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Landesamt in Berlin kein Termin für Au-Pair aufenthalstitel (Gelesen: 866 mal)
Themen Beschreibung: Für Nordmazedonische stattsgehörige
Knuffilein
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22.03.2024 um 09:55:54
 
Hallo ihr lieben User,

Ich brauche dringend ein Rat, ich bin am 05.03 mit meinem Au-Pair Visa nach Deutschland eingereist mein Au-Pair Vertrag geht 1 Jahr bis 01.02.2025, hingegen mein Visum nur 6 Monate von 05.03 bis 04.09 dieses Jahres obwohl mein Vertrag ab 01.03 war steht auf mein visa der 05.03 ich habe aber mein Visum auch relativ spät bekommen erst am 29.02.

Naja und soweit ich alles mit bekommen habe auch durch meine vorherige Frage soll ich in Deutschland nun ein aufenthalstitel für 1 Jahr beantragen also weitere 6 Monate. das machen anscheinden alle auch das vorherige Au-pair bei meiner Gastfamilie die aus Kolumbien war und ein paar andere die ich bis jetzt ausgefragt habe.

Das Problem ist aber nun das die Ausländerbehörde in Berlin kein Termin für stattsgehörige Nordmazedonien anbietet wieder für ein Au-Pair oder für FSJ auch nicht für andere Balkan Ländern was mich verwirrt und ich jetzt nun komplett hilflos hier sitze und nicht mehr weiter weiß..

Obwohl ich ganz genau weiß das es eigentlich gehen sollte den ich habe eine Freundin ( nicht in Berlin) die aus Kosovo kommt und sie hat nach dem Au-pair Jahr genau so ein FSJ angefangen und ihre Au-Pair Visa für weitere 6 Monaten verlängert das war 2022..

Kann mir jemand von euch da irgendwie helfen oder weiß vielleicht mehr davon wie ich ein Termin am besten bei dem Landesamt Berlin kriege für das Au-Pair Aufenthalt?

Ganz viel liebe Grüße!

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reinhard
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Antwort #1 - 22.03.2024 um 13:28:09
 
Beim Landesamt brauchst Du keinen Termin.

Du musst innerhalb der sechs Monate, die Du mit dem Visum hier bist, die Aufenthaltserlaubnis für den Rest des Jahres beantragen. Das kannst Du per Brief machen. Sobald der Antrag dort ist, gilt Dein Visum weiter.

Und dann buchst Du einen Termin oder fragst per Brief nach einem Termin.
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Antwort #2 - 22.03.2024 um 14:12:11
 
Also in Berlin gibt es doch generell keine Termine egal welche Staatsangehörigkeit ich eingebe. Selbst wenn ich USA und Fachkraft Akademie. Ausbildung eingeben steht es gibt keine aktuell.

Daher sie Reinhardt gesagt hat einfach schriftlich beantragen , an besten damit du es nachweisen kannst und gut ist.

Falls dein Visum abläuft und du ins EU Ausland reisen willst solltest ein bisschen Druck machen bzgl möglicher Fiktionsbescheiniging aber sonst kein Stress Smiley
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Martinho
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Antwort #3 - 27.03.2024 um 21:43:38
 
Am einfachsten ist es über das Kontaktformular des LEA. Auf die Nachricht an das LEA bezüglich Termin / Beantragung Aufenthaltserlaubnis bekommt man sofort eine automatisch generierte Antwort, die man sich als Nachweis ausdrucken sollte.
Diese lautet:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie in Ihrer E-Mail die Verlängerung der Gültigkeit Ihres befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU oder D-Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) beantragt haben, gilt hiermit Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet (mitsamt den Nebenbestimmungen Ihres jetzigen Aufenthaltstitels) bis zur Vorsprache im LEA als rechtmäßig.
Das bedeutet, Sie können weiter im bisherigen Umfang arbeiten oder studieren.
- Reisen in das Ausland sind nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.
usw. ....
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Antwort #4 - 03.04.2024 um 10:38:19
 
