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unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vs. Entscheidung über die Staatsbürgerschaft (Gelesen: 1.006 mal)
Themen Beschreibung: Beratung zum Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vs. Entscheidung über die Staatsbürgerschaft erforderli
Aryan Banerjiii
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23.01.2024 um 10:42:17
 
Hallo,

Am 31. Januar 2024 erfülle ich die Kriterien für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Im Vorgriff darauf habe ich bereits im August 2023 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. In Anbetracht dieser Umstände bin ich unsicher, ob ich auch einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen sollte oder ob es klüger wäre, die Entscheidung über meinen Staatsbürgerschaftsantrag abzuwarten.

Ihre Erkenntnisse in dieser Angelegenheit wären für mich von unschätzbarem Wert. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für jede Rückmeldung oder Empfehlung, die Sie mir geben könnten.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Hilfe.
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SimonB
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Antwort #1 - 23.01.2024 um 11:20:20
 
Aryan Banerjiii schrieb am 23.01.2024 um 10:42:17:
Im Vorgriff darauf habe ich bereits im August 2023 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. 

Die Rechtslage hat sich seit August 23 nicht geändert.

Ein Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 oder auf ein Daueraufenthaltsrecht nach § 9a AufenthG ist möglich. Sogar beides ist zulässig, doch für welchen Zweck?

Bis wann ist deine aktuelle AE gültig?

Von vielen EBH werden jetzt Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge von 12-15 Monaten genannt.
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reinhard
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Antwort #2 - 23.01.2024 um 11:32:24
 
Um die Frage beantworten zu können, musst Du zunächst die Information geben, welche Aufenthaltserlaubnis (es gibt fast 50 verschiedene) Du zur Zeit hast.

Wenn mit dem Aufenthaltstitel eine Einbürguerng möglich ist, ist mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel nichts gewonnen, es kostet nur mehr.
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Aryan Banerjiii
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Antwort #3 - 24.01.2024 um 10:03:40
 
SimonB schrieb am 23.01.2024 um 11:20:20:
Bis wann ist deine aktuelle AE gültig?


reinhard schrieb am 23.01.2024 um 11:32:24:
Um die Frage beantworten zu können, musst Du zunächst die Information geben, welche Aufenthaltserlaubnis (es gibt fast 50 verschiedene) Du zur Zeit hast.


Ich besitze eine Blaue Karte für die EU, die noch bis August 2026 gültig ist.

Bei einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium in Kassel wurde mir mitgeteilt, dass mein Sachbearbeiter derzeit Anträge prüft, die im Juli/August 2023 eingehen. Mein Antrag wurde in der letzten Novemberwoche von der Bürgerbehörde an ihre Abteilung weitergeleitet. Außerdem wurde festgestellt, dass das Amt nur 30-40 Anträge pro Monat bearbeiten und entscheiden kann.

Dies veranlasst mich zu der Frage, ob die Prüfung meines Antrags bereits begonnen hat und eine Entscheidung von der mir zugewiesenen Kontaktperson erwartet wird, sobald sie meine Unterlagen geprüft hat, oder ob die Prüfung erst beginnt, wenn meine Unterlagen tatsächlich auf dem Schreibtisch liegen.

Mir ist bekannt, dass die derzeitige Bearbeitungszeit in Kassel mindestens 18 Monate beträgt. Kann jemand auf der Grundlage der von mir übermittelten Informationen eine Schätzung abgeben, wie lange es dauern könnte, bis meine Unterlagen von meiner Kontaktperson geprüft werden und eine Entscheidung getroffen wird?
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Aras
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Antwort #4 - 24.01.2024 um 10:15:00
 
Du meinst eine Blaue Karte EU gem. § 18g Aufenthg richtig?

Hier kann keiner die Zukunft sehen. Du hast selber eine Einschätzung gemacht, die gut genug ist.

Ich würde die Niederlassungserlaubnis holen. Stell dir vor, morgen würdest du mitm Auto fahren und dabei in einem Unfall jemanden fahrlässig töten. Dann kriegst du kurz- und mittelfristig weder Niederlassungserlaubnis noch Einbürgerung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #5 - 24.01.2024 um 12:19:11
 
Aryan Banerjiii schrieb am 24.01.2024 um 10:03:40:
Ich besitze eine Blaue Karte für die EU, die noch bis August 2026 gültig ist.

