Ein wundervolles Jonglieren mit richtigen und falschen Begriffen.
Da Brasilianer visumfrei zu Kurzaufenthalten einreisen können, würde es mich heftig wundern, wenn
MarkusLealVogel schrieb am 21.02.2024 um 14:48:51:Brasilianer ist hatte Schengenvisum
überhaupt richtig wäre.
MarkusLealVogel schrieb am 21.02.2024 um 14:48:51:Oder kann er direkt nach Ablauf des Schengenvisums wiederkommen als 90 Tage - Tourist?
Nein, kann er nicht.
MarkusLealVogel schrieb am 21.02.2024 um 14:48:51:auf Basis des Touristischen Aufenthaltes von 90 Tagen
So etwas gibt es nicht.
Was es gibt: Eine Visumfreiheit für Kurzaufenthalte. Ein Kurzaufenthalt ist jeder Aufenthalt bis maximal 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum unabhängig von dem oder den verschiedenen Aufenthaltszwecken.
Dann gibt es noch die Visumfreiheit für Staatsangehörige einiger weniger Länder. Brasilien gehört dazu.
Ein Brasilianer kann unmittelbar nach Ende (=Ausreise) eines Kurzaufenthaltes wieder ins Bundesgebiet
zu einem Langzeit- oder Daueraufenthalt einreisen (Einschränkung: siehe § 41
AufenthV, für Sprachkurs aber irrelevant).
Er muss dann lediglich innerhalb der ersten 90 Tage ab Einreise einen
AT beantragen.