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Bescheinigung Standesamt zur Vorlage bei der Botschaft (Gelesen: 920 mal)
Florian86
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29.04.2024 um 14:51:00
 
Moin zusammen,
ich verfolge schon länger die Beiträge im Forum und die haben mir bislang sehr geholfen. Nun komme ich allerdings nicht weiter und würde euch gern um Rat bitten. Meine belarussische Verlobte und ich haben soweit alle Formalitäten geregelt, sprich Befreiung beim OLG usw, jetzt hat das Standesamt mir ein Schreiben aufgesetzt, worin auch Eheschließungstermin bestätigt wird. Heute war meine Verlobte zwecks Antragsstellung bei der Botschaft in Minsk, diese haben allerdings bemängelt, dass das Schreiben des Standesamtes nicht ausreichend sei bzw dass die das so nicht annehmen können. Ich bin wirklich ratlos, die Standesbeamtin ist gerade krank und ich weiß nicht, was die genau benötigen. Sie sagten nur was von in tabellarischer Form. Gibt es da irgendein Vordruck etc? Ich bin mir fast sicher, dass unsere Standesbeamtin dies auch nicht weiß. Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Die Botschaft antwortet auch nicht. Danke
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Aras
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Antwort #1 - 29.04.2024 um 15:33:46
 
"Normalerweise" gibt es ein Formularblatt mit dem Titel: "Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG".

Wäre merkwürdig, wenn die Standesbeamtin nicht wüsste.

In der PStV sehe ich beim groben überfliegen kein vorgeschriebenes Formblatt für die Bescheinigung gem § 13 Abs. 3 PStG.

Das Ding ist, dass viele (alle?) Standesämter für die Verwaltungsaufgaben die AutiSta Software vom Verlag für Standesamtswesen verwenden. Das bietet soweit ich weiß ein Formularblatt, das in dem gleichen Stil wie die die vorgegebenen amtlichen Nachweise des PStV gestaltet ist. Das ist wahrscheinlich was die Konsularmitbarbeiterin mit "tabellarischer Form" meint.

Es kann jetzt aber sein, dass das Standesamt von deiner Kommune nicht AutiSta verwendet sondern eine andere Software. Und darum kann das Standesamt nicht die gewünschte "tabellarische Form" erzeugen?!

Nachvollziehbar ist es schon, dass die in der Botschaft sich wundern, weil wenn du jeden Tag das gleiche siehst und am einmal was anderes, dann vermutest du ja auch, dass der eine Ausreißer der Fehler sein könnte.

Jetzt wäre es natürlich interessant zu wissen ob die Bescheinigung alles enthielt wie es § 13 Abs. 4 PStG voraussetzt. Also insbesondere ob da nen Stempel vom Standesamt drauf ist und die Sachbearbeiterin unterschrieben hat.

Vielleicht kannst du es anonymisiert hier reinstellen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Florian86
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Antwort #2 - 29.04.2024 um 15:56:03
 
Ich schreibe den Text mal hier hin:
Oben links stehen unsere vollständigen Namen
Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,
die von Ihnen beantragende Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnis hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Schreiben vom 8.4.2024 unter der Auflage erteilt, dass Frau xxx nach der Einreise in Bundesrepublik Deutschland dem Standesamt vor der Trauung den Reisepass (bei visapflichter Einreise mit gültigem nationalen Visum)im Original vorlegt. Vor der Eheschließung bedarf es außerdem noch der Abnahme einer eidesstaatlichen Versicherung von Frau xxx zum eigenen Familienstand und zu den Angaben in der Anmeldung der Eheschließung. Diese eidesstaatliche Versicherung kann Frau xxx vor der Eheschließung direkt bei mir abgeben. Unter dem Vorbehalt, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden, bestätige ich Ihnen den für Ihre Eheschließung am 27.9. im Standesamt

Darunter noch ihr Name plus Unterschrift. Ich hätte auch gedacht, dass das so ausreicht, was fehlt denn konkret?

Danke
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Antwort #3 - 29.04.2024 um 16:20:02
 
Könnte man als Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG auslegen.

Ich hab jetzt im Internet die Bescheinigung gefunden die die Botschaft will.

