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Beitrag begonnen von Paul_1990 am 02.01.2024 um 00:17:05

Titel: Berufsbezogener Sprachkurs abgebrochen
Beitrag von Paul_1990 am 02.01.2024 um 00:17:05
Hey zusammen,

aus v.a. finanziellen Gründen muss meine Frau den Berufssprachkurs mit dem Ziel B2 leider abbrechen. Sie bezog in dieser Zeit ALG 1 und wollte die Zeit sinnvoll nutzen um das B2-Niveau zu erreichen.

Da leider finanziell etwas dazwischen gekommen ist, wird sie wieder arbeiten gehen in Vollzeit.

Die Agentur für Arbeit stellte damals eine "Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs durch die Agentur für Arbeit" aus. Also meine Frau war berechtigt (gemäß § 4 Abs. 1 S.1 DeuFöV) an dem Berufssprachkurs teilzunehmen. Es war keine Maßnahme (?), lediglich eine Berechtigung.

Kann uns die Agentur für Arbeit zur Erstattung der Kosten aufkommen lassen? Meine Frau "fliegt" ja auch aus den Kosten bzgl. des ALG 1 raus und somit sind die vielleicht sogar froh?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Viele Grüße
Paul

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