Martinho schrieb am 27.03.2024 um 21:43:38:
Am einfachsten ist es über das Kontaktformular des LEA. Auf die Nachricht an das LEA bezüglich Termin / Beantragung Aufenthaltserlaubnis bekommt man sofort eine automatisch generierte Antwort, die man sich als Nachweis ausdrucken sollte.
Diese lautet:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie in Ihrer E-Mail die Verlängerung der Gültigkeit Ihres befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU oder D-Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) beantragt haben, gilt hiermit Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet (mitsamt den Nebenbestimmungen Ihres jetzigen Aufenthaltstitels) bis zur Vorsprache im LEA als rechtmäßig.
Das bedeutet, Sie können weiter im bisherigen Umfang arbeiten oder studieren.
- Reisen in das Ausland sind nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.
usw. ....


Genau das habe ich auch gemacht!

Den komischerweise steht bei der Termin Liste für Nordmazedonien kein Au-Pair aufenthalstitel beantragen was ich nicht verstehe.. man muss extra das Referat anschreiben was ich auch tat heute das zweite mal den Sie antworten einfach nicht!
Ich habe circa vor einem Monat eins geschrieben und meine Gastfamilie schon seit 2 Monaten und immernoch keine Antwort!
Ich habe mit dir Seite ausgedrückt bzw gespeichert bei meine Datein. Heißt das aber jetzt so wie ich es nämlich verstehe, dass mein Visum gültig bleibt selbst nachdem 6 Monaten bis die Lea mir ein Termin mit teilt?

Liebe Grüße!
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reinhard
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Antwort #5 - 03.04.2024 um 13:57:30
 
Ja, das Visum bleibt gültig.

Aber es kann ja sein, dass Du innerhalb von sechs Monaten einen Termin bekommst. Versuch es einfach regelmäßig weiter.

Was beim Termin dabeisteht, ist egal.

Du kannst auch einen Antrag schreiben (als Brief, ohne Formular) und eine Aufenthaltserlaubnis als Au-Pair beantragen. Und den Brief einfach mit der Post schicken. Dann ist der Antrag schon mal in Deiner Akte.
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Antwort #6 - 03.04.2024 um 14:58:18
 
reinhard schrieb am 03.04.2024 um 13:57:30:
Ja, das Visum bleibt gültig.

Wenn Du einen Antrag gestellt hast. Bzw. wenn Du die genannte Bestätigungsmail (automatisch generierte Antwort) vorliegen hast.
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Antwort #7 - 05.04.2024 um 00:28:48
 
reinhard schrieb am 03.04.2024 um 13:57:30:
Ja, das Visum bleibt gültig.

Aber es kann ja sein, dass Du innerhalb von sechs Monaten einen Termin bekommst. Versuch es einfach regelmäßig weiter.

Was beim Termin dabeisteht, ist egal.

Du kannst auch einen Antrag schreiben (als Brief, ohne Formular) und eine Aufenthaltserlaubnis als Au-Pair beantragen. Und den Brief einfach mit der Post schicken. Dann ist der Antrag schon mal in Deiner Akte.


Ist es den Möglich da meine Gastfamilie einem Grundstück in eine andere Stadt hat das wir uns dort alle quasi anmelden und von Berlin uns ummelden und ich dann dort mein Visum Antrag beantragen zu der Verlängerung?

Obwohl in meinem Visum vermerkt ist auf dem Zusatzblatt „ Au-Pair bei der Gastfamilie …. In Berlin.

Wäre das möglich nämlich in den anderen Stadt bekommt man innerhalb von zwei Wochen laut meiner Gastfamilie ein Termin.
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Antwort #8 - 05.04.2024 um 00:46:35
 
Warum sollte die Gastfamilie das tun? Seid ihr verwandt oder so?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 05.04.2024 um 03:59:20
 
Aras schrieb am 05.04.2024 um 00:46:35:
Warum sollte die Gastfamilie das tun? Seid ihr verwandt oder so?


