Wenn zwei volljährige Personen nach der Ortsform des jeweiligen Staates heiraten, dann sind diese verheiratet. Egal ob Ehehindernisse bestehen oder nicht. Es können also auch Geschwister heiraten. Oder bereits verheiratete andere Personen heiraten. Ein Elternteil das eigene Kind. Und die Folge ist, dass solche Ehen sofort annulliert werden können. Aber solange die Ehe nicht annuliert ist, sind diese Ehen und die daraus entstehenden Kinder praktisch auch ehelich.
Das sind jetzt Extrembeispiele, aber soll verdeutlichen dass allein der ungeklärte Personenstand nicht ausreicht um die Gültigkeit der Eheschließung zu hinterfragen.
Die Eriträer haben Reiseausweise für Ausländer, die mit einer Identität verbunden sind. Es mag sein, dass diese identität nicht 100% gesichert sein kann bzw. auf eigenen Angaben beruhen. Aber es ist doch nachvollziehbar wer mit wem geheiratet hat, da ja gerade diese Identität aus dem Reiseausweis herangezogen wird.
Es ist natürlich schade, dass die Eriträer die EFZ-Befreiung nicht in Deutschland durchkämpfen. Es ist ja ihr Recht aus Artikel 6
GG zu heiraten.
Schreib doch mal einen Brief an den lokal zuständigen OLG Präsidenten wie Eriträer in solchen Konstellationen heiraten können. Vielleicht kriegst du ja ne Antwort was für Unterlagen das OLG erwartet wenn die Unterlagen, die normalerweise gefordert werden nicht eingereicht werden können.