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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1710749013 Beitrag begonnen von dilzwd765 am 18.03.2024 um 09:03:33 |
Titel: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von dilzwd765 am 18.03.2024 um 09:03:33
Ich komme aus Israel und habe am 30.10.2024 über einen Anwalt in München die Staatsbürgerschaft beantragt.
15.11.24 - Erhielt eine Fallnummer und unterschrieb die Loyalitätserklärung 17.11.24 - Mein Sachbearbeiter bat um ein weiteres fehlendes Dokument und informierte meinen Anwalt darüber, dass ab Januar ein anderer Sachbearbeiter meinem Fall zugewiesen wird. 10.01.24 - Das einzige fehlende Dokument wurde gesendet. Wie lange sollte ich Ihrer Meinung nach warten, um meinen Anwalt um ein Update zu bitten? Würden Sie sagen, ich sollte noch viele Monate warten, um Fortschritte zu sehen? |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von SimonB am 18.03.2024 um 10:51:36 dilzwd765 schrieb am 18.03.2024 um 09:03:33:
Die Antragstellung dürfte Ende Oktober 2023 erfolgt sein. Nun wird der Antrag wie alle anderen Einbürgerungsanträge bearbeitet. Man braucht seinen Anwalt nicht um ein update bitten. Wenn die Behörde doch noch weitere Dokumente benötigt, wird sie sich melden. Der Anwalt wird wissen, was und wann noch zu tun ist. Die Behörden selbst informieren die Antragsteller nicht über jeden Schritt des laufenden Verfahrens per update. dilzwd765 schrieb am 18.03.2024 um 09:03:33:
Ja. Bis zur Einbürgerungs-Zusicherung vergehen noch etliche Monate. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Aras am 18.03.2024 um 12:07:54
Ignorier SimonB. Der labert nur Dünnes.
Ab dem 10.04 sind drei Monate vergangen (siehe § 75 VwGO). Dann solltest du über den Anwalt Druck aufbauen. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von reinhard am 18.03.2024 um 12:52:56
Ich finde die Tipps von SimonB besser.
Aber das ist auch Geschmackssache und Frage des Geldes. Du kannst den Prozess alleine bewältigen und einfach auf Rückfragen von der Einbürgerungsbehörde warten. Zur Zeit ist sie überlastet. Oder Du folgst Aras' Tipps, der immer eher für etwas mehr Druck oder Konfrontation eintritt. Das kostet dann einiges, weil der Anwalt ja auch nicht kostenlos arbeitet. Die Einbürgerung wird so oder so dann sein, wenn die Behörde fertig ist. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Aras am 18.03.2024 um 13:03:17
@reinhard
Danke für deinen Beitrag. Mir ist bewusst geworden, dass ich meinen Satz zu absolut verfasst habe. Es ging mir nur darum zu sagen, dass nach drei Monaten es Sinn machen würde und nicht jetzt. Die Behörde hat seit dem 10.01.2024 den vollständigen Antrag. Der Sachbearbeiterwechsel ist eine behördeninterne Angelegenheit und man hätte schon vorher den Antrag vervollständigen können. Insofern würde am 11.04.2024 eine Nachfrage oder zumindest ein "Erinnerungsschreiben" über den Anwalt Sinn machen. Aber was ich mir nicht bieten würde, wäre wie SimonB schreibt, dass die Behörde kleckerweise ankommen kann und immer weitere Urkunden verlangt. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von dilzwd765 am 18.03.2024 um 13:09:49 SimonB schrieb am 18.03.2024 um 10:51:36:
Sorry, Ende Oktober 2023 ist korrekt Aras schrieb am 18.03.2024 um 12:07:54:
Könnte eine Untätigkeitsklage einen negativen Einfluss auf den Evaluierungsprozess meines Antrags haben? |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Aras am 18.03.2024 um 13:19:06 dilzwd765 schrieb am 18.03.2024 um 13:09:49:
Wenn es einen negativen Einfluss hätte, hätte ich für meine Ehefrau nicht Untätigkeitsklage eingereicht. Aber gerade für diese Frage hast du doch schon einen Anwalt ;). |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von SimonB am 18.03.2024 um 14:23:32
@ dilzwd765
Der Anwalt wird wissen, was und wann noch zu tun ist. Genau deshalb schrieb ich das so. Denn selten haben Antragsteller schon zu Beginn anwaltliche Hilfe. Dein Anwalt könnte dir zB so forsch wie @Aras, (aber ohne Beleidigung) empfehlen, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Ob du das dann willst, ist deine Entscheidung. Niemand muss U-Klage erheben. Anwälte können beraten und unterstützen und werden dafür honoriert. dilzwd765 schrieb am 18.03.2024 um 13:09:49:
Nein, das ist nicht zu erwarten. Aras schrieb am 18.03.2024 um 13:03:17:
Nein, darum ging es dir ganz gewiss nicht. Das könntest du ganz anders und so ausdrücken, dass es ein neuer Fragesteller versteht. Aras schrieb am 18.03.2024 um 13:03:17:
Auch das habe ich nicht geschrieben. Vor der Einbürgerungs-Zusicherung sind idR noch Einkommensnachweise vorzulegen. Das sind die Dokumente, die ich meinte, also nichts Kleckerweises. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Aras am 18.03.2024 um 21:27:29 SimonB schrieb am 18.03.2024 um 14:23:32:
Ich schrieb: Aras schrieb am 18.03.2024 um 12:07:54:
Und aufgrund von reinhards beitrag schrieb ich Aras schrieb am 18.03.2024 um 13:03:17:
Mir wurde bewusst, dass ich eigentlich hätte schreiben sollen: "Dann könntest du über den Anwalt Druck ausüben". Also "können" statt "sollen". Also nerv net. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von tizedboy am 19.03.2024 um 09:09:16 Aras schrieb am 18.03.2024 um 12:07:54:
Ist SimonB nicht eine Frau? |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von reinhard am 19.03.2024 um 13:13:38 tizedboy schrieb am 19.03.2024 um 09:09:16:
Ja, natürlich. Aras führt aber einen kleine Privatkrieg. @Aras: Es wäre sehr entspannend für alle, wenn Du auf eine Fortsetzung verzichtest und einfach nur die Fragen mit beantwortest, ohne die Antworten anderer zu benoten. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von dilzwd765 am 15.07.2024 um 09:39:23
Ich habe die Ausländerbehörde um eine Mitteilung zum Sachstand gebeten.
Die Antwort: "Zu Ihrer Sachstandsanfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die sicherheitsrechtlichen Überprüfungen noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten." Bedeutet dies, dass die Sicherheitsüberprüfung nicht bestanden wurde oder dass sie sich noch im Prüfungsprozess befindet? |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von lottchen am 15.07.2024 um 09:40:46
Letzteres dürfte gemeint sein. Daher steht dort "noch nicht".
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Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von SimonB am 18.07.2024 um 15:51:45 dilzwd765 schrieb am 15.07.2024 um 09:39:23:
Sie befindet sich noch im Prüfungsprozess. Die Behörde, die die sicherheitsrelevanten Prüfungen macht, ist noch nicht fertig. Das macht nicht die EBH selbst, auch nicht dein dort zuständiger Sachbearbeiter, bei dem du nun angefragt hast. Bei "nicht bestanden" hätte die EBH deinen Antrag mit einem kostenpflichtigen Bescheid ablehnen müssen. Immerhin antwortet dir die EBH sachlich und höflich. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von dilzwd765 am 25.07.2024 um 21:38:30
Wie lange dauert ungefähr die Sicherheitsprüfung?
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Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Puncherfaust am 25.07.2024 um 21:52:02
Unterschiedlich, mit 2-6 Wochen kann man rechnen. Kann aber im Ausnahmefall auch kürzer oder etwas länger sein.
Und wenn etwas gemeldet wird was weitere Rückfragen erfordert, nimmt das logischerweise auch wieder Zeit in Anspruch. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von reinhard am 25.07.2024 um 21:54:00 Puncherfaust schrieb am 25.07.2024 um 21:52:02:
Zusätzlich: Falls die Sicherheitsprüfung im Juli oder August stattfindet, gibt es auch Mitarbeiter:innen, die im Urlaub sind. Dann dauert es etwas länger. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von dilzwd765 am 01.08.2024 um 20:15:03
@reinhard @Puncherfaust Ich habe den folgenden Absatz im neuen Staatsbürgerschaftsgesetz gefunden, aber ich habe nicht ganz verstanden, ob das gesamte Verfahren 26 Tage nicht überschreiten darf?
Code:
seite 15: https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von reinhard am 01.08.2024 um 20:56:42
Das steht im Staatsangehörigkeitsgesetz nicht drin, hat für Dich also keine Bedeutung.