Muss man verwandt sein um helfen zu wollen heutzutage oder wie? Nein sind wir nicht wie kommst du da drauf?
sonst hätte ich ja mein Visum garnicht bekommen meine Gastfamilie ist Deutsch. Sie wollen das tun um mir zu helfen damit wir für mein Aufenthalt als Au-Pair den Termin bekommen. Meine Frage war aber ob es möglich wäre.
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Antwort #10 - 05.04.2024 um 09:44:15
 
Wenn die komplette Gastfamilie sich ummeldet, weil sie tatsächlich am neuen Ort Wohnung nimmt, dann funktioniert der Plan natürlich.

Entscheidend dafür ist natürlich, dass dabei nicht gegen das BMG verstoßen wird. Genau aus diesem Grund steht die Bedingung oben fett markiert.

Das ist aber heftiger Aufwand für die Familie. Mehr Fahrerei zur Arbeit und sonst eine Reihe anderer Dinge.

Eine rein formale Ummeldung ohne Wohnsitzverlegung ist dagegen ein Verstoß gegen das BMG. Gesetzesverstöße heißen wir hier aber nicht gut und unterstützen sie auch nicht.


Mal abgesehen davon, dass ich die Überlastung deutscher Behörden und die Folgen wie ewig lange Wartezeiten auf Termine wie auch auf Entscheidungen nicht weniger unhaltbar finde wie wohl alle:
Wenn Du nicht gerade in den Schengen-Staaten umherreisen willst, worin bist Du denn ohne eAT tatsächlich eingeschränkt?
Rechtfertigt das den Aufwand eines Umzugs, um in einer anderen Stadt die AE zu bekommen?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #11 - 05.04.2024 um 09:51:39
 
Zumal selbst für Reisen in Schengen Staaten ja noch bis 4.9. dein D Visum gilt..
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Antwort #12 - 05.04.2024 um 10:26:29
 
Knuffilein schrieb am 05.04.2024 um 00:28:48:
Ist es den Möglich da meine Gastfamilie einem Grundstück in eine andere Stadt hat

Hat sie in der anderen Stadt nur ein Grundstück oder hat sie auch eine Wohnung / ein Haus auf diesem Grundstück, welches auch zum Wohnen geeignet ist (also z.B. kein Kleingarten, wo man keine Meldeadresse haben darf)? Dann wäre die Umzugsidee auch unnütz. Und wie schon gesagt, wenn der Umzug tatsächlich durchgeführt werden würde müssten die Kinder eventuell (je nach Alter/Schulart) auch auf eine andere Schule gehen. Das will doch niemand, oder?
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Antwort #13 - 05.04.2024 um 10:42:11
 
Stimmt. Bspw. besteht in Brandenburg Sprengelpflicht für Grundschüler.
Außerdem soll das zurückmelden nach Berlin auch nicht einfacher sein. Im Spiegel gab es mal nen schönen Artikel bezüglich der desasterwahl 2021. Da meinte einer er hätte nicht gewählt weil er vor drei Jahren zugezogen sei und er keinen Termin für die Anmeldung bekommen konnte...


Ich denke hier wird übertrieben. Das LABO muss doch dem Visum zugestimmt haben. Also gibt es auch eine Akte wo eben auch klar ist, dass ein Aufenthalt von einem Jahr geplant war und dem entsprochen wurde.

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Antwort #14 - 05.04.2024 um 10:49:49
 
Das Visum gilt bis September. Wenn wir Mitte August hätten und du hättest noch nichts gehört, könnte ich deine Sorge nachvollziehen. Bis September sind es aber noch fünf Monate hin.

Und du hast den Antrag sowieso gestellt, also bleibt dein Aufenthalt auch nach September gültig. Und du bist als Au-Pair beschäftigt. Du weißt dass du bleiben darfst. Deine Gastfamilie weiß dass du bleiben darfst.

Ich verstehe die Sorge ehrlich gesagt nicht.
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