Aryan Banerjiii schrieb am 25.01.2024 um 09:03:52:Ein Freund in München, der bis letzten Monat auch Inder war, hat direkt eine Einbürgerungsurkunde statt einer Zusicherungsbescheinigung bekommen. Bedeutet dies, dass alle indischen Staatsangehörigen, die akzeptiert werden, eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung erhalten, oder wird dies von den einzelnen Bezirken kontrolliert?
Das wissen wir nicht. Wir wissen nicht, wer der Freund ist, wie lange er hier lebt, welche Anträge er gestellt hat.
Du schreibst außerdem, dass er eingebürgert wurde. Das heißt, er hat keine Staatsangehörigkeitsbescheinigung erhalten.
Es hilft Dir aber nichts, zu wissen, was Dein Freund hat, weil bei Dir alles anders sein könnte.
Zitat:Sie meinen den RP? Und ich bin mir bewusst, dass der SB nicht alleine entscheidet, aber meine Frage ist, ob die Prüfungen, die für eine Entscheidung erforderlich sind, bereits begonnen haben, oder würde dies beginnen, nachdem es den Tisch meines SBs erreicht?
RP meint "Regierungspräsidium", das ist in einigen Punkten die vorgesetzte Behörde.
Welche Unterlagen wo sind, wissen wir natürlich nicht.