DWH schrieb am 26.04.2024 um 20:06:46:Das ist eine aüßerst interessante Sache
So interessant oder selten ist das wirklich nicht. Das hat auch nichts mit Ungleichbehandlung zu tun.
DWH schrieb am 26.04.2024 um 20:06:46:Sind alle gleich vor dem Gesetz oder nein?
Ja, doch du willst gleicher sein, oder was?
Das Gesetz unterscheidet hier, wie man dir erklärt hat und ein Merkblatt der
EBH ist kein Gesetz.
DWH schrieb am 27.04.2024 um 09:01:49:die Risiken einzuschätzen und entscheiden,
Ja, das ist verständlich und deshalb wird es dir erklärt.
Für
deine Zeitschiene gilt doch vor allen Dingen:
-Antrag vor 6 Monaten eingereicht.
-"Wartezeit" in Dresden aktuell 19 bis 20 Monate
-kein besonderer Grund für vorgezogene Antragsbearbeitung
-Eine U-Klage würde nicht sofort zur Entscheidung führen. Die
EBH als Beklagte würde vom Gericht über deine Klage informiert. Sie würde fristgerecht eine Klageerwiderung an das Gericht geben. Dann hätte das Gericht zu entscheiden.
- Man kann davon ausgehen, dass dieses gerichtliche Verfahren nicht vor Ende Juni beendet wird.
-Ab Ende Juni hat auch die
EBH nach der aktuellen Rechtslage ( mind. 5 Jahre...usw) zu entscheiden. Da ist deine 6-Jahres-Idee und dein Vorwurf falschen Ermessens durch die
EBH obsolet.
DWH schrieb am 26.04.2024 um 20:06:46:dann ist es schon etwa moralischer Schaden oder keine Gleichbehandlung, oder wie das auf deutsch heißt.
Nein. Unterschiedliche Sachverhalte sind unterschiedlich zu bewerten und zu entscheiden. Das ist nicht nur bei Einbürgerungsverfahren so.
Ich habe es vielleicht überlesen, aber hast du im Antrag auch den Nachweis des erfolgreichen Einbürgerungstestes (Leben in D, LiD) vorgelegt?
Integrationskurs entfällt bei dir, dort wäre der LiD-Test enthalten gewesen.