@ dilzwd765
Der Anwalt wird wissen, was und wann noch zu tun ist. Genau deshalb schrieb ich das
so. Denn selten haben Antragsteller schon zu Beginn anwaltliche Hilfe.
Dein Anwalt könnte dir zB so forsch wie @Aras, (aber ohne Beleidigung) empfehlen, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Ob du das dann willst, ist deine Entscheidung. Niemand muss U-Klage erheben. Anwälte können beraten und unterstützen und werden dafür honoriert.
dilzwd765 schrieb am 18.03.2024 um 13:09:49:Könnte eine Untätigkeitsklage einen negativen Einfluss auf den Evaluierungsprozess meines Antrags haben?
Nein, das ist nicht zu erwarten.
Aras schrieb am 18.03.2024 um 13:03:17:Es ging mir nur darum zu sagen,
Nein, darum ging es dir ganz gewiss nicht. Das könntest du ganz anders und so ausdrücken, dass es ein neuer Fragesteller versteht.
Aras schrieb am 18.03.2024 um 13:03:17:Aber was ich mir nicht bieten würde, wäre wie SimonB schreibt,
Auch das habe ich nicht geschrieben. Vor der Einbürgerungs-Zusicherung sind idR noch Einkommensnachweise vorzulegen. Das sind die Dokumente, die ich meinte, also nichts Kleckerweises.