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Kaputte Geräte wegen einem Stromausfall (Gelesen: 588 mal)
karambol
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Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kaputte Geräte wegen einem Stromausfall
20.03.2024 um 12:18:29
 
Hallo zusammen,

angenommen, in einem Mehrfamilienhaus, in dem man zu Miete wohnt an der Stromleitung gearbeitet wird.

Bei diesen Arbeiten läuft etwas schief und dies verursacht einen kurzfristigen Stromausfall aufgrund einer Stromüberspannung.

Dadurch gehen bei vielen Mietern mehrere Geräte kaputt.

Ein Mitarbeiter der Firma, die an der Leitung gearbeitet hat, kommt zu den Mietern, fragt die, ob irgendetwas kaputt gegangen ist und macht Fotos der kaputten Geräte. Er sagt dann, dass deren Versicherung sich bei den Mietern melden würde.

Die Versicherung meldet sich dann irgendwann. Ein Mitarbeiter der Versicherung kommt und macht wieder Fotos der kaputten Geräte und sagt einem Mieter, er leitet das weiter und was die den Geschirrspüler betrifft, der Mieter müsste sich selbst darum kümmern, dass ein Elektriker kommt, und einen Kostenvoranschlag für einen Austausch oder eine Reparatur macht und der Mieter müsste diesen dann dem Vermieter schicken, der den dann wiederum der Firma / dem Schadensverursacher weiterleitet und der dann diesen widerum der Versicherung weiterleitet.

Ein Elektriker ist dann im Auftrag des Mieters gekommen und kurz danach einen Kostenvoranschlag zum Austausch gegen einen neuen Geschirrspüler erstellt. In diesem hat er erwähnt, dass das Gerät irreparabel ist.

Der Mieter schickt dann den Kostenvoranschlag dem Vermieter, dieser meldet sich aber zurück und teilt die Mail des Schadensverursacher mit, sodass der Mieter ihm direkt schreiben muss.

Der Mieter macht das und dann meldet sich der Schadensverursacher zurück und sagt, dass das Ganze über die Versicherung läuft und der Vermieter daher direkt die Versicherung anschreiben sollte. Der Mieter findet im Internet die Mail des Versicherers und mach das.

Gleichzeitig schreibt aber der Mieter dem Schadensversacher, dass den Schaden bei ihm nicht die Versicherung verursacht hat und das außerdem nicht die Versicherung des Mieters ist und zudem die Versicherung meinte, dass der Kostenvoranschlag an den Schadensverursacher gehen soll, sodass er sich um die Weiterleitung an die Versicherung kümmert.

Der Schadensverursacher entschuldigt sich darauf und leitet den Kostenvoranschlag weiter.

Dann vergeht eine Woche danach, wobei insgesamt zu dem Zeitpunkt schon 2 Monate vergangen sind seit der Geschirrspüler kaputt gegangen ist, weswegen das ganze Geschirr manuell gewaschen werden muss, wodurch die Zeit und Energie verloren gehen.
Wobei wegen der anderen kaputten Geräte ebenfalls keine Rückmeldung erfolgte.

Kann der Mieter nun dem Schadensverursacher eine Frist zur Überweisung des im Kostenvoranschlag angegebenen Betrages setzen und bei deren Überschreitung den Austausch einleiten? Gibt es dann einen Weg, wie man am effizientesten den Schadensverursacher zur Erstattung bringen könnte?
Was ist, wenn dann irgendwann die Veesicherung entscheidet, dass die im Kostenvoranschlag angegebenen Kosten unangemessen sind, da gegen ein absolut neues Gerät ausgetauscht wurde?

Was wäre überhaupt die beste Vorgehensweise des Mieters in dieser Situation?

Danke
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.03.2024 um 00:24:50
 
Hallo,

wie und mit wieviel Druck man agieren will, hängt maßgeblich von der eigenen Risikobereitschaft bzw. dem eigenen Nervenkostüm ab.

In Deinem Fall hätte
ich
nach 6 Wochen (nach Meldung des Schadens an die Versicherung) nachgefragt und bei ausbleibender oder unbefriedigender Antwort eine Frist von 2 Wochen gesetzt (dem Verursacher, ein Mehrstück direkt an Versicherung zur Kenntnis).
Ich
wäre aber im Zweifelsfall auch klagebereit. Ist man es nicht, sollte man auch keine Welle schlagen.

Einen neuen Geschirrspüler musst Du doch sowieso kaufen, völlig unabhängig davon, ob der Versicherer zahlt oder nicht, oder? Also gibt es kein finanzielles Risiko, dass man zusätzlich einginge bei einer Selbstvornahme (nach Fristablauf). Ist auch eine Frage der Konfliktbereitschaft.

Ansonsten Lesestoff für Dich:

https://www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen/checkliste-versicherung-zahlt-...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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