja, darf sie. So wie jede Behörde so ziemlich alles prüfen darf, wenn man einen Antrag stellt und es dafür gewissen Voraussetzungen gibt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss ja irgendwie klargestellt werden.

Oder willst du wissen, ob die in deine Wohnung dürfen? Nein, dürfen sie nicht, wenn du nicht willst (Unverletzlichkeit der Wohnung; nur per richterlichen Beschluss). Da es aber nicht um ein Gerichtsverfahren geht ("in dubio pro reo"), ist die ABH natürlich nicht gehindert, dir das nachteilig auszulegen. Trotzdem muss die ABH natrülich Argumente für eine Scheinehe haben. Einfach mal so "Scheinehe" rufen und dann den Antragsteller die Gegenbeweise bringen lassen, geht IMO nicht.
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maki
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Antwort #8 - 03.05.2007 um 16:04:19
 
jetflyer schrieb am 03.05.2007 um 15:53:04:
Stell mir grad halt so vor, mein Frauchen wär alleine zuhause und da klingelt jemand "Wichtiges" und will in die Wohnung, und dann gar noch ins Schlafzimmer.... Ich glaub die Tür bliebe zu! Und ob die dann ein Richter aufmachen lassen würde?? Augenrollen
Das mit den anderen Methoden zur Feststellung einer "Scheinehe".... hmmmh.. 

In Bayern kommt die Polizei für solche und andere Aufgaben (zB. Abschiebung), wenn dann zwei uniformierte vor der Tür stehen, sind die meisten Leute kooperativer.

Klar will keiner kontrolliert werden und seine Ehe beweisen müssen, allerdings muss man auch einsehen, das Scheinehen kein reines Hirngespinst sind, es gibt sie, irgendwie müssen sie ja aufgedeckt werden.

Die ehrlichen sind immer die Dummen  Zunge
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angiesaar
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Antwort #9 - 03.05.2007 um 16:58:02
 
Hallo,

bei uns ist auch erst nach mehr als einem Jahr - kurz nachdem wir den Antrag auf Verlängerung der AE gestellt hatten - mal jemand (morgens früh) vorbeigekommen und meinte dann "Ach, komisch, dass noch niemand da war, normal wird man mindestens ein mal im Jahr kontrolliert". Ob das nun Praxis der örtlichen Behörde war? Wir fragten (weil der Herr eigentlich soweit ganz nett war), ob wir uns deswegen jetzt Sorgen machen müssten. Angeglich nicht, angeblich Routine, angeblich hakt er nur seine Liste ab. Naja. Also soviel zum Thema 'Überprüfen von bestehenden Verdachtsmomenten'. Unsere Behörde scheint also pro Forma einfach mal alle zu prüfen. Schafft auch Arbeitsplätze...
Zum Glück war unsere eheliche Lebensgemeinschaft für den Kontrolleur unschwer zu erkennen. Aber etwas surreal ist es doch, in Schlafanzug vor einer Amtsperson herumzuturnen. Traurig irgendwie...

Gruß
Angie
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Zeppelin
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Antwort #10 - 03.05.2007 um 17:50:40
 
angiesaar schrieb am 03.05.2007 um 16:58:02:
Aber etwas surreal ist es doch, in Schlafanzug vor einer Amtsperson herumzuturnen. Traurig irgendwie... 

offTopic = ON  Laut lachend : Der Schlingel wollte wohl auch mal eine Lady in Nachtwäsche sehen  Augenrollen  offTopic = OFF

Aber nee, mal im Ernst: Ich finde sowas einfach nur dummfrech und dreist.
Wer was von mir / uns wissen will, kann schließlich erst mal höflich fragen und bekommt dann auch entsprechend höflich Antwort.

Na schön. Ich würde mich auch nicht dermaßen überrumpeln lassen. Aber wer kennt schon annähernd seine Pflichten und Rechte?

Meiner - am Anfang ihres Aufenthalts hier noch relativ schüchternen und unsicheren - Gattin, habe ich deshalb von Anfang an, die wichtigsten Gundregeln dazu eingeschärft.

Regel Nr. 1: Niemand, mit dem wir oder einer von uns nicht ein wohlwollend geprägtes Verhältnis pflegen (enge Freunde, Verwandte oder Personen in offensichtlicher Not), darf unangekündigt und ohne unsere vorige Einladung unsere Schwelle übertreten! Ansonsten:  :nono: oder  :bx
Es sei denn, es sollte ein gültiger richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen.


