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Ehe zweier Eritreer Dänemark (Gelesen: 1.237 mal)
cari2016
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08.03.2024 um 08:08:01
 
Hallihallo,
bei mir in der Beratung häufen sich die Anfragen von Eritreern, die in Dänemark heiraten wollen, seit diese auch mit subsidiärem Schutz einen Reiseausweis für Ausländer bekommen. Eine Reueerklärung mit damit verbundener Strafsteuer wollen sie nicht unterschreiben und bezahlen, damit wird die Identität nie völlig geklärt werden.... Dass damit keine Geburtsurkunden für Kinder zu bekommen sind, ist mir klar, aber reicht die dänische Heiratsurkunde sicher für die Eintragung der Ehe im Melderegister (Steuerklasse) und die Famlienversicherung der KV?

Grüße,
ein Sozialarbeiter aus Ba-Wü
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deerhunter
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Antwort #1 - 08.03.2024 um 08:25:14
 
cari2016 schrieb am 08.03.2024 um 08:08:01:
ber reicht die dänische Heiratsurkunde sicher für die Eintragung der Ehe im Melderegister (Steuerklasse) und die Famlienversicherung der KV?


Normalerweise nicht...ohne UP keine Eintragung ins Eheregister

cari2016 schrieb am 08.03.2024 um 08:08:01:
damit wird die Identität nie völlig geklärt werden..

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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 08.03.2024 um 17:06:44
 
Hallo,

die Eintragung in das deutsche Eheregister ist aber auch nicht erforderlich. Und war ja auch nicht gefragt, gefragt war die Eintragung in das Melderegister zum Zwecke einer konkreten Zielsetzung.

Die Eintragung in das Melderegister als "verheiratet" sollte unter Vorlage der mehrsprachigen Heiratsurkunde aus Dänemark kein Problem sein.
Die dänische Heiratsurkunde reicht aus, um ggü. der KV die Familienversicherung und ggü. dem Standesamt die entsprechende Steuerklasse (bzw. die günstigere steuerliche gemeinsame Veranlagung) beantragen zu können.

Ich zitiere aus einem Merkblatt des AA:

"Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist auch ohne Registrierung in Deutschland gültig, wenn die Eheschließenden die Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) nach dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, erfüllen und die Ehe formwirksam nach dänischem Recht geschlossen wurde. Als Nachweis der Eheschließung können Sie eine mehrsprachige Heiratsurkunde erhalten, so dass eine zusätzlich Übersetzung der dänischen Heiratsurkunde ins Deutsche nicht notwendig ist. Die seit dem 16.02.2019 geltende „EU-Apostille-Verordnung“ (Verordnung (EU) 2016/1191) befreit in Dänemark ausgestellte Heiratsurkunden bei Vorlage in Deutschland von dem Erfordernis einer Legalisation oder Apostille."
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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cari2016
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Antwort #3 - 11.03.2024 um 13:03:43
 
Hallihallo,
Das Merkblatt des AA ist mir bekannt. Dort steht aber auch:
"nach dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen"....
Kann das Meldamt nicht auch darauf beharren, dass vor einer Eintragung die Staatsangehörigkeit geklärt wird (d.h. Identität) um zu zu klären, nach welchem Recht die Ehe dann legal geschlossen wurde? D.h. kann das Meldeamt die Urkundenüberprüfung damit "hintenrum" doch noch verlangen und die Eintragung der Ehe somit verweigern?
Grüße,
Cari2016
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Aras
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Antwort #4 - 11.03.2024 um 13:32:32
 
Wenn zwei volljährige Personen nach der Ortsform des jeweiligen Staates heiraten, dann sind diese verheiratet. Egal ob Ehehindernisse bestehen oder nicht. Es können also auch Geschwister heiraten. Oder bereits verheiratete andere Personen heiraten. Ein Elternteil das eigene Kind. Und die Folge ist, dass solche Ehen sofort annulliert werden können. Aber solange die Ehe nicht annuliert ist, sind diese Ehen und die daraus entstehenden Kinder praktisch auch ehelich.
Das sind jetzt Extrembeispiele, aber soll verdeutlichen dass allein der ungeklärte Personenstand nicht ausreicht um die Gültigkeit der Eheschließung zu hinterfragen.