Danke.
Optimistisch gehe ich davon aus, dass der Einbürgerungsantrag noch vor August 2026 komplett bearbeitet ist und die Einbürgerungszusicherung gegeben wird.
Optimistisch sehe ich dann auch das geänderte StAG längst in Kraft, so dass die Entscheidung über die Beibehaltung der indischen StA eine ganz persönliche ist.

Aryan Banerjiii schrieb am 24.01.2024 um 10:03:40:
ob die Prüfung meines Antrags bereits begonnen hat

Wenn die Aussage vom RP kam, kann man davon ausgehen, dass die Bearbeitung begann.
Sie begann schon mit dem "Eingangsstempel auf dem Antrag".
Der zuständige SB in der EBH entscheidet nicht allein. Die meiste Zeit warten alle Beteiligten.

Schätzungsweise wird es bis zur Einbürgerungszusicherung ungefähr bis Ende 2024 dauern, wenn es keine Verzögerungen oder Beschleunigungen gibt.

Der Antrag auf eine NE ist unabhängig davon möglich.
Ob er sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten.
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Aryan Banerjiii
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Antwort #6 - 25.01.2024 um 09:03:52
 
Aras schrieb am 24.01.2024 um 10:15:00:
Du meinst eine Blaue Karte EU gem. § 18g Aufenthg richtig?


18b Blaue Karte EU.

SimonB schrieb am 24.01.2024 um 12:19:11:
Optimistisch gehe ich davon aus, dass der Einbürgerungsantrag noch vor August 2026 komplett bearbeitet ist und die Einbürgerungszusicherung gegeben wird.


Danke für die Information. Das bringt mich zu einer anderen Frage. Ein Freund in München, der bis letzten Monat auch Inder war, hat direkt eine Einbürgerungsurkunde statt einer Zusicherungsbescheinigung bekommen. Bedeutet dies, dass alle indischen Staatsangehörigen, die akzeptiert werden, eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung erhalten, oder wird dies von den einzelnen Bezirken kontrolliert?

SimonB schrieb am 24.01.2024 um 12:19:11:
Wenn die Aussage vom RP kam, kann man davon ausgehen, dass die Bearbeitung begann.
Sie begann schon mit dem "Eingangsstempel auf dem Antrag".
Der zuständige SB in der EBH entscheidet nicht allein. Die meiste Zeit warten alle Beteiligten.


Sie meinen den RP? Und ich bin mir bewusst, dass der SB nicht alleine entscheidet, aber meine Frage ist, ob die Prüfungen, die für eine Entscheidung erforderlich sind, bereits begonnen haben, oder würde dies beginnen, nachdem es den Tisch meines SBs erreicht?
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reinhard
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Antwort #7 - 25.01.2024 um 12:31:52
 
Aryan Banerjiii schrieb am 25.01.2024 um 09:03:52:
Ein Freund in München, der bis letzten Monat auch Inder war, hat direkt eine Einbürgerungsurkunde statt einer Zusicherungsbescheinigung bekommen. Bedeutet dies, dass alle indischen Staatsangehörigen, die akzeptiert werden, eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung erhalten, oder wird dies von den einzelnen Bezirken kontrolliert?


Das wissen wir nicht. Wir wissen nicht, wer der Freund ist, wie lange er hier lebt, welche Anträge er gestellt hat.

Du schreibst außerdem, dass er eingebürgert wurde. Das heißt, er hat keine Staatsangehörigkeitsbescheinigung erhalten.

Es hilft Dir aber nichts, zu wissen, was Dein Freund hat, weil bei Dir alles anders sein könnte.


Zitat:
Sie meinen den RP? Und ich bin mir bewusst, dass der SB nicht alleine entscheidet, aber meine Frage ist, ob die Prüfungen, die für eine Entscheidung erforderlich sind, bereits begonnen haben, oder würde dies beginnen, nachdem es den Tisch meines SBs erreicht?


RP meint "Regierungspräsidium", das ist in einigen Punkten die vorgesetzte Behörde.

Welche Unterlagen wo sind, wissen wir natürlich nicht.
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