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Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs? (Gelesen: 423 mal)
Zeno
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
26.01.2024 um 09:59:35
 
Hallo,

ist ein Einbürgerungsantrag möglich, wenn der AT mit subsidiärem Schutz noch bis Juni geht und man im Mai den Antrag stellen möchte?

Oder müsste man ersteinmal einen Verlängerungsantrag stellen und erst nach Erhalt des neuen ATs einen Antrag auf Einbürgerung stellen, da das Verfahren wohl Zeit in Ansprich nehmen wird?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
Antwort #1 - 26.01.2024 um 10:01:19
 
Du kannst den Antrag stellen.

Da das Einbürgerungsverfahren aber nicht innerhalb eines Monats abgeschlossen sein wird brauchst du auch eine Verlängerung.
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Zeno
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
Antwort #2 - 26.01.2024 um 10:50:41
 
Ok, dann ist es wohl besser, ersteinmal zu verlängern und danach den Antrag zu stellen, da ja so der Antrag auf Einbürgerung nicht bearbeitet werden kanm und es wohl die erste Zeit auf der Ablage bleibt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
Antwort #3 - 26.01.2024 um 11:07:22
 
Das ist egal. Du kannst beides gleichzeitig beantragen.

Die Verlängerung ist sicherlich in einem Vierteljahr erledigt, die Einbürgerung vermutlich nicht. Der Aufenthaltstitel muss ja nur zum Zeitpunkt der Einbürgerung gültig sein, nicht für den Antrag.
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