Ani schrieb am 06.02.2024 um 10:12:13:Eine Duldung weil wir beim Standesamt heiraten wollen.
Bei aller Liebe, das ist kein Grund jemanden zu dulden.
Zitat:Natürlich würde er nach der Standesamtliche Trauung wieder zurück fliegen und bei der Botschaft ein nationales Visum zum Ehegattennachzug beantragen.
ja, aber sicher doch. Wieso sollte die
ABH euch das abkaufen? Kann er doch dann jetzt schon machen?
Zitat:Aber die Ausländerbehörde hat ihm halt mitgeteilt,dass sie ihm eine
Einreisesperre geben möchten , weil er letzte Jahr auch nach Deutschland eingereist ist .
...und nicht rechtzeitig ausgereist ist?
Also wenn er in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen ist, dann wüsste ich nicht warum die
ABH euch jetzt entgegenkommen sollte. Das solltet lieber ihr machen. Seit entgegenkommend und versucht dabei dann rauszuhandeln, dass die bestehende
Einreisesperre (wenn es denn jetzt schon eine gibt) rausgenommen wird, wenn er
A) sofort ausreist und
B) erst wieder mit dem richtigen Visum einreisen möchte
Alle anderen "Lösungen", die vllt. erfolgversprechend sind, sind mit viel Aufwand und Ärger für alle Beteiligten verbunden.