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Bescheinigung Standesamt zur Vorlage bei der Botschaft (Gelesen: 3.368 mal)
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Antwort #15 - 01.05.2024 um 12:53:45
 
Es sollte auf jeden Fall passen.

Tatsächlich hätte Deine Verlobte darauf bestehen sollen, dass die Unterlagen in der vorliegenden Form angenommen werden.

Eine Antragsablehnung aufgrund "Wir wollen lieber das Formular XY" ist einfach unzulässig.

Ich weiß, dass es nicht leicht ist, so etwas in einer Visastelle durchzusetzen, aber das ist die Rechtslage.
Und nicht nur in AV muss man sein Recht nicht nur haben, sondern auch bekommen.
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Florian86
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Antwort #16 - 01.05.2024 um 13:24:22
 
Ja, da hast du Recht, bloß als sie sagten Termin am 27.9., dann würde sie erst sowieso Anfang August das Visum bekommen bzw eigentlich nur ein paar Wochen vor dem eigentlichen Eheschließungstermin (was sich mir immer noch nicht erschließt), war sie schon wie versteinert und als sie dann noch sagten, was das denn für ein komisches Schreiben sei, fing sie eher fast an zu weinen, sodass das Durchsetzen da keinesfalls möglich war, jetzt ist sie aber wesentlich besser vorbereitet:) Und mit dem Datum erst 27.9., jetzt 2.8. und Gültigkeit bis 12.9. seht ihr kein Problem?Oder soll ich die Standesbeamtin nochmal nerven, dass sie da den 8.10. drauf schreibt, ich meine, eigentlich kann es der Botschaft egal sein
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Antwort #17 - 01.05.2024 um 14:06:04
 
Florian86 schrieb am 01.05.2024 um 13:24:22:
was das denn für ein komisches Schreiben sei, fing sie eher fast an zu weinen, sodass das Durchsetzen da keinesfalls möglich war, jetzt ist sie aber wesentlich besser vorbereitet:


Ja, wahrscheinlich liegt das auch an einem kulturellen Unterschied. In Belarus gibt es ja starke Behördenwillkür und das strukturelle Machtgefälle zwischen Bürger und Staat ist sehr stark sodass eine junge Belarussin wahrscheinlich eher Ämtergäge meidet. Und wenn deine Verlobte bei der Antragsabgabe bei einem Amt eines fremden Staates solche Kommentare hört, dann nimmt sie das wahrscheinlich viel heftiger wahr, weil sie als Maßstab eben die belarussischen Behörden hat.

Florian86 schrieb am 01.05.2024 um 13:24:22:
Und mit dem Datum erst 27.9., jetzt 2.8. und Gültigkeit bis 12.9. seht ihr kein Problem?Oder soll ich die Standesbeamtin nochmal nerven, dass sie da den 8.10. drauf schreibt, ich meine, eigentlich kann es der Botschaft egal sein

Ich weiß nicht ob Petersburger mir zustimmen würde, aber ich denke das Botschaftspersonal wird das nicht problematisieren. Es kann ja vielfältige Gründe geben, warum das Datum geändert wurde. Eins könnte sein, dass das Standesamt einen Fehler erkannt hat und darum mit dir einen neuen Termin vereinbart hat. Offensichtlich bist du ja sogar beim Standesamt gewesen und hast das geklärt. Aber in jedem Fall ist ja der angestrebte Hochzeitstermin innerhalb der angegebenen Gültigkeit. Also da hat bestimmt das Botschaftspersonal wichtigeres zu tun, als wegen einem unproblematischen Datum mehrfach nachzuhaken.
Die wollen doch nur den Antrag vollständig und ohne offensichtliche Fehler haben und an deinen Landkreis per Konsularpost schicken.
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Florian86
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Antwort #18 - 01.05.2024 um 16:27:23
 
ok, danke euch! Hab jetzt sogar schon für den 14.5. einen Termin. Nichsdestotrotz habe ich die Botschaft nochmal gebeten, mir zu bestätigen, dass meine Verlobte bei Antragstellung besagtes Formular nicht mehr vorzeigen muss. Nach der Enttäuschung vom Montag ist man vielleicht auch ein bisschen zu vorsichtig, aber eine 2. Abweisung wäre eine Katastrophe. Es war schon sehr müßig für Sie überhaupt Apostille etc zu besorgen, da es seit geraumer Zeit einem einfach deutlich mehr erschwert wird.
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Petersburger
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Antwort #19 - 01.05.2024 um 18:42:12
 
Eine solche pauschale Zusage wirst Du wohl nicht bekommen.

Was Du aber sicher organisieren kannst:
Sollte es nochmal zu einer Zurückweisung kommen, dann soll sie in der Nähe der AV bleiben und Dich anrufen. Du wendest Dich dann an den Bürgerservice der Zentrale des AA in Berlin, die sollen doch bitte mal eine gesetzeskonforme Antragsannahme sicherstellen - die Antragstellerin warte vor dem Gebäude und sei unter XYZ erreichbar ...
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Antwort #20 - 01.05.2024 um 21:15:12
 
Es klingt vielleicht defätistisch:
Ich würde wohl einfach morgen beim Standesamt die Urkunde beschaffen und es nach Belarus schicken.

