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Kombi Schengen Visum mit Touristen visum (Gelesen: 301 mal)
MarkusLealVogel
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kombi Schengen Visum mit Touristen visum
21.02.2024 um 14:48:51
 
Brasilianer ist hatte Schengenvisum, die 90 von 180 Tagen sind voll, er reist wieder aus dem Schengenraum aus und hat vor, wiederzukommen auf Basis des Touristischen Aufenthaltes von 90 Tagen um dann während der 90 Tage ein Sprachkursvisum 16f zu beantragen.
Frage: muss er nach der Ausreise aus dem Schengenraum 90 Tage warten - so wie es nach einem touristischen Aufenthalt von 90 Tagen ja der Fall wäre? Oder kann er direkt nach Ablauf des Schengenvisums wiederkommen als 90 Tage - Tourist? Vielen Dank!
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Petersburger
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Beiträge: 6.389

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.02.2024 um 18:25:42
 
Ein wundervolles Jonglieren mit richtigen und falschen Begriffen.

Da Brasilianer visumfrei zu Kurzaufenthalten einreisen können, würde es mich heftig wundern, wenn
MarkusLealVogel schrieb am 21.02.2024 um 14:48:51:
Brasilianer ist hatte Schengenvisum

überhaupt richtig wäre.

MarkusLealVogel schrieb am 21.02.2024 um 14:48:51:
Oder kann er direkt nach Ablauf des Schengenvisums wiederkommen als 90 Tage - Tourist?

Nein, kann er nicht.

MarkusLealVogel schrieb am 21.02.2024 um 14:48:51:
auf Basis des Touristischen Aufenthaltes von 90 Tagen

So etwas gibt es nicht.

Was es gibt: Eine Visumfreiheit für Kurzaufenthalte. Ein Kurzaufenthalt ist jeder Aufenthalt bis maximal 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum unabhängig von dem oder den verschiedenen Aufenthaltszwecken.

Dann gibt es noch die Visumfreiheit für Staatsangehörige einiger weniger Länder. Brasilien gehört dazu.

Ein Brasilianer kann unmittelbar nach Ende (=Ausreise) eines Kurzaufenthaltes wieder ins Bundesgebiet zu einem Langzeit- oder Daueraufenthalt einreisen (Einschränkung: siehe § 41 AufenthV, für Sprachkurs aber irrelevant).
Er muss dann lediglich innerhalb der ersten 90 Tage ab Einreise einen AT beantragen.

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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.02.2024 um 09:18:54
 
Petersburger schrieb am 21.02.2024 um 18:25:42:
Ein Brasilianer kann unmittelbar nach Ende (=Ausreise) eines Kurzaufenthaltes wieder ins Bundesgebiet zu einem Langzeit- oder Daueraufenthalt einreisen (Einschränkung: siehe § 41 AufenthV, für Sprachkurs aber irrelevant).
Er muss dann lediglich innerhalb der ersten 90 Tage ab Einreise einen AT beantragen.


Tatsächlich muss er bei dieser Kombination, Daueraufenthalt schließt sich dem Kurzaufenthalt an, noch nicht einmal aus- und wieder einreisen. Sinn machen kann das vielleicht aus Gründen der Plausibilitätsdarstellung ggü. möglichen Dritten.

Lediglich im umgekehrten Fall, Kurzaufenthalt schließt sich dem Zeitraum des Daueraufenthalts an, müsste er zwingend aus- und wieder einreisen, damit die restriktiveren schengenrechtlichen Voraussetzungen zur Einreise geprüft werden können.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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