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Abschiebekosten - Verjährungsfrist (Gelesen: 7.431 mal)
shpresa
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*Dashuria na bashkon*


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05.11.2012 um 10:46:59
 
ich habe hier irgendwo gelesen, das die Abschiebekosten irgendwann verjähren. ich habe mich im netz "schlau" gemacht, da steht tatsächlich das die nach 6 jahren verjährt sind. ab welchem zeitpunkt fängt die frist an? habe damals 2008 um einen bescheid gebeten. ich sollte eine selbstauskunft von meinem mann ( damals noch freund ) anfordern, hab das aber sein gelassen. zwischenzeitlich aber nie wieder was von denen gehört. mein mann ist seit juni 2011 in Dtl und wir sind seit Nov. 2010 verheiratet. gilt das nun seit 2008 oder 2011. gibts dazu eigentlich einen gesetzestext / paragraph oder sonstirgendwas?

vielen dank für evtl antworten.
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Muleta
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Antwort #1 - 05.11.2012 um 11:09:32
 
wenn die Behörde vier Jahre lang ab Einreise nichts tut, dann kommen wir wahrscheinlich in den Verjährungsbereich. Im Einzelfall gibt es da aber durchaus komplizierte Unterbrechungs- und Verjährungshemmungsregelungen.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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shpresa
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Antwort #2 - 06.11.2012 um 12:44:08
 
vielen dank muleta.

also es wird ja unterbrochen, wenn man zwischendurch bescheid oder irgendein schreiben erhält oder? dann würde es wieder von vorne anfangen, also die frist.

naja mal gucken Zwinkernd

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Zak
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Antwort #3 - 06.11.2012 um 17:30:28
 
shpresa schrieb am 06.11.2012 um 12:44:08:
irgendein schreiben 

Irgendein Schreiben reicht mit Sicherheit nicht aus,
die Verjährung zu hemmen.
Das müsste dann schon ein Leistungsbescheid sein.

Die Festsetzungsverjährung wird unterbrochen, wenn
der Betroffene untergetaucht ist oder sich nicht
im Bundesgebiet aufhält.

War Dein Mann bis 2011 nicht im Bundesgebiet,
fängt die Frist mit seiner Einreise erneut an zu
laufen.

Ende
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shpresa
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*Dashuria na bashkon*


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Antwort #4 - 12.11.2012 um 08:28:02
 
nein er kam nach der ausweisung erst 2011 wieder zurück nach dtl.

vielen dank für eure antworten. haben mir sehr geholfen.  Smiley
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maikside30
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Antwort #5 - 15.02.2024 um 11:32:40
 
Müssten Sie Abschiebekosten begleichen oder sibd diese verjaehrt?
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Tomford
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.09.2017 um 19:08:31
 
Servus Leute

Ich bin zurück und dieses Mal habe ich endlich seit letzte Woche das geteilte Sorgerecht , und die Mutter meines Kindes hat noch der Ausländerbehörde geschrieben wie wichtig es wäre dass ich da bin und deswegen hat sie auch das Sorgerecht mit mir geteilt. Falls sie krank sein sollte wäre es am besten dass mein Kind bei mir lebt usw.....

Naja jetzt meine Frage, mein Anwalt meinte mit dem Brief und das Sorgerecht könnte ich sofort ein Visum beantragen und muss nicht auf die Befristung der einreisesperre warten. Ich nehme an das wird gleichzeitig gemacht, auf jeden Fall sind die abschiebekosten noch nicht beglichen worden und ich wollte wissen wird jetzt die Befristung davon abhängig gemacht?

Oder ist das so wie bei einem der mit einer deutsche verheiratet ist? Da wird die Sperre nicht davon abhängig gemacht

Lg
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reinhard
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Antwort #7 - 10.09.2017 um 19:17:27
 
Warum schreibst Du nicht in einem Deiner alten Themen weiter? So können nur diejenigen antworten, die sich selbst die Informationen aus den alten Themen zusammensuchen.

Dort stehen übrigens auch alle Antworten auf Deine neuen Fragen. Du könntest also die Antworten auch einfach selbst suchen und lesen.
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Tomford
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Antwort #8 - 10.09.2017 um 19:39:01
 
Wegen den Kosten habe ich keine Antwort aber ok. Danke
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reinhard
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Antwort #9 - 10.09.2017 um 22:14:01
 
Doch, hast Du auch schon mehrfach:

Der Visumantrag kann als Befristungsantrag verstanden werden, Du solltest das in einem Begleitschreiben klarstellen.

Befristung ist von der Bezahlung der Kosten unabhängig.
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Antwort #10 - 23.10.2017 um 15:01:47
 
Was hält ihr von dem 4. Punkt, was passiert dann wenn die Abschiebung rechtswidrig war? Wie ichs verstanden würde  die Sperre und Kosten hier wegfallen?
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reinhard
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Antwort #11 - 23.10.2017 um 16:00:17
 
Solange Dein Anwalt es meint, hat es für Dich keine Auswirkungen. Erst wenn er entsprechend beantragt oder klagt, bekommst Du Sicherheit zu diesen Punkten. Vermutlich musst Du ihn erst mal dafür bezahlen, dass er aktiv wird.
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Antwort #12 - 23.10.2017 um 17:33:51
 
Ob die Abschiebung rechtswidrig war entscheidet nicht Dein Anwalt. Das entscheidet ein Gericht. Aber auch nur wenn Du auch  klagst. Deine Entscheidung, Dein Risiko.

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Antwort #13 - 24.10.2017 um 13:23:01
 
Ja der Anwalt wurde schon bezahlt aber ich warte auf eine Antwort von der ALB und wenn die sperre nicht aufgehoben wird, werde ich auf jeden Fall klagen.
Das ist nur der Befristungsantrag dass solange dauert, ich warte schon seit zweieinhalb Jahren drauf.
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reinhard
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Antwort #14 - 24.10.2017 um 15:38:09
 
Tomford schrieb am 24.10.2017 um 13:23:01:
Das ist nur der Befristungsantrag dass solange dauert, ich warte schon seit zweieinhalb Jahren drauf.


Die Begründung für die Neubefristung ist ja das geteilte Sorgerecht. Das hast Du Anfang September 2017 eingereicht, wenn ich mich richtig erinnere.

Richtig ist also: Die Ausländerbehörde hat zwei Jahre und vier Monate auf Deine Unterlagen gewartet, und die sind jetzt seit zwei Monaten bei der Behörde eingegangen. Auf der Grundlage dieser Unterlagen muss die Behörde jetzt entscheiden.
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