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Argumentation Verpflichtung durch VE endet ? (Gelesen: 4.340 mal)
deerhunter
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Antwort #30 - 08.01.2024 um 10:17:26
 
Petersburger schrieb am 08.01.2024 um 08:55:52:
Ich sehe vor diesem Hintergrund keinerlei rechtlichen Spielraum, die Folgen der ABH-Entscheidung (AE nach 28/30 statt humanitäre)


Wieso hätte es hier eine "humanitäre" geben sollen?

Aber ich sehe es ja ähnlich, trotzdem wollte ich nur warnen das eine Klage weiterhin möglich ist!
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Petersburger
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Antwort #31 - 08.01.2024 um 14:02:49
 
deerhunter schrieb am 08.01.2024 um 10:17:26:
Wieso hätte es hier eine "humanitäre" geben sollen? 

Weil das eben praktiziert wird, wenn es an Erteilungsvoraussetzungen mangelt, die Behörde deshalb eine "familiäre AE" nicht erteilen will und Art. 6 GG genüge getan werden soll.
Sprich: Der Schutz von Ehe und Familie als Hindernis für eine Aufenthaltsbeendigung gewertet wird.
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