Wenn die komplette Gastfamilie sich ummeldet,
weil sie tatsächlich am neuen Ort Wohnung nimmt, dann funktioniert der Plan natürlich.
Entscheidend dafür ist natürlich, dass dabei nicht gegen das BMG verstoßen wird. Genau aus diesem Grund steht die Bedingung oben fett markiert.
Das ist aber heftiger Aufwand für die Familie. Mehr Fahrerei zur Arbeit und sonst eine Reihe anderer Dinge.
Eine rein formale Ummeldung ohne Wohnsitzverlegung ist dagegen ein Verstoß gegen das BMG. Gesetzesverstöße heißen wir hier aber nicht gut und unterstützen sie auch nicht.
Mal
abgesehen davon, dass ich die Überlastung deutscher Behörden und die Folgen wie ewig lange Wartezeiten auf Termine wie auch auf Entscheidungen nicht weniger unhaltbar finde wie wohl alle:
Wenn Du nicht gerade in den Schengen-Staaten umherreisen willst, worin bist Du denn ohne
eAT tatsächlich eingeschränkt?
Rechtfertigt das den Aufwand eines Umzugs, um in einer anderen Stadt die
AE zu bekommen?