Franconian schrieb am 03.07.2024 um 16:51:12:es handelt sich um keine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft.
Was habt ihr dann in Spanien und Australien dann abgeschlossen?
Ich dachte ihr habt eine Lebenspartnerschaft begründet, die aber in eurem Fall auch homosexuell ist. Genauso wie wenn ihr in Deutschland heiraten würdet, und dann "nur" eine Ehe geschlossen hättet und keine spezielle Homo-Ehe.
Wenn ihr eine Lebenpartnerschaft in Spanien begründet habt, dann würde ich mich nicht auf "nahestehende Perspon" verweisen lassen sondern mir erklären lassen, warum die spanische Lebenspartnerschaft nicht in Deutschland gelten solle. Insbesondere im Lichte von C-673/16 "Coman".
Und die Krankenkasse ist nicht an die Meinung der Ausländerbehörde gebunden, noch braucht sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte. Für Krankenkassen ist es egal ob sie illegal oder legal in Deutschland lebt. Es gilt § 30 Abs. 3 SGB I. Sie lebt hier, somit ist die Krankenkasse zuständig.
In § 10 SGB V wird auf den Lebenspartner als berechtigte Person für die Familienversicherung verwiesen.
Du wirst ja wohl dich krankenversichert haben. Dabei füllst du das Formular für die Familienversicherung mit deiner Partnerin aus und legst dabei die Lebenspartnerschaftsurkunde und den Reisepass deiner Partnerin vor. Und dann sollen die das bearbeiten und schriftlich bescheiden und nicht einen mit leeren Händen wegschicken.