Ich würde an deiner Stelle zum Standesamt gehen und wenn die Standesbeamtin krank ist, dann eben zum Teamleiter oder Amtsleiter und sagen, dass die bitte die Bescheinigung wie hier im Anhang erteilen, oder ein Schreiben, dass sagt, dass das bereits erteilte Schreiben von der Standesbeamtin die Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG ist und man sich bei Rückfragen an das Standesamt wenden solle.
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Antwort #4 - 29.04.2024 um 16:28:03
 
Danke dir. Nun hat die Botschaft auch noch geantwortet:
"es wird eine Bestätigung über die Anmeldung der Eheschließung gem. §13 Abs. 4 PStG benötigt. Es ist in Tabellenform und gibt Auskunft über die Daten der Verlobte, Datum der Eheschließung, Ablaufdatum der Anmeldung etc.

Das Standesamt weiß sicher, um welches Dokument es sich handelt."

Passt das mit deinem Anhang überein? Die Standesbeamtin ist noch relativ jung und hat wahrscheinlich nicht viel Erfahrung, aber du sagst, dass in dem Schreiben alle relevanten Informationen drin stehen? Nichtsdestotrotz muss ich ihr wieder über den langen Postweg die Sachen zuschicken und einen neuen Termin machen, es ist ein Kampf...
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Antwort #5 - 29.04.2024 um 16:48:53
 
Das was ich in den Anhang getan habe, ist das was die Botschaft erwartet.

Wurde der Antrag garnicht angenommen und nicht die Möglichkeit eingeräumt die Urkunde nachzureichen?

Wenn das Standesamt sagt, dass es diese Bescheinigung garnicht in der Form ausstellt, weil die garnicht AutiSta verwenden, dann läge der Fehler bei der Botschaft...
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Antwort #6 - 29.04.2024 um 16:54:15
 
nein, die haben sie quasi wieder nach Hause geschickt und gesagt, sie muss einen neuen Termin machen. Auch haben die gesagt, dass der Termin für die Eheschließung erst Ende September ist, und dass sie eigentlich nur Wochen vor dem Termin in Deutschland einreisen darf, was sich mir nicht erschließt, denn das Visum hat 3 Monate Gültigkeit. Zudem kann man den Termin auch noch ändern, habe ich heute auch auf den 2.August

habe grad auch noch mit der anderen Standesbeamtin telefoniert, sie benutzen die besagte Software, aber dieses Formblatt kennt sie nicht
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« Zuletzt geändert: 29.04.2024 um 17:04:32 von Florian86 »  
 
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Antwort #7 - 29.04.2024 um 17:41:21
 
Was wünschst du dir denn?

Betrachten wir den Fall mal gaaaaanz kritisch:
Deine Verlobte wurde nach Hause geschickt haben ohne den Antrag anzunehmen, was schon an sich betrachtet inakzeptabel und ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist. Das Problem haben wir aber regelmäßig mit deutschen Auslandsvertretungen. Dagegen anzugehen ist praktisch aussichtslos.

Der Antrag wurde aber wegen dem "fehlenden" Schreiben nicht angenommen. Es gibt aber kein gesetzlich vorgeschriebenes Formblatt, das für die Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG vorgesehen ist. Sondern es gibt ein Formblatt, das von einem privatrechtlich(!) organisierten Verlag sich als quasi Standard herauskristalisiert hat. Die Botschaft kann also garnicht auf die "falsche" Form berufen und die andere Urkunde, die wahrscheinlich den Anforderungen enspricht, darum ablehnen.

Aber im Grunde interessiert dich doch bloß eines: Dass deine Verlobte zeitnah einen Termin für die Eheschließung bekommt damit der ganze Verwaltungskram zu Ende ist.

Hätte die Standesbeamtin die Bescheinigung auf dem Formblatt gegeben, dann wäre jetzt Friede Freude Eierkuchen.

Aber was wenn dein Standesamt nicht AutiSta verwendet und darum garnicht die Bescheinigung in der geforderten Form erteilen kann?

Kriegst du schnell Termine bei der Botschaft? Oder sind die überrannt?

