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Einreisesperre (Gelesen: 1.695 mal)
Themen Beschreibung: Einreisesperre
Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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05.02.2024 um 13:41:27
 
Hallo,

Ich war bei der Ausländerbehörde weil ich Ihnen mitteilen wollte das ich vor habe meinen verlobten zu heiraten . Er ist albanischer Staatsbürger und ist mit einem 90 tage Visum nach Deutschland gekommen.  Nun ist das Visum in paar Tagen um aber ich habe schon einen Termin zur Eheschließung beim Standesamt . Nach 1 Jahr Beziehung wollen wir standesamtlich heiraten . Bei der Ausländerbehörde wurde ich zu einer Befragung gebeten . Mir wurde die Fragen gestellt:
Wo habt ihr euch kennengelernt  ?
Seit wann seid ihr zusammen ?
Was macht ihr zusammen ?
Wo wohnt dein Verlobter zurzeit bei wem ?
Wohnt ihr zusammen ?

Ich wollte die Befragung nicht unterschreiben ,weil die Sachbearbeiterin eine Beobachtung gemacht , unzwar soll ich in mein Handy geguckt haben, bei der Beantwortung der Frage nach dem genauen Datum seit wann wir unsere  Beziehung führen .
Jetzt zu meiner Frage?
Muss mein Verlobter sich auch einer Befragung der Ausländerbehörde unterziehen ?
Muss er die Fragen beantworten? Oder ist eine solche Befragung seitens der Ausländerbehörde freiwillig ?
Muss er nach der Eheschließung in Deutschland,  wieder zurück nach Albanien Ausreisen und mit einem Ehegattenvisum zurück kommen ?? Oder hat er eine Möglichkeit nach der Eheschließung mit mir in Deutschland zu bleiben und eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen ??
Bitte beantwortet mir die Frage .
Mach mir sehr viele Sorgen bezüglich meines Verlobten und mir.
Vielen Dank

Liebe Grüße
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 05.02.2024 um 14:16:47
 
Ani schrieb am 05.02.2024 um 13:41:27:
Muss mein Verlobter sich auch einer Befragung der Ausländerbehörde unterziehen ?

Normalerweise wird das zeitgleich gemacht...ansonsten kann man sich ja absprechen

Ani schrieb am 05.02.2024 um 13:41:27:
Muss er die Fragen beantworten? Oder ist eine solche Befragung seitens der Ausländerbehörde freiwillig ?

Wenn er befragt wird, muss er auch antworten

Ani schrieb am 05.02.2024 um 13:41:27:
Muss er nach der Eheschließung in Deutschland,wieder zurück nach Albanien Ausreisen und mit einem Ehegattenvisum zurück kommen ??

Wenn er mittels schengenvisum gekommen ist, muss er ausreisen und mit dem richtigen (FZV) und Deutsch A1 wieder einreisen! Hat er schon A1?

Ani schrieb am 05.02.2024 um 13:41:27:
Er ist albanischer Staatsbürger und ist mit einem 90 tage Visum nach Deutschland gekommen.Nun ist das Visum in paar Tagen um aber ich habe schon einen Termin zur Eheschließung beim Standesamt 

Der Hochzeitstermin liegt aber innerhalb der Zeit des Visums?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 05.02.2024 um 14:26:21
 
Als Albaner kann er visumsfrei einreisen und sich 90 Tage hier aufhalten. Albanien gehört zu den Postivstaaten, d.h. er kann eine AE auch hier in D beantragen, aber normalerweise innerhalb der 90 Tage und nicht später (dann wäre er ja illegal hier). Wenn ihr nicht innerhalb der 90 Tage heiratet / die AE beantragt seid ihr auf die Mithilfe der AHB angewiesen. Die könnten den jetzt gestellten Antrag auf eine AE als Ehemann liegen lassen bis ihr verheiratet seid. Und in der Zwischenzeit wäre er in der Fiktion, also noch legal hier. Wenn Du schon bei der AHB warst hast Du das doch sicher dort besprochen? Hat er alle anderen Voraussetzungen für eine AE wie A1?