Du zitierst einen Entwurf, der mal im Bundestag diskutiert wurde. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Puncherfaust am 01.08.2024 um 20:57:04
Ist eher eine Zielvorgabe. Denn es wird ja keine Folge benannt, die eintritt, wenn die Sicherheitsbehörden nicht innerhalb der 22+14 Tage antworten.
Es wird dann weiter gewartet. Art. 2 des Gesetzes (wozu der Ausschnitt gehört) ist aber auch noch gar nicht in Kraft getreten meine ich. e: reinhard, 20/9044 ist der Entwurf der vom Bundestag angenommen wurde https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286#:~:text=Die%20Abgeordneten%20des%20Deutschen%20Bundestages,Stimmen%20bei%2023%20Enthaltungen%20angenommen. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Aras am 01.08.2024 um 21:01:08
Naja, man sollte das auch nicht überbewerten. Die Frist von 22 Tagen kann um 14 Tage verlängert werden. ABER das ist eine Soll-Bestimmung.
Aus dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit: Zitat:
Was soll denn passieren falls die Frist gerissen wird? Da wird die Einbürgerungsbehörde wohl nicht einfach auf die Antwort von der Sicherheitsbehörde absehen. Denn es steht ja nicht explizit im Gesetz, dass bei nicht vorliegen der Antwort davon ausgegangen werden kann, dass die Sicherheitsüberprüfung bestanden wurde. Zudem tritt Artikel 2 des Modernisierungsgesetzes erst in Kraft wenn das BMI im Bundesgesetzblatt mitteilt, dass die technischen Maßnahmen umgesetzt worden sind, https://www.buzer.de/6_StARModG.htm Also es kann natürlich weiterhin mehr als 36 Tage dauern. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von reinhard am 01.08.2024 um 21:07:32 Puncherfaust schrieb am 01.08.2024 um 20:57:04:
Ja, aber 32c ist eben nicht in Kraft, deshalb hat es für ihn keine Bedeutung. Vielleicht für die Kandidaten im nächsten Frühling. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von dilzwd765 am 02.08.2024 um 09:16:54
Vielen Dank an alle!
Wird die Sicherheitsüberprüfung als letzter Schritt betrachtet? |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von reinhard am 02.08.2024 um 12:05:11 dilzwd765 schrieb am 02.08.2024 um 09:16:54:
In der Regel ja. Ausnahmen sind natürlich, wenn jemand während der Sicherheitsüberprüfung seine Arbeit verliert oder sowas, dann wird der neue Arbeitsvertrag zum letzten Schritt. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Aras am 02.08.2024 um 13:59:21
Ein Mitarbeiter einer Einbürgerungsbehörde könnte das sicherlich besser beantworten. Ich vermute dass es das erste ist was man machen würde und nicht das letzte.
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Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von Puncherfaust am 02.08.2024 um 16:27:29
Wird direkt angefragt wenn die Bearbeitung beginnt, braucht ja paar Wochen bis das Ergebnis da ist.
Aber kommt natürlich wie immer auf den Fall an. Wenn sich die Sache ewig hinzieht kann es auch sein, dass noch eine gemacht werden muss, wenn der Rest endlich erfüllt ist, weil die letzte Anfrage über ein halbes Jahr her ist. Oft ist es das erste was gemacht wird, aber das letzte was fehlt. Erst recht wenn noch bei der Staatsanwaltschaft angefragt werden muss, ob die Verfahren eingestellt sind, noch laufen oder es eine Verurteilung gab. Steht bei den Antworten nicht immer dabei. |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von dilzwd765 am 07.09.2024 um 00:34:28 Puncherfaust schrieb am 25.07.2024 um 21:52:02:
Es sind mehr als 8 Wochen vergangen, und es gibt noch kein Update. Was schlagt ihr vor, sollte mein nächster Schritt sein? |
Titel: Re: Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens Beitrag von SimonB am 07.09.2024 um 10:41:08 dilzwd765 schrieb am 07.09.2024 um 00:34:28:
Vor ca 8Wochen hattest du auf deine 1. Sachstands-Anfrage eine höfliche Antwort erhalten. Etwas anders dürfte bei einer 2.Anfrage auch nicht zu erwarten sein. Sobald es soweit ist, meldet sich die EBH bei dir, um das Verfahren abzuschließen. |
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