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ab wann werden hochzeiten (Gelesen: 7.767 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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03.07.2006 um 17:14:12
 
in d anerkannt? d.h. wenn ich im ausland heirate wann wird die ehe dann hier anerkannt?

2. was kann mit alg2 passieren wenn der partner noch im ausland lkebt und nicht unterstützen kann? läuft das dann als ledig weiter?

die arbetisagentur konnte mir keine vernünftige antwort geben
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maki
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Antwort #1 - 03.07.2006 um 17:41:43
 
Zitat:
in d anerkannt? d.h. wenn ich im ausland heirate wann wird die ehe dann hier anerkannt?

Ich kann nur mutmaßen das deine Frage darauf abzielt ab wann du für die Steuer als verheiratet gilst, das wäre ab dem Moment ab dem in D die eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird.

Zitat:
2. was kann mit alg2 passieren wenn der partner noch im ausland lkebt und nicht unterstützen kann? läuft das dann als ledig weiter?

Ich denke ja.

So wie ich es verstehe, geht es nicht darum auf dem Papier verheiratet zu sein, sondern ob die Ehe "gelebt" wird.

Gruß,

maki
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.07.2006 um 11:09:57
 
maki schrieb am 03.07.2006 um 17:41:43:
Ich kann nur mutmaßen das deine Frage darauf abzielt ab wann du für die Steuer als verheiratet gilst, das wäre ab dem Moment ab dem in D die eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird.

Ich denke ja.

So wie ich es verstehe, geht es nicht darum auf dem Papier verheiratet zu sein, sondern ob die Ehe "gelebt" wird.

Gruß,

maki

du hast richtig vermutet nur ich kann mich nicht so korrekt im deutschen ausdrücken auich wenn ihc deutsch bin  Schockiert/Erstaunt  . also wenn ich dich richtig verstanden habe wird das erst gültig sobald der partner in d ist? nein wir werden nicht nur auf dem papier verheiratet sein um himmels willen, wenn dann möchten wir unsere ehe auch "er"leben und zusammen wohnen dürfen.
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maki
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Antwort #3 - 04.07.2006 um 11:19:44
 
Zitat:
nein wir werden nicht nur auf dem papier verheiratet sein um himmels willen, wenn dann möchten wir unsere ehe auch "er"leben und zusammen wohnen dürfen.

Ich hoffe ich habe nicht den falschen Eindruck auf dich gemacht, ich wollte nur sagen, das verheiratet sein alleine nicht reicht, ich denke es liegt nicht an euch das ihr im Moment nicht zusammenlebt, sondern an den Visaformalitäten.

Gruß,

maki
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.07.2006 um 15:56:37
 
nein nein habe keinen falschen eindruck bekommen. bin nur mit sachen wie nur auf dem papier existieren empfindlich geworden.

hochzeit nur auf papier wurde damals von unserem alten RA als scheinehe deklariert so das der neue erhebliche schwirigkeiten hatte dieses auszubügeln was die ost abh gemacht hat.

also auch ein sorrry von mir wenn meine antwort ein wenig böse rüberkam
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Antwort #5 - 04.07.2006 um 16:02:51
 
Hi,

Zitat:
was kann mit alg2 passieren

bei Alg2 ist der Familienstand erst mal nicht wichtig. Leistungen erhält, wer seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (also z.B. auch über eine Arbeitserlaubnis verfügt).

Grüße,
line
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.07.2006 um 19:32:02
 
danke line. nun habe ich wieder eine sorge weniger. also wenn ich dich jetzt wirklich richtig verstanden habe gilt das in d verheiratet sein erst wenn der im ausland lebende partner hier ist?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.07.2006 um 20:42:00
 
Schokocrossie schrieb am 05.07.2006 um 19:32:02:
nun habe ich wieder eine sorge weniger. also wenn ich dich jetzt wirklich richtig verstanden habe gilt das in d verheiratet sein erst wenn der im ausland lebende partner hier ist?


Ich würde mich nicht darauf verlassen. Andererseits, wenn sein Einkommen dort niedrig ist und er Dir keinen Unterhalt leisten kann, müßte Dir ALG II weiterbewilligt werden.

Interessant wäre auch bei höherem Einkommen und Wohnsitz eines Ehepartners im EU-Ausland die Durchsetzung eines Ehegattensplittings, aber darüber braucht man erst nachzudenken, wenn es richtig Einkommen gibt.

