Liebe Mitforisten,
bitte lest doch die Aussagen der
TS aufmerksam genug.
reinhard schrieb am 14.12.2023 um 16:14:30:die Trennung (durch Umzug von Mutter und Kind) von Euch so beschlossen wurde
Von einer Trennung der Familie sehe ich im Thema nichts.
Es ist auch nicht erforderlich, dass deutsche Mutter und deutsches Kind vorausreisen.
Ebensowenig ist eine Anmeldung in Deutschland für den Visumantrag relevant. Auch nicht die sieben Jahre Aufenthalt der Ehefrau/Kindesmutter in der Türkei.
Relevant ist ALLEIN, dass ein deutsches Kind in Zukunft in Deutschland leben soll. Alle Ratschläge in Bezug auf Jugendamt gehen daher ins Leere - kein Jugendamt ist ohne gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz des Kindes für so etwas zuständig.
Und es wäre auch nicht über Allgemeinplätze hinaus aussagefähig, wird wenige Tage nach einem (nochmal: nicht erforderlichen!) Umzug von Mutter und Kind nach Deutschland eine Bescheinigung der oben angesprochenen Art begehrt.
Es zählt im vorliegenden Fall auch ohne Meinung des Jugendamtes, dass einem deutschen Kind nicht durch die Behörden ein Leben in Deutschland verweigert werden darf, indem es vor die Wahl "
in D oder
mit Vater" gestellt wird.
Das gilt
uneingeschränkt, solange nicht durch den Vater eine solche Gefährdung für die Öffentlichkeit in Deutschland ausgeht, dass hier der Schutz der Familie hinter dem Interesse der Öffentlichkeit zurückstehen muss.
Die denkbare (oder auch nicht) Gefährdung durch den Vater bedarf keiner Einschätzung des Jugendamtes zum Kindeswohl.
Und ja:
Wenn alle bisher beteiligten Behörden sich gegen einen Zuzug des Vaters ausgesprochen haben und auch derzeit dabei bleiben, dann gibt es genau einen Weg: Den zum Richter.
Das ist die einzige Instanz, die die Behörden zu einer anderen Entscheidung bringen kann.