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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
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Beitrag begonnen von Zeno am 26.01.2024 um 09:59:35

Titel: Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
Beitrag von Zeno am 26.01.2024 um 09:59:35
Hallo,

ist ein Einbürgerungsantrag möglich, wenn der AT mit subsidiärem Schutz noch bis Juni geht und man im Mai den Antrag stellen möchte?

Oder müsste man ersteinmal einen Verlängerungsantrag stellen und erst nach Erhalt des neuen ATs einen Antrag auf Einbürgerung stellen, da das Verfahren wohl Zeit in Ansprich nehmen wird?

Titel: Re: Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
Beitrag von Puncherfaust am 26.01.2024 um 10:01:19
Du kannst den Antrag stellen.

Da das Einbürgerungsverfahren aber nicht innerhalb eines Monats abgeschlossen sein wird brauchst du auch eine Verlängerung.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
Beitrag von Zeno am 26.01.2024 um 10:50:41
Ok, dann ist es wohl besser, ersteinmal zu verlängern und danach den Antrag zu stellen, da ja so der Antrag auf Einbürgerung nicht bearbeitet werden kanm und es wohl die erste Zeit auf der Ablage bleibt.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag mit 25 abs. 2 subs. AT erst nach Verlängerung des ATs?
Beitrag von reinhard am 26.01.2024 um 11:07:22
Das ist egal. Du kannst beides gleichzeitig beantragen.

Die Verlängerung ist sicherlich in einem Vierteljahr erledigt, die Einbürgerung vermutlich nicht. Der Aufenthaltstitel muss ja nur zum Zeitpunkt der Einbürgerung gültig sein, nicht für den Antrag.

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