Gruß, ULF
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Abu
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Antwort #8 - 06.07.2006 um 00:15:36
 
ulf schrieb am 05.07.2006 um 20:42:00:
Interessant wäre auch bei höherem Einkommen und Wohnsitz eines Ehepartners im EU-Ausland die Durchsetzung eines Ehegattensplittings, aber darüber braucht man erst nachzudenken, wenn es richtig Einkommen gibt.

Wie soll das bitte gehen?

Abu

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 06.07.2006 um 11:40:38
 
Abu schrieb am 06.07.2006 um 00:15:36:
Wie soll das bitte gehen?


Hier http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=80009085C19970391&doc=...) steht etwas. Der Kläger hatte hier allerdings Pech, weil er nicht in Deutschland wohnte. Es werden weitere Entscheidungen zitiert.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 06.07.2006 um 11:53:31
 
Danke für den link - ich hatte kürzlich ähnlich gesagt, es ist nicht einzusehen, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht anerkannt wird, solange die Verwaltung das Zusammenleben - durch lange Bearbeitungsfristen beim FZF-Visum - verzögert. Andere kriegen da noch Freibeträge für doppelte Haushaltsführung, wenn sie freiwillig an zwei Orten leben...
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Abu
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Antwort #11 - 06.07.2006 um 15:27:27
 
ulf schrieb am 06.07.2006 um 11:40:38:
Hier http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=80009085C19970391&doc=...) steht etwas. Der Kläger hatte hier allerdings Pech, weil er nicht in Deutschland wohnte. Es werden weitere Entscheidungen zitiert.

Ich denke, Du mißverstehst das Urteil. Bei dem Rechtsstreit ging es von vornherein um den Fall, daß beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Außerdem hat der Kläger hat nicht deshalb verloren, weil er nicht in D wohnte, sondern weil nicht 90% seiner Einküfte der deutschen ESt unterlege haben.

Was hat das ganze mit diesem Thread zu tun??

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 07.07.2006 um 11:06:12
 
das frage icvh mich auch gerade.

ich fragte ob ich alg2 weiterbekomme wenn mein partner im ausland lebt "zwangsweise" und nur einen miniminijob hat so das es bei ihm gerade mal für miete und leben reicht sowie ein wenig sparen centweise.

er kann mich dann ja nicht unterstützen weil er a nicht in D ist und b auf diese fzf warten muss. dann muss er in d eine arbeit finden.

so wie einige hier ausgedrückt haben müsste es gehen da - vermute ich- die hioohczeit die im ausland geschlossen wird/wurde erst hier in D anerkannt werden kann wenn der partner hier lebt oder bringe ich wieder einiges durcheinander?
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Antwort #13 - 07.07.2006 um 11:15:39
 
Schokocrossie, entschuldige für das off topic.
Tatsächlich ist es so, dass es möglich wäre, jeweils den für dich schlechtesten Fall anzunehmen. Sprich,  wie oben gesagt, für die, die in D gut verdienen, die Steuervergünstigung erst ab Anmeldung des Ehegatten hier zu bewilligen, aber auch, bei dir erst mal zu prüfen, ob nicht dein Ehegatte dir Unterhalt zahlen könnte - denn dazu verpflichtet ist er ab dem Tag der Eheschließung.
Die Ehe besteht aber nicht erst dann, wenn er hier ist, weshalb eine Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit für Unterhalt möglich wäre - sehr lästig, denn wie weist man nach,  dass jemand im Ausland nicht viel verdient?
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Antwort #14 - 07.07.2006 um 11:57:22
 
Zitat:
ich fragte ob ich alg2 weiterbekomme wenn mein partner im ausland lebt "zwangsweise"

In der Praxis habe ich es noch nicht erlebt, dass eine Unterhaltsprüfung bei Partner im Ausland erfolgreich durchgeführt wurde. So ein Verfahren würde dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen, dass die Ämter eingetnlich gerne drafu verzichten (, wenn man nicht gerade einen bekannten Multimillionär aus Monaco geheiratet hat  Laut lachend).
In der Regel ist es den Aufwand nicht wert, weshalb Du Dir keine Sorgen wegen Deinem Alg2-Bezug machen solltest!!!

Grüße,
line
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