Hast Du nun das Befragungsprotokoll nun unterschrieben oder nicht? Was haben die gesagt, was genau Du da unterschreiben sollst? Ist mir ein wenig schleierhaft was genau das für ein Protokoll sein sollte. Eine Befragung wegen möglicher Scheinehe?
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reinhard
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Antwort #3 - 05.02.2024 um 14:59:33
 
Nein,  Albaner können visumfrei nur zu Besuch kommen. Wollen sie eine Aufenthaltserlaubnis (zum Heiraten oder nach dem Heiraten), müssen sie zurück und in Tirana ein D-Visum beantragen. Sinnvoll ist es, einen Termin rechtzeitig zu buchen, weil oft Wartezeiten von einem Jahr vorhanden sind.

Zur Befragung: Das »Okay« von Botschaft und Ausländerbehörde ist Voraussetzung für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis. Wenn man also auf Fragen nicht antwortet oder das Protokoll nicht unterschreibt, kann es sein, dass dann einfach das Misstrauen überwiegt und Zweifel an der "Echtheit" der Ehe bleiben. Dann wird abgelehnt. Also: Wenn es sich um eine echte Beziehung und danach eine echte Ehe handelt, lieber mitmachen bei der Befragung, lieber das Protokoll unterschreiben, sonst könnte das gesamte Vorhaben scheitern. Oder es wird durch Klage und Gerichtsverhandlung nochmal um ein Jahr verzögert.
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Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.02.2024 um 17:43:57
 
Er hat in Deutschland seinen Hauptschulabschluss gemacht und versteht gut Deutsch .
Ich war bei der Ausländerbehörde und wollte wissen worauf ich achten muss , um mit ihm zu heiraten bevor er nach Albanien abgeschoben werden soll und eine Einreisesperre von 2 bis 10 Jahren bekommt .
Die 90 Tage sind in 5 Tagen um .
Der Termin im standesamt ist in  3 Monaten.
Ich war bei der Ausländerbehörde um eine Möglichkeit zu finden , um mit ihm zu heiraten und unser gemeinsames Leben zu begründen . Aber die Ausländerbehörde hat mir nur Fragen zu ihm und unserer Beziehung gestellt .  Da ich alleine dort war wurde die Befragung nicht zeitgleich durchgeführt.  Er hat keine Befragung gehabt . Und ich habe die Unterschrift unter der Befragung verweigert .Seit wann wir zusammen sind ? Wie wir uns kennengelernt haben ? Was wir zusammen machen ? Wo er derzeit wohnt ? Zu meinem Anliegen habe ich keine Hilfe bekommen . Die Sachbearbeiterin wollte ihn abschieben wenn er nicht in der Frist ein Rückflug vorlegt und ihm eine ausreisesperre von 2 - 10 Jahren erteilen .
Obwohl ich ihr erklärt habe das wir ernsthafte heiratsabsichten haben . Er hat daraufhin direkt die Aufhebung der Wiedereinreisesperre beantragt .  Alternativ hat er bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Duldung beantragt für die Zeit bis zum Termin der Eheschließung (aufgrund eines dringenden persönlichen Grundes, Paragraph 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz  .
Jetzt warte ich wie es weiter geht .
Halt weiß ich nicht ob er nach der Eheschließung beim standesamt , Deutschland verlassen muss und über Ehegattennachzug legal wieder einreisen darf ?
Oder ob er nach der Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis bekommt . Wir wollen hier in Deutschland beim standesamt heiraten . Und danach zusammen ziehen . Möchte nicht das er wieder zurück muss und eine sperre bekommt .
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 05.02.2024 um 17:53:27
 
Er sollte auf jeden Fall rechtzeitig ausreisen.

Es ist unsinnig, ein Risiko einer Abschiebung und Sperre einzugehen – für nichts. Es hat 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum frei, das sollte er fehlerfrei organisieren können.

Er kann natürlich die Antwort auf seinen Antrag abwarten. Es wäre aber viel, viel besser, wenn Ihr beide besser plant und visumfreien Besuch von einer Einwanderung unterscheiden lernt.

Bei einem visumfreien Besuch darf er nie bleiben. Das hast Du schon als Antwort erhalten. Wenn er nach Deutschland umziehen will – zum Heiraten oder nach einer Heirat –, braucht er immer ein D-Visum aus Tirana. Den Termin bei der Botschaft sollte er rechtzeitig buchen.


