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Verhinderungspflege bei Betreuung durch Pflegedienst (Gelesen: 351 mal)
karambol
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Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verhinderungspflege bei Betreuung durch Pflegedienst
24.03.2024 um 15:54:30
 
Hallo zusammen,

unter welchen Konstellationen bekommt ein Pflegebedürftige eine Verhinderungshilfe 2.418,00 € pro Jahr als eine Einmalzahlung auf sein Konto ausgezahlt, wenn dieser vom Pflegedienst betreut wird?
Geht das so  Richtung Kombileistung?

Wenn das volle Pflegesachleistungsbudget voll vom Pflegedienst ausgeschöpft wird, dann geht das nicht oder?

Oder ist das noch zusätzlich zum Pflegesachleistungsbudget, wenn die Leistungen zur ordentlichen Pflege nicht ausreichen?

Wie können dann die 2.418,00 € verbraucht werden und was braucht die Pflegekasse dafür? Etwa zusätzliche Abrechnungsbelege des Pflegedienstes?
Oder eines Angehörigen, wenn dieser die Pflege zusätzlich macht?
Ist das eigentlich eine Zahlung pro Jahr oder wird stufenweise ausgezahlt sobald man entsprechende Belege einreicht?

Danke
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.03.2024 um 18:15:13
 
Die Krankenkassen haben ein Formular für die "Abrechnung der Verhinderungspflege"
Da sind dann die Daten einzutragen, wer leistet die Pflege, zu welchemn Stundensatz, an welchen Tagen und Uhrzeit.
Wahlweise kann man die Kontodaten der Ersatzperson, die die Pflege leistet eintragen oder die eigene, wenn die Ersatzperson bereits bezahlt wurde. Die Krankenkasse ersetzt dann die Kosten bis zu dem von Dir genannten Maximalbetrag.

Ob Angehörige in Betracht kommen, weiss ich nicht. Es wird aber im Formular nach dem Verwandschaftsverhältnis gefragt.

Ich kenne das auch nur als jährliche Zahlung, nachdem das Formular für die Abrechnung eingereicht wird.
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