roseforest schrieb am 21.03.2024 um 22:48:30:Verstehe ich das richtig ?
Sie ist nicht einer der 2 Hauptmieter steht also gar nicht im Mietvertrag? .
Falls dem so ist finde ich es schon ungewöhnlich. Wie habt ihr sie denn damals überhaupt angemeldet bzw wer hat die Wohnungsgeberbestätigung erstellt ?
Wieso ist das ungewöhnlich? Vor 2015 hat man sich einfach angemeldet und das war's. Da benötigte man keine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung.
Ich bin im Übrigen auch Alleinmieter meiner Wohnung, meine Ehefrau steht nicht im Mietvertrag. So ungewöhnlich ist das nicht, in meinen Augen.
Für die Wohnungsgeberbestätigung ist jetzt wesentlich, dass sie in die Wohnung
eingezogen ist. Nicht, dass sie Mieterin ist.
In diesem Falle stellst Du,
@Niko0815
, als Wohnungs
geber die Bescheinigung aus, kreuzt an, dass Du nicht Eigentümer bist und kreuzt bei Deiner Frau "Untermieterin" an.
Dafür bedarf es keiner Genehmigung des Vermieters und auch keines Untermietvertrags zwischen Dir und Deiner Ehefrau. Das hat die Behörde zu akzeptieren.
(Bei Untervermietung hätte nämlich formal rechtlich Dein Vermieter ein Wörtchen mitzureden, was ihm aber bei einer Ehefrau schlicht nicht zustünde.)
Gruß
PS: Wenn die rumzicken, nimm den:
https://www.juraforum.de/lexikon/vermieterbescheinigung-mit-musterStreich "des Mieters / der Mieterin / der Mieter bzw. des Untermieters / der Untermieter", setze "der Ehefrau des Mieters" und reich den stumpf mit ein.