Wenn der Heiratstermin erst in drei Monaten ist, sollte er sofort ausreisen, damit er in drei Monaten rechtzeitig wieder einreisen darf. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Wartezeit auf den Hochzeitstermin in Deutschland zu warten.
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Antwort #6 - 05.02.2024 um 17:59:38
 
Dein Account wird offensichtlich mit mehreren Leuten geteilt. Welche Staatsangehörigkeit hast du?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #7 - 05.02.2024 um 18:25:22
 
Wenn es euch ernst ist, sollte er ausreisen und dann umgehend um ein Visum zur Eheschließung in seinem Heimatland beantragen.

Es gibt Regeln, die gelten für jeden. Und dazu gehört dass man mit dem korrekten Visum einreist. Wenn ihr das ignoriert und stattdessen Duldungen beantragt (für was soll er denn bitte geduldet werden?), dann ist die Abschiebung mit Einreisesperre eine realistische Möglichkeit. Das wäre dann aber auch eine Folge eurer eigenen Handlungen.

Die Dame der Ausländerbehörde hat dir die richtige Auskunft gegeben, sie hat dir nur nicht gefallen. Wenn er hier mit dir zusammen nach eurer Heirat leben möchte, dann muss er innerhalb der 90 Tage wieder ausreisen.

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Ani
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Antwort #8 - 06.02.2024 um 10:12:13
 
Eine Duldung weil wir beim Standesamt heiraten wollen.
Natürlich würde er nach der Standesamtliche Trauung wieder zurück fliegen und bei der Botschaft ein nationales Visum zum Ehegattennachzug beantragen.
Aber die Ausländerbehörde hat ihm halt mitgeteilt,dass sie ihm eine Einreisesperre geben möchten , weil er letzte Jahr auch nach Deutschland eingereist ist  . Die Aufhebung haben wir beantragt . Und ob die Einreisesperre bestehen bleibt trotz Eheschließung bzw. Ehegattennachzug ?
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Aras
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Antwort #9 - 06.02.2024 um 11:00:30
 
Er kann doch ausreisen und in drei Monaten erneut einreisen. Wieso braucht er ne Duldung?!
Weil er die 90 Tage ausreizt? Ist doch euer Problem, das man leicht vermeiden konnte.
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Antwort #10 - 06.02.2024 um 11:53:18
 
Na ja, der Schilderung nach bekommt er eine Einreiseperre. Dann wird er natürlich jetzt möglichst nicht ausreisen wollen weil er dann zu seiner Hochzeit nicht mehr wird herkommen können.
Ani schrieb am 06.02.2024 um 10:12:13:
Aber die Ausländerbehörde hat ihm halt mitgeteilt,dass sie ihm eine Einreisesperre geben möchten , weil er letzte Jahr auch nach Deutschland eingereist ist.

Dass er eingereist ist ist allein sicher nicht der Grund dass er eine Einreisesperre bekommen soll. Da wird wohl eher der Grund sein, dass er sich mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180Tagen in D aufgehalten hat. Vermutlich deutlich länger....

Mir scheint, dass hier noch einige Informationen und Zusammenhänge fehlen um sich ein umfassendes Bild von der Situation zu machen. 
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Antwort #11 - 06.02.2024 um 13:20:01
 
Ani schrieb am 06.02.2024 um 10:12:13:
Eine Duldung weil wir beim Standesamt heiraten wollen.


Bei aller Liebe, das ist kein Grund jemanden zu dulden.

Zitat:
Natürlich würde er nach der Standesamtliche Trauung wieder zurück fliegen und bei der Botschaft ein nationales Visum zum Ehegattennachzug beantragen.


ja, aber sicher doch. Wieso sollte die ABH euch das abkaufen? Kann er doch dann jetzt schon machen?

Zitat:
Aber die Ausländerbehörde hat ihm halt mitgeteilt,dass sie ihm eine Einreisesperre geben möchten , weil er letzte Jahr auch nach Deutschland eingereist ist  .


...und nicht rechtzeitig ausgereist ist?

Also wenn er in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen ist, dann wüsste ich nicht warum die ABH euch jetzt entgegenkommen sollte. Das solltet lieber ihr machen. Seit entgegenkommend und versucht dabei dann rauszuhandeln, dass die bestehende Einreisesperre (wenn es denn jetzt schon eine gibt) rausgenommen wird, wenn er

A) sofort ausreist und
B) erst wieder mit dem richtigen Visum einreisen möchte

Alle anderen "Lösungen", die vllt. erfolgversprechend sind, sind mit viel Aufwand und Ärger für alle Beteiligten verbunden.
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