erne schrieb am 03.01.2024 um 11:51:34:die Blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel, den die Behörden in D ausstellen.
Sie wird nicht in den Auslandsvertretungen ausgestellt.
Völlig falsch!
Auch ein nationales Visum, erteilt auf Grundlage von § 18g
AufenthG, ist eine Blaue Karte EU.
erne schrieb am 03.01.2024 um 11:51:34:Aber woozu brauchst du die blaue Karte, wenn Dein Profil sagt, dass du Deutsche Staatsangehörigkeit hast?
Das steht im Startbeitrag in Zeile 2.
Mamaschlumpfine schrieb am 03.01.2024 um 11:19:15:Dürfen deutsche Botschaften die Annahme von Anträgen verweigern?
Nein, deutsche Behörden dürfen die Annahme von Anträgen nicht verweigern, wenn sie dafür sachlich und örtlich zuständig sind.
Selbstverständlich dürfen sie beraten, dass eine Antragstellung nicht sinnvoll ist, wenn eine Ablehnung aufgrund der vorgelegten Unterlagen zwingende Folge sein muss.
Das wird oft genug auch dann als "verweigerte Antragsannahme" verstanden, wenn es in Form und Wortwahl absolut korrekt war - vor allem von Dritten, die nicht dabei waren.
Es bleibt aber eine Beratung, nach der der Antragsteller selbst entschieden hat, den Antrag nicht abzugeben.
Mamaschlumpfine schrieb am 03.01.2024 um 12:29:00:Mit seinem Aufenthaltstitel aus Tschechien hat er ja die Möglichkeit, legal nach Deutschland einzureisen.
Das allerdings nicht zum Daueraufenthalt.
Ein (Dauer)Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Vollanwenderstaates erlaubt beliebige Einreisen nach Deutschland zu Kurzaufenthalten wie mit einem Schengen-Visum, nicht aber Einreise zum Daueraufenthalt.