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reinhard
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Antwort #21 - 01.05.2024 um 21:32:11
 
Wenn die Bestätigung vom Standesamt direkt verschickt wurde, hoffe ich, dass das für die Botschaft reicht.

Es wäre was anderes, wenn Florian sie scannt oder kopiert und schickt, dann fordern sie eher das Orginal zum Visumantrag. Aber letzlich kann die Botschaft auch einen Vermerk in die Akte legen, dass die Ausländerbehörde nochmal guckt.
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Florian86
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Antwort #22 - 02.05.2024 um 13:03:30
 
also die AV hat folgendes geschrieben: "es genügt, wenn sie bei Antragstellung eine Kopie mitbringt. Das Original ist nicht nötig." Das werden wir ausgedruckt mitnehmen und ich denke, dann sind wir auf der sicheren Seite. Der Postweg würde min wieder 10 Werktage in Anspruch nehmen plus Feiertag, sodass es bis 14.5. mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig da ist.
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Antwort #23 - 02.05.2024 um 13:06:55
 
Ja, super Zwinkernd. Glückwunsch für den Zwischenerfolg.

Deine Verlobte sollte aber neben der Kopie der Bescheinigung auch diese E-Mail von der Botschaft ausdrucken und mitnehmen. Zwinkernd.
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Antwort #24 - 02.05.2024 um 13:30:11
 
Ah, leider kann ich meinen letzten Beitrag nicht mehr verändern. Sehe jetzt dass du selber geschrieben hast, dass sie das ausgedruckt mitnehmen wird. Sollte nicht besserwisserisch meinerseits sein, als ich es nochmal schrieb.

Also viel Erfolg Zwinkernd.

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Antwort #25 - 02.05.2024 um 14:50:46
 
Kein Problem:) Vielen Dank für eure Hilfe. Werde berichten wie es dann gelaufen ist!
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Antwort #26 - 25.05.2024 um 13:29:53
 
Hallo, danke erstmal für den poste denn ich bin sehr froh jemanden gefunden zuhaben der aktuell auch eine Beziehung bzw. Heirat mit einer Belarussin eingehen will. Darf ich fragen mit welchen Postunternehmen du deine Dokumente nach Belarus geschickt hast? Funktioniert das zur Zeit? Du schicktest mit deine Verpflichtungserklärung, Kopie deines Passes, Wohnraumbescheinigung und die Anmeldung der Heirat? Vielen Dank schon mal für deine Antwort und viel Glück für die Zukunft!!
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Antwort #27 - 28.05.2024 um 18:36:07
 
Moin,
ich habe es damals einfach mit der Post (als Einschreiben) verschickt, das hat gut funktioniert. Sie wiederrum hat es mit EMS verschickt, das hat etwas länger gedauert. VE habe ich nicht verschickt, da ich ihr es damals persönlich gegeben habe (war für ein Schengenvisum), VE war diesmal gar nicht von der Botschaft gefordert, ich hatte allerdings schon im April Kontakt zur ABH aufgenommen und denen meine Gehaltsnachweise geschickt, in der Hoffnung, dass es Verfahren beschleunigt. Ich habe die Anmeldung für die Heirat, Kopie vom Reisepass + Meldebescheinignung + Einladung geschickt.
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Antwort #28 - 30.05.2024 um 10:43:41
 
kurzes Update: ich habe per Mail die Nachricht bekommen, dass die ABH der Visumerteilung zugestimmt hat:) es ging wirklich sehr schnell, Antrag ist am 14.5. gestellt worden, ich musste weder zur Vorsprache zur ABH noch eine VE unterzeichnen (es liegt nur noch eine VE zum Schengenvisum vor, welche aber nie zum Tragen kam). Ich habe eine kurze Frage zum weiteren Vorgehen: ich habe schon den Antrag für einen Aufenthaltstitel zugeschickt bekommen und auch die Bitte, dass wir uns direkt nach der Einreise beim Einwohnermeldeamt melden. Müssen die Behördengänge nicht erst nach Eheschließung (2.8.) begangen werden? Oder wie ist der Ablauf? Hätte gedacht, nach Eheschließung den Antrag für den Aufenhaltstitel stellen, sie bei der PKV anmelden (ist denk ich besser als freiwillig gesetzlich) und sie dann ummelden. Oder liege ich falsch?
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reinhard
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Antwort #29 - 30.05.2024 um 12:47:56
 
Im Prinzip müsstet Ihr erst heiraten und dann den Aufenthaltstitel beantragen.

Aber sie können auch den Antrag annehmen, die Heiratsurkunde zum Nachreichen vormerken.

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