Hallo,
ich habe hier einen etwas komplexen Fall und benötige verzweifelt Expertenhilfe.
Ich bin eine Krankenschwester aus der Türkei. Ich habe Dezember 2017 wegen des Arbeitsverhältnisses meines Mannes mit Visum nach Deutschland eingereist und seitdem lebe ich hierzulande. Die Beschäftigung meines Mannes endete August 2022. Ich habe Juni 2022 eine Beschäftigung als pflegerische Hilfskraft in einem Pflegezentrum angefangen. "Erwerbstätigkeit erlaubt" war auf meinem
AT vermerkt.
Zu der Zeit befindete sich mein Sohn (19) in der Oberstufe eines Gymnasiums und wollte sein Abitur haben. Meine Tochter (12) besuchte ebenfalls ein Gymnasium. Aus diesem Grund wollten wir als Familie weiterhin unseren Aufenthalt fortsetzen, damit an erster Stelle mein Sohn seinen Abschluss haben kann. Auf dieser Grundlage habe ich Juli 2022 einen Antrag auf Erteilung einer
AE aus Beschäftigungszwecken gestellt. Unsere Geschichte mit Fiktionsbescheinigungen (FB) begann hier. Bis heute erteilte man uns eine
FB ohne den Vermerk "Erbwerbstätigkeit erlaubt".
ABH weiß über meinen Arbeitsvertrag, meine Arbeitszeugnisse und die Ablehnung der Agentur Bescheid.
September 2022 hat die Bundesagentur für Arbeit meine Beschäftigung nicht zugestimmt.
ABH erteilte mir dann per Brief, dass ich seit Juni 2022 ohne die erforderliche Zustimmung arbeite. Da mein Sohn sich im letzten Jahr seiner Ausbildung befand, verlängerte
ABH unsere
FB (so nehme ich an). Januar 2023 erteilte
ABH meinem Sohn eine
AE nach §34. Heute studiert er jetzt dank dieser Entscheidung. Unsere
FB wurde neulich bis August 2024 verlängert. Meine Tochter geht in die 8. Klasse Gymnasium, ich denke das spielte eine Rolle.
1) Fragen möchte ich: Hat meine
AE von vor 2 Jahren mit "Erbwerbstätigkeit erlaubt" noch Wirkung auf meine heutige
FB? Wenn nicht, wäre es dann eine illegale Arbeit, was ich gerade betreibe? Weder
ABH noch mein AG hatte dazu in diese Richtung etwas gesagt.
2) Kennen Sie eine Rechtsgrundlage oder einen Weg, der zur Erteilung einer
AE für uns führt? Von
FB auf
FB zu leben bietet uns keine Sicherheit. Denken Sie das neue Gesetz §18b mit §19c III wäre hier passend? Ich habe neben meiner Ausbildung zur Krankenpflegerin noch einen Bachelor Abschluss in der Pflege, der in Deutschland anerkannt ist (Mit H+ auf anabin). Ich habe neulich die telc
B1 Prüfung bestanden und besuche einen online B2 Kurs. Die Anerkennung konnte ich leider neulich beantragen, da
B1 Niveau vorausgesetz war und ich diese neulich erworben habe.
Ich weiß, dass es ein sehr komplexer Fall ist, aber mit Anwälten hatten wir bisher nur Pech. Sie sagen tagsüber unterschiedliche Dinge. Wir sind da sehr verunsichert geworden und finden nicht mehr weiter. Ich hoffe hier findet man vielleicht Hilfe. Vielen Dank schonmal im Voraus.