Kann sein, dass die Ausländerrecht es nicht abdeckt.
Du kannst aber mal schauen ob die Oberbürgermeisterin von Köln keine Beschwerdestelle eingerichtet hat. Also nicht die Stelle für Beschwerden gem. § 24 GO NRW, sondern viele Kreise und kreisfreie Städte haben meist eine niederschwellige Beschwerdestelle.
Ich vermute, dass du das hier schreiben kannst:
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/beschwerden/?f=34Ich würde aber das kurz und präzise formulieren. Also so, dass die Beschwerde dann bei deiner Sachbearbeiterin auch als "leichter Fall" erkannt wird.
Also sowas wie:
Zitat:Mein Einbürgerungsantrag vom xx.xx.2023 mit dem Aktenzeichen kann vermutlich ohne weitere erhebliche Verzögerungen abgeschlossen werden, aber ich erreiche meine Sachbearbeiterin, Frau X, nicht.
Der Antrag war durch die fehlende Klärung der russischen Staatsangehörigkeit "hängen" geblieben. Ich konnte endlich meine russische Staatsangehörigkeit klären und bin jetzt im Besitz eines russischen Passes. Ich denke, dass mein Fall nunmehr abgeschlossen werden kann, aber ich erreiche nicht die Sachbearbeiter, Frau X, um ihr das mitzuteilen.
Können Sie bitte Frau X mitteilen, dass ich alles zeitnah ihr bereitstellen kann, sodass ich ggf. mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht ab dem 27.06.2024 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden könnte?
Sie kann mich wie gewohnt unter der 01xxxxxxx telefonisch erreichen oder per E-Mail an a@b.de
1. Abschnitt ist der Satz wo man weiß wo man es hinschicken soll, der 2. Abschnitt ist der Teil wo man nochmal detaillierter alles schreibt.