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trixie
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Antwort #11 - 03.05.2007 um 18:08:59
 
Einem guten Bekannten ist es passiert, daß früh morgens um 6 Uhr wegen Verdachts auf Scheinehe 2 Uniformierte und 2 Staatsanwälte aufgetreten sind. In dem Durchsuchungsbeschluß, war zu lesen: "Nach gesicherten Erkenntnissen....."
Aber worauf sich die Erkenntnisse gestützt haben, war nicht zu entnehmen. Es wurden keine Nachbarn befragt. Auch der Briefkasten und die Wohnungstür waren mit dem Namen seiner Frau versehen. Obwohl seine Ehefrau in Morgenuniform anwesend war und auch alles vorhanden war, was in einem normalen Ehehaushalt vorzufinden ist, wurde eine intensive Wohnungsdurchsuchung durchgeführt.

trixie
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Antwort #12 - 03.05.2007 um 18:59:17
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Grundsätzlich steht nichts dahinter; es hat mich einfach nur interessiert, ob es eine rechtliche Grundlage für den "hohen Besuch" gibt.

Ich habe heute die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bei unserer neuen Sachbearbeiterin (sehr nett, hat mich sogar angerufen und Bescheid gesagt, dass alles fertig ist) abgeholt. Vermutlich hing es bei uns wirklich damit zusammen, dass die Sachbearbeiter gewechselt haben, denn die vorherige SB kannte uns recht gut und wusste auch ohne Kontrolle, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt.

Ich kann ja auch verstehen, dass die kontrollieren, nur wenn es einen selber betrifft, ist man irgendwie erstaunt und fragt sich, wie die auf so eine Idee kommen.

Andererseits müssten dann auch deutsch/deutsche Paare kontrolliert werden, denn da läuft auch nicht immer alles so, wie es in einer richtigen Ehe sein sollte. Ich kenne sogar Paare, die nur wegen der steurlichen Vergünstigung oder einer evtl. zu erwartenden Rente den Bund der Ehe eingegangen sind. Das sind für mich genauso "Scheinehen" wie die binatiolater Paare, die wegen der Aufenthaltsgenehmigung heiraten, aber das ist dann für viele ok und nicht anfechtbar...

Viele Grüße und nochmals vielen Dank! Sofia
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proll
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Antwort #13 - 03.05.2007 um 22:09:24
 
Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 17:50:40:
Regel Nr. 1: Niemand, mit dem wir oder einer von uns nicht ein wohlwollend geprägtes Verhältnis pflegen (enge Freunde, Verwandte oder Personen in offensichtlicher Not), darf unangekündigt und ohne unsere vorige Einladung unsere Schwelle übertreten!

Bei der Auffassung könnten du und deine Frau aber Probleme bekommen:
bei einem Verdacht auf Scheinehe darf die ABH die eheliche Lebensgemeinschaft überprüfen. Sie darf dabei in die Sozial- und Privat-, aber nicht in die Intimsphäre eindringen. Zum Erlaubten gehört auch der Blick in den Schrank mit Einwilligung des Betroffenen.
Zeppelins Einstellung kann allerdings als Schuss nach hinten losgehen:  
nach 82 AufenthG kann fehlende Mitwirkung dir zum Nachteil gereicht werden. In einem Fall wurde die fehlende Mitwirkung (Begehung der gemeinsamen Wohnung) als fehelnder Nachweis des Vorliegens einer ehelichen Lebensgemeinschaft gewertet.

Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 17:50:40:
Ansonsten:   oder    

Und damit hättest du ein 2. Problem   Zwinkernd

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Antwort #14 - 03.05.2007 um 22:31:33
 
Zitat:
Zum Erlaubten gehört auch der Blick in den Schrank mit Einwilligung des Betroffenen.

Sorry Proll, aber was'n das für'n Quatsch?
Wenn ich einwillige, darfst du mir auch'n Satz heiße Ohren verpassen, aber mit Einwilligung des Betroffenen ist so ziemlich alles erlaubt (außer ggfs. Aufessen und andere Schweinereien).

Zitat:
In einem Fall wurde die fehlende Mitwirkung (Begehung der gemeinsamen Wohnung) als fehelnder Nachweis des Vorliegens einer ehelichen Lebensgemeinschaft gewertet.

Was aber nix helfen dürfte, wenn nicht bereits vorher Verdachtsmomente vorhanden sind. Die Betretensverweigerung kann dann allenfalls dazu führen, dass diese Verdachtsmomente nicht zerstreut werden. Wenn du ansonsten keine halbwegs handfesten Anhaltspunkte hast und die AE allein aus dem Grunde verweigern würdest, weil man dich nicht in die Wohnung gelassen hat, zerreißt doch jeder Richter erst deine Ablehnung und dann dich persönlich in der Luft.

Warst du nicht der, der ansonsten immer den Blick auf die "Gesamtsituation" anmahnt? Und dann stellst du einfach so ein paar aus dem Zusammenhang gerissene Vorkommnisse in den Raum?
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