Die Eriträer haben Reiseausweise für Ausländer, die mit einer Identität verbunden sind. Es mag sein, dass diese identität nicht 100% gesichert sein kann bzw. auf eigenen Angaben beruhen. Aber es ist doch nachvollziehbar wer mit wem geheiratet hat, da ja gerade diese Identität aus dem Reiseausweis herangezogen wird.

Es ist natürlich schade, dass die Eriträer die EFZ-Befreiung nicht in Deutschland durchkämpfen. Es ist ja ihr Recht aus Artikel 6 GG zu heiraten.

Schreib doch mal einen Brief an den lokal zuständigen OLG Präsidenten wie Eriträer in solchen Konstellationen heiraten können. Vielleicht kriegst du ja ne Antwort was für Unterlagen das OLG erwartet wenn die Unterlagen, die normalerweise gefordert werden nicht eingereicht werden können.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 12.04.2024 um 17:37:28
 
cari2016 schrieb am 11.03.2024 um 13:03:43:
Kann das Meldamt nicht auch darauf beharren, dass vor einer Eintragung die Staatsangehörigkeit geklärt wird (d.h. Identität) um zu zu klären, nach welchem Recht die Ehe dann legal geschlossen wurde? D.h. kann das Meldeamt die Urkundenüberprüfung damit "hintenrum" doch noch verlangen und die Eintragung der Ehe somit verweigern?

Hier, in S-H wird das lokal vom Standesamt so gehandhabt.
Mal sehen, wie ein neuer Versuch bearbeitet wird.
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Antwort #6 - 12.04.2024 um 18:00:39
 
cari2016 schrieb am 11.03.2024 um 13:03:43:
Kann das Meldamt nicht auch darauf beharren, dass vor einer Eintragung die Staatsangehörigkeit geklärt wird (d.h. Identität) um zu zu klären, nach welchem Recht die Ehe dann legal geschlossen wurde? 

Da mein Vorschreiber das faktisch bejaht hat:

Wird eine dänische Heiratsurkunde vorgelegt, die die Eheschließung in einem dänischen Standesamt belegt, dann ist absolut eindeutig und zweifelfrei klar, nach welchem Recht die Ehe legal geschlossen wurde: Nach dänischem Recht.

In dieser Frage gibt es schlicht nichts zu klären.

Entsprechend ist für den melderechtlichen Teil nicht erkennbar, was da von den Eheleuten noch gefordert werden dürfte.
Rückfragen kann die Meldebehörde selbst beim Standesamt stellen - den Antragsteller laufen lassen darf sie nicht.
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blubb


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Antwort #7 - 13.04.2024 um 00:50:13
 
traute schrieb am 12.04.2024 um 17:37:28:
Hier, in S-H wird das lokal vom Standesamt so gehandhabt.
Mal sehen, wie ein neuer Versuch bearbeitet wird.


Im EP geht es aber gerade nicht um das Standesamt, sondern um das Einwohnermeldeamt / das Melderegister:

Zitat: "Dass damit keine Geburtsurkunden für Kinder zu bekommen sind, ist mir klar, aber reicht die dänische Heiratsurkunde sicher für die Eintragung der Ehe im Melderegister (Steuerklasse) und die Famlienversicherung der KV?"

Und das tut sie zu diesem Zweck, auch hier in SH, denn damit hat das Standesamt nichts zu tun.
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Antwort #8 - 15.04.2024 um 07:45:54
 
Kurzer Zwischenstand:
Die Krankenkasse hat nun bei einer unserer eritreischen Familien, völlig unerklärlich, die "Ehe" aufgrund einer dubiosen "Heiratsurkunde" einer eritreischen Kirchengemeinde in Deutschland anerkannt und die Familienversicherung genehmigt. Dies auch nur, da der Klient bei einer der Routineprüfungen der KV bzgl. der Familienversicherung der Kinder  "verheiratet" anstelle von ledig angekreuzt hat und dann auf Nachfrage der KV diese "Urkunde" nachgereicht hat....  Dies bedeutet für die Familie bereits eine Ersparnis von ca. 200 Euro/Monat...
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