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Krankenversicherung - Familienmitglied Unionsbuerger (Gelesen: 609 mal)
Franconian
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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05.02.2024 um 19:52:54
 
Hallo,

ich moechte zusammen mit meinem nicht EU Partner auf Basis des EU Freizuegigkeitsrechts nach Deutschland ziehen.

Ich habe vor, in Deutschland zu arbeiten. Habe aber noch kein Jobangebot und werde mich vor Ort bewerben. Die AB hat einen Beweis der Krankenversicherung verlangt. Reicht die Europaeische Krankenversicherungskarte (EHIC) erstmal aus, oder muss es eine vollwertige Deutsche Krankenversicherung sein?
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lottchen
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Antwort #1 - 05.02.2024 um 20:41:58
 
Vielleicht könntest Du die Eckdaten nochmal zusammenfassen. Wenn man in Deinen anderen Beiträgen liest dann kommen schon Fragen auf: Bist Du Rückkehrer im Sinne der Freizügigkeit, welche Staatsangehörigkeit hast Du oder bist Du EU-Bürger? Bist Du verheiratet mit der/dem Nicht-EU-Partner?? Wozu benötigt die ABH die Vorlage einer Krankenversicherung und für wen, für welchen Antrag?   
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Aras
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Antwort #2 - 05.02.2024 um 22:18:04
 
Die EHIC ist nur für Notfälle gedacht. RL 2004/38/EG regelt in Artikel 7 Abs. 1 b) dass man (im Falle von Privatiers) neben ausreichenden Existenzmitteln einen umfassenden Krankenversicherungsschutz vorweisen muss. Umfassender Krankenversicherungsschutz im Zielland. Nur weil die Krankenversicherung in Spanien umfassend ist, ist diese nicht umfassend in Deutschland.  Also keine EHIC, da es eben nicht umfassend ist.

Wenn du Arbeitslosengeld in dem anderen EU Staat bekommen kannst oder bekommst, dann solltest du ggf. eine PD-U1 bzw. PD-U2 beantragen und dann bei deiner lokalen Arbeitsagentur Arbeitslosengeld I beantragen. Also kein Bürgergeld/ALG II (als Steuerleistung) äquivalent, sondern Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung für zurückliegende Arbeit. Dann würde wohl die Arbeitsagentur auch die Krankenversicherung zahlen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Franconian
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Antwort #3 - 07.02.2024 um 20:58:18
 
lottchen schrieb am 05.02.2024 um 20:41:58:
Vielleicht könntest Du die Eckdaten nochmal zusammenfassen. Wenn man in Deinen anderen Beiträgen liest dann kommen schon Fragen auf: Bist Du Rückkehrer im Sinne der Freizügigkeit, welche Staatsangehörigkeit hast Du oder bist Du EU-Bürger? Bist Du verheiratet mit der/dem Nicht-EU-Partner?? Wozu benötigt die ABH die Vorlage einer Krankenversicherung und für wen, für welchen Antrag?   


Korrekt, Rueckkehrfall im Sinne der Freizuegigkeit. Derzeit wohnhaft in Spanien, Deutsche und Australische Staatsangehoerigkeiten.

Partnerin ist kein Unionsbuerger. Wir haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Australien und Spanien. Derzeit hat sie eine Spanische Aufenthaltskarte als Familienangehoerige eines Unionsbuergers.

Fuer den geplanten Rueckzug nach Deutschland wuerden wir dann auch eine Aufenthaltskarte als Familienangehoerige eines Unionsbuergers fuer Deutschland beantragen.

Die ABH hat eine Krankenversicherung als Nachweis von meiner Partnerin verlangt.
Laut Aras Beitrag benoetigen wir eine umfassende Krankenversicherung fuer Deutschland. Dies koennte ein paar Monate dauern, bis wir Beide einen Job gefunden haben. Scheint so, als wuerde der "Umweg" ueber Arbeitslosigkeit eine Moeglichkeit sein. D. h. Arbeitslos melden in Spanien und dann auf D uebertragen, um sofort krankenversichert zu sein. Ein Bonus ist dann, dass D uns gleich noch Arbeitslosengeld zahlen muss.  Laut lachend
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Aras
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Antwort #4 - 07.02.2024 um 22:09:58
 
Naja ist ja nicht so als würdet ihr kostenlos Geld vom Staat bekommen, sondern ist ja nur das Arbeitslosengeld in der Höhe wie ihr es in Spanien bekommen hättet. Und es nicht so als wäre eine Erwerbstätigkeit der einzige Weg in die GKV.

Ihr könnt natürlich auch mit einer Bescheinigung ( Formular E-104) von eurer spanischen Krankenversicherung  die notwendigen Vorversicherungszeiten für die freiwillige Versicherung gem. § 9 SGB V bei der deutschen Krankenkasse nachweisen und zahlt dann entsprechend selber die GKV Beiträge,
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Antwort #5 - 08.02.2024 um 20:20:16
 
Franconian schrieb am 07.02.2024 um 20:58:18:
Wir haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Australien und Spanien. ....
eine Aufenthaltskarte als Familienangehoerige eines Unionsbuergers fuer Deutschland beantragen. 

hmm,
eine eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen Mann und Frau gibt es in D nicht, nur bei gleichgeschlechtlichen Partnern.
Aus dem Post geht nicht hervor, ob es hier um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft handelt oder nicht. Wenn nein, solltet Ihr abklären, ob Eure Partnerschaft in D als solche auch gilt.
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Antwort #6 - 08.02.2024 um 20:54:08
 
Aus den anderen Beiträgen lässt sich erschließen dass eine homosexuele Lebenspartnerschaft vorliegt.
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