Schlussendlich wird es darauf ankommen. Kriegt sie einen Termin kurzfristig, dann verbuchst du wohl als Anekdote für deine Kinder und Enkelkinder.
Kriegt sie keinen Termin kurzfristig und das Standesamt gibt keine Bescheinigung mit dem Formblatt, dann würde ich das der Botschaft entgegenhalten und einen kurzfristigen Termin verlangen, weil die Annahmverweigerung ja "nicht in Ordnung" weil der Antrag ja doch komplett war.

Aber schau mal was passiert...
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Antwort #8 - 29.04.2024 um 17:56:36
 
Aras hat ja das richtige Formular eingestellt.
Unten rechts steht auch die Formularnummer 11/121. Danach soll einfach in der Software suchen.

War bei mir auch so. Der Standesbeamte hat mir ein anderes Formular gegeben, habe ihm dann die Webseite der Botschaft in Manila gezeigt dort steht explizit Form 11/121 auf der Webseite.

Dann haben wir zusammen in der Software geschaut und es auch gefunden. Ich würde dem Standesamt einfach die Mail der Botschaft schicken mit dem Hinweis auf 11/121.

Wenn das Standesamt dann wirklich zurückschreiben sollte sie kennen das Formular nicht dann diese Mail wieder der Botschaft schicken Zwinkernd.
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Florian86
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Antwort #9 - 29.04.2024 um 18:54:27
 
"Aber im Grunde interessiert dich doch bloß eines: Dass deine Verlobte zeitnah einen Termin für die Eheschließung bekommt damit der ganze Verwaltungskram zu Ende ist. " --> damit triffst du den Nagel auf dem Kopf. Ich habe den Termin soweit nach hinten gesetzt, weil ich auch nicht weiß wie schnell das alles geht, die schreiben was von 10-12 Wochen, war auch schon mit der Ausländerbehörde in Kontakt, die haben jetzt meine Gehaltsnachweise, komischerweise diesselben Formulare wie für Schengenvisum ausgefüllt, naja, habe deutlich gesagt, dass es um ein nationales Visum geht. Einen Termin für nationales Visum bekommt man eigentlich recht schnell, 2-3 Wochen, und Postweg dauert mindestens auch 1 1/2 Wochen. Es ärgert mich einfach, dass das nicht explizit gesagt wird und meine Verlobte insgesamt 8 Stunden fahren musste um den Termin wahrzunehmen. Danke euch für den Tip, werde es morgen direkt mal abklären, wenn die es tatsächlich nicht haben, werde ich das der Botschaft mitteilen.
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Florian86
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Antwort #10 - 30.04.2024 um 17:59:24
 
Das Standesamt hat das nötige Formular bereitgestellt und direkt per Mail zur Botschaft geschickt (nach Rücksprache mit diesen haben die das so akzeptiert). Ich hätte da noch eine Frage zu: bei dem Gültigskeitsdatum der Anmeldung hat sie den 12.9. angegeben, am 12.3. hatte ich beim Standesamt den Antrag auf Beifreiung beim OLG gestellt, am 8.4. wurde dies bestätigt. Sollte nicht der 8.10. als Gültigkeitsdatum genommen werden oder liege ich da falsch?
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Antwort #11 - 30.04.2024 um 20:23:59
 
Es ist interessant, dass das Standesamt sich die Mühe gemacht hat sich mit der Botschaft in Kontakt zu setzen.
Kannst du das bitte etwas vertiefen?
Lebst du in einem kleinen Landkreis? Du sagtest, die Sachbearbeiterin sei krank, hat das der Teamleiter/Amtsleiter veranlasst?

Florian86 schrieb am 30.04.2024 um 17:59:24:
Ich hätte da noch eine Frage zu: bei dem Gültigskeitsdatum der Anmeldung hat sie den 12.9. angegeben, am 12.3. hatte ich beim Standesamt den Antrag auf Beifreiung beim OLG gestellt, am 8.4. wurde dies bestätigt. Sollte nicht der 8.10. als Gültigkeitsdatum genommen werden oder liege ich da falsch?


