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Einbürgerung - Anwalt will nicht drohen (Gelesen: 530 mal)
pgpgp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: amerikanisch
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17.03.2024 um 11:01:20
 
Hallo zusammen.

Ich bin Amerikaner und habe am 04.2023 meine Einbürgerung in Berlin mit einem Anwalt beantragt. Ich weiß, dass das Einbürgerungsverfahren hier in Berlin sehr lange dauert. Eine Komplikation ist, dass ich meinen amerikanischen Pass behalten möchte.


Ablauf:

- 01.04.2023: Einbürgerungsantrag abgeschickt

- 03.04.2023: Einbürgerungsantrag eingegangen und Aktenzeichen erhalten

- 13.04.2023: Gebühren verschickt

- 26.09.2023: Mein Anwalt wechselte zu einer neuen Kanzlei und ich musste ein neues Mandat unterschreiben. Wir benachrichtigen den Behörde davon

- 09.10.2023: Die Behörde bestätigte die Mitteilung

- 20.02.2024: Mein Anwalt beantragt bei der Behörde Einsicht in meine Einbürgerungsakte

... und seitdem nichts mehr. Mein Anwalt will der Behörde wegen meines Antrags auf doppelte Staatsbürgerschaft nicht drohen. Hat er recht? Muss ich der Androhung/einer Klage warten, bis das neue Gesetz in Kraft getreten ist?

Vielen Dank im Voraus.
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reinhard
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Antwort #1 - 17.03.2024 um 14:16:12
 
Ja, er hat Recht.

Im Juli ist dieser Antrag nicht mehr nötig, und alles läuft automatisch in Deinem Sinne. Eine "Drohung" jetzt kostet nur unnötig Geld, und es geht nicht schneller. Insofern denkt der Anwalt anscheinend mehr an Dein Geld als an sein Geld, das ist eigentlich sehr vorbildlich. Ich kenne aber viele Anwälte, die in Deinem Fall alles machen und alles berechnen würden, was Du willst.
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Aras
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Antwort #2 - 17.03.2024 um 14:16:50
 
Wieviel kostet der Brief? 120 €?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 17.03.2024 um 22:13:30
 
Also wenn du jetzt die Entscheidung willst, dann wird dein Antrag abgelehnt, weil du dich weigerst deine us-amerikanische Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Warten scheint da denke ich mehr in deinem Sinne zu sein.
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pgpgp
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Antwort #4 - 18.03.2024 um 12:12:23
 
reinhard schrieb am 17.03.2024 um 14:16:12:
Ja, er hat Recht.


Danke für deine Antwort. Dann drohe ich jetzt nicht.


reinhard schrieb am 17.03.2024 um 14:16:12:
Im Juli ist dieser Antrag nicht mehr nötig, und alles läuft automatisch in Deinem Sinne.


Meinst du mit Antrag den Einbürgerungsantrag oder den Beibehaltungsantrag?

Aras schrieb am 17.03.2024 um 14:16:50:
Wieviel kostet der Brief? 120 €?

So ungefähr.

Puncherfaust schrieb am 17.03.2024 um 22:13:30:
Also wenn du jetzt die Entscheidung willst, dann wird dein Antrag abgelehnt, weil du dich weigerst deine us-amerikanische Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Warten scheint da denke ich mehr in deinem Sinne zu sein.

Kann ich drohen, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt (vielleicht ab Juli)? Oder macht das noch kein Sinn?
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reinhard
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Antwort #5 - 18.03.2024 um 12:54:19
 
Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, ist die doppelte Staatsangehörigkeit normal und kein Antrag mehr nötig.

Also: Einfach gucken, was die Behörde Dir im August oder September schreibt.
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Aras
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Antwort #6 - 18.03.2024 um 12:56:58
 
Ich würde dir auch raten zu warten bis das neue Gesetz durch ist. Dann muss die Behörde kein Ermessen mehr diesbezüglich ausüben.

Hättest du erklärt, dass du bereit bist die amerikanische Staatsangehörigkeit abzugeben, dann hättest du zumindest die Einbürgerungszusicherung erhalten können. Dann hättest du nur auf das neue Gesetz warten müssen um dann unter der neuen Rechtslage ohne Ausbürgerung aus der amerikanischen direkt eingebürgert werden können.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.03.2024 um 13:29:16
 
@reinhard @Aras danke für euren Rat. Ich werde warten.


Aras schrieb am 18.03.2024 um 12:56:58:
Hättest du erklärt, dass du bereit bist die amerikanische Staatsangehörigkeit abzugeben, dann hättest du zumindest die Einbürgerungszusicherung erhalten können. Dann hättest du nur auf das neue Gesetz warten müssen um dann unter der neuen Rechtslage ohne Ausbürgerung aus der amerikanischen direkt eingebürgert werden können.


Ich war bereit, meinen amerikanischen Pass abzugeben, aber das Verfahren im Konsulat in Frankfurt dauert auch ewig. Mein Anwalt, der sowohl die amerikanische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sagte, dass es schneller ist, den Einbürgerungsantrag zu stellen und danach den US-Pass abzugeben. Hätte, hätte, fahrradkette  weinend
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