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Einbürgerungsantrag Ehefrau (Mietvertrag) (Gelesen: 1.624 mal)
Niko0815
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag Ehefrau (Mietvertrag)
21.03.2024 um 20:57:40
 
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema "Mietvertrag".

Vor ca. einem Monat hat meine Ehefrau einen Einbürgerungsantrag gestellt. Bei den Wohnverhältnissen haben wir angegeben, dass sie mit mir zusammen in der von mir angemieteten Wohnung lebt. Die Miete würde ich zahlen, inkl. Belegen. Eine Kopie meines Mietvertrages, in dem ich einer von zwei Hauptmietern bin, hat sie mitgeschickt.

Wir haben jetzt eine Nachforderung von Unterlagen + Loyalitätserklärung erhalten. Bei den Unterlagen wird unter anderen nach einem "Mietvertrag von Ihnen" gefragt.

Wir sind jetzt sehr verwirrt, weil wir dem Amt bereits bei der Antragstellung das Wohnverhältnis geschildert haben (s.o.). Welche Angaben sollten wir jetzt machen? Ich habe die Sorge, dass eine hin-und-her Kommunikation sich über Monate hinziehen könnte.

Optionen die mir in den Sinn kamen:
1. Wir schließen einen Untermietvertag (mietfrei?), das fänd ich aber ziemlich komisch
2. Sie schließt mit dem anderen Hauptmieter (der dort nicht mehr wohnt) einen Untermietvertrag.
3. Sie lässt sich von der Hausverwaltung bestätigen, dass sie in der Wohnung toleriert wird
4. Wir erklären dem Amt noch einmal die Situation.

Unsere Wohnsituation scheint mir gar nicht so ungewöhnlich. Wie sollten wir am besten reagieren?

Vielen Dank!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2024 um 21:44:31
 
Ich würde den Mietvertrag nochmal schicken, kommentarlos.

Ist vermutlich einfach ein Flüchtigkeitsfehler in einem Formschreiben, so sie die Zeile hätten wegklicken müssen.
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« Zuletzt geändert: 22.03.2024 um 13:30:55 von reinhard »  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.03.2024 um 22:48:30
 
Verstehe ich das richtig ?
Sie ist nicht einer der 2 Hauptmieter steht also gar nicht im Mietvertrag? .
Falls dem so ist finde ich es schon ungewöhnlich. Wie habt ihr sie denn damals überhaupt angemeldet bzw wer hat die Wohnungsgeberbestätigung erstellt ?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.03.2024 um 00:01:27
 
roseforest schrieb am 21.03.2024 um 22:48:30:
Verstehe ich das richtig ?
Sie ist nicht einer der 2 Hauptmieter steht also gar nicht im Mietvertrag? .
Falls dem so ist finde ich es schon ungewöhnlich. Wie habt ihr sie denn damals überhaupt angemeldet bzw wer hat die Wohnungsgeberbestätigung erstellt ?


Wieso ist das ungewöhnlich? Vor 2015 hat man sich einfach angemeldet und das war's. Da benötigte man keine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung.

Ich bin im Übrigen auch Alleinmieter meiner Wohnung, meine Ehefrau steht nicht im Mietvertrag. So ungewöhnlich ist das nicht, in meinen Augen.

Für die Wohnungsgeberbestätigung ist jetzt wesentlich, dass sie in die Wohnung eingezogen ist. Nicht, dass sie Mieterin ist.

In diesem Falle stellst Du,
@Niko0815
, als Wohnungsgeber die Bescheinigung aus, kreuzt an, dass Du nicht Eigentümer bist und kreuzt bei Deiner Frau "Untermieterin" an.
Dafür bedarf es keiner Genehmigung des Vermieters und auch keines Untermietvertrags zwischen Dir und Deiner Ehefrau. Das hat die Behörde zu akzeptieren.
(Bei Untervermietung hätte nämlich formal rechtlich Dein Vermieter ein Wörtchen mitzureden, was ihm aber bei einer Ehefrau schlicht nicht zustünde.)

Gruß

PS: Wenn die rumzicken, nimm den:

https://www.juraforum.de/lexikon/vermieterbescheinigung-mit-muster

Streich "des Mieters / der Mieterin / der Mieter bzw. des Untermieters / der Untermieter", setze "der Ehefrau des Mieters" und reich den stumpf mit ein.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 22.03.2024 um 08:19:56
 
Mach das was reinhard gesagt hat
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Niko0815
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.03.2024 um 10:05:03
 
Danke für eure Antworten. Ich werde es noch einmal mit meinem Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung versuchen.
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Ben22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.03.2024 um 11:01:28
 
Würde mir einfach vom Vermieter die Bestätigung schicken lassen, dass Deine Frau, namentlich genannt, mit Dir die Wohnung bewohnt.
In unserem Fall ist es auch so, dass ich der Mieter der Wohnung bin.
Ich behaupte Mal, dass das in einer Vielzahl von Fällen auch so ist.
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Niko0815
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.06.2024 um 17:23:36
 
Eine Rückmeldung von mir: eine Wohnungsgeberbestätigung von mir unterzeichnet hat ausgereicht. Tatsächlich wurden später auch noch andere Dokumente nachgefragt, die wir schon vorher geschickt haben.

Offenbar werden Einbürgerungen von Ehepartnern in Berlin bevorzugt behandelt obwohl noch 40.000 andere Fälle offen sind. Da fühlt man sich ein bisschen unverschämt. Von Antragsstellung bis zur Urkunde hat es nur 3,5 Monate gedauert.
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KingsleyComan29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 07.06.2024 um 14:35:09
 
Nur 3,5 Monate? Das ist ja extrem flott!
Gibt es hier noch weitere User, die so eine kurze Bearbeitungsdauer erlebt haben?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 09.06.2024 um 16:47:12
 
T.P.2013 schrieb am 22.03.2024 um 00:01:27:
In diesem Falle stellst Du, @Niko0815, als Wohnungsgeber die Bescheinigung aus, kreuzt an, dass Du nicht Eigentümer bist und kreuzt bei Deiner Frau "Untermieterin" an.


Niko0815 schrieb am 06.06.2024 um 17:23:36:
Eine Rückmeldung von mir: eine Wohnungsgeberbestätigung von mir unterzeichnet hat ausgereicht.


Danke für die Rückmeldung.

Gruß
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