Das steht soweit ich weiß ausdrücklich auf dem Beifreiungsbescheid vom OLG drauf. Normalerweise sind es 6 Monate ab Erteilung. Aber ihr wollt doch sowieso zum 2. August heiraten? Ist es kriegsentscheidend oder nur für dein eigenes Verständnis?

Wie geht es weiter? Hat die Botschaft noch ggf. was gesagt bezüglich dem Termin?
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Antwort #12 - 01.05.2024 um 10:36:05
 
Also der Landkreis ist relativ groß, die Stadt in der ich lebe klein, hier gibt es 2 Standesbeamte, Amtsleiter etc ist mir gar nicht bekannt, meine eigentliche Standesbeamtin ist nach wie vor krank, die Kollegin hat sie angerufen und sich über meinen "Fall" erkundigt, ich habe direkt mit ihr telefoniert und sie gebeten dass direkt an die Botschaft zu schicken und mich in Kopie zu setzen, dies wollte erst nicht so recht, aber ich konnte sie noch überzeugen:) Sie sind hier wirklich zuvorkommend, war aber auch etwas verärgert, dass die das andere schreiben nicht akzeptiert haben (sie meinte alle bisherigen anderen hätten das akzeptiert). Die Dame von der Botschaft schrieb nur, dass das Schreiben passt und meine Frau gerne einen neuen Termin buchen kann. Dieses geht per Onlinesystem und wir haben vorläufig am 22.5. einen Termin, manchmal kommen spontan welche rein, sodass man stonieren und den kurzfristigen nehmen kann, muss halt ständig schauen, direkt einen neuen Termin hat die Botschaftsdame nicht angeboten. Ja, einerseits zu meimem Verständnis, andererseits könnte es doch ein wenig Stirnrunzeln bei dir Botschaft auslösen, da wir zuvor den 27.9. angegeben haben und jetzt steht Gültigkeit bis 12.9., oder sollte das der Botschaft komplett egal sein?
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Antwort #13 - 01.05.2024 um 11:10:55
 
Du hast nicht geschrieben,dass du dir die Urkunde erteilt hast und  diese deiner Verlobten zuschicken wirst.

Ich bin vielleicht etwas übervorsichtig, würde aber genau schauen was die Botschaft gesagt oder geschrieben hat. Derzeit gibt es ggf. keine Akte zu deiner Verlobten. Also wo ist jetzt diese per E-Mail geschickte Urkunde abgelegt

Und ist es eindeutig kommuniziert?

Es ist so leicht aneinander vorbei zu reden.

Also bspw. die Botschaft schreibt: "Die Urkunde in dieser Form wird akzeptiert."

Man kann es zweierlei interpretieren:
1. Wir haben die Urkunde jetzt angenommen(=akzeptiert) und du brauchst sie nicht mehr bei der Antragstellung vorlegen.
2. Das ist die Form die wir wollen(=akzeptieren) und du musst uns diese Urkunde bei Antragstellung vorlegen.

Also ich würde da etwas genauer sein. Nicht das deine Verlobte beim nächsten Termin wieder weggeschickt wird.



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Antwort #14 - 01.05.2024 um 11:32:30
 
Ja, ich denke da auch wie du:
Sie hatten mir auf Nachfrage geschrieben, was die haben wollen. Dann habe ich nachgefragt, ob es ok ist, wenn ich es meiner Verlobten digital zukommen lasse und diese es ausdruckt, da wir eigentlich schon ein Original vorgelegt haben welches die Anforderungen an  § 13 Abs. 4 PStG erfüllt, daraufhin hat sie mir geantwortet: "das Standesamt kann uns die Bescheinigung auch gerne direkt per Mail (oder Fax) schicken." Anschließend hatte mir das Standesamt es erst per Mail geschickt, ich habe es entsprechend weitergeleitet mit der Bitte um Bestätigung, ob soweit alles in Ordnung ist, keine Antwort bekommen, danach die Standesbeamtin gebeten, es direkt an die Botschaft mit mich in Kopie zu setzen zu schicken, 15 min später schrieb man mir als Antwort auf meine Mail: "danke, das passt so. Dann kann sich Ihre Frau gerne einen neuen Termin buchen." Sollte eigentlich passen oder nicht?
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