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Kostenerstattung Deutschkurs (Gelesen: 1.083 mal)
Danni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.12.2023 um 06:57:55
 
Hallo zusammen,

meine Frau ist nun aus Japan zu mir gezogen und benötigt noch ein A1-Zertifikat, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dafür habe ich sie an einem Intensiv-Deutschkurs angemeldet. Der Kurs geht über 8 Wochen und kostet uns mit Lehrbüchern ca. 1060 Euro. Die Dame von der Ausländerbehörde meinte, dass wir diese Kosten nicht erstattet bekommen, wollte mir aber auch keine weiteren Infos geben.

Ich wollte daher hier mal nachfragen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt die Kosten, auch wenn es nur anteilig ist, erstattet zu bekommen. Gibt es hierzu irgendeine Rechtsgrundlage auf die ich mich berufen kann?

Danke und Gruß

Daniel
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erne
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Antwort #1 - 20.12.2023 um 09:01:11
 
mit der AE wird deine Frau fast sicher zu einem Integrationskurs verpflichtet, die Kosten dafür bis auf einen geringen Betrag werden dann übernommen.
Vor der AE, für die obligatorischen A1 Kentnisse, seid Ihr alleine verantwortlich --- da gibt es keine Zuschüsse

Danni schrieb am 20.12.2023 um 06:57:55:
Ich wollte daher hier mal nachfragen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt die Kosten, auch wenn es nur anteilig ist, erstattet zu bekommen

ggf. mindern diese Kosten die Einkommensteuer, kannst es über die Einkommensteuererklärung versuchen
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lottchen
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Antwort #2 - 20.12.2023 um 09:35:29
 
Über 1000€ erscheinen mir verdammt teuer. An meiner VHS dauert ein Intensivkurs 4 Wochen (je Mo-Fr 3,5h online) und kostet 305€ (ermäßigt 155€). A1 ist da anscheinend in 2 Teile gesplittet, A.1.1 und A.1.2. Kosten also 610€, Dauer 8 Wochen. Plus die Prüfungsgebühren sicher. Und ja, A1 ist Privatvergnügen, muss selber bezahlt werden.

Über die Steuererklärung wirst Du auch keinen Erfolg haben wenn sich die Rechtslage nicht inzwischen geändert hat: BFH VI R 14/04 oder FG Nürnberg 23.04.2015 - 6 K 1542/14
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Aras
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Antwort #3 - 20.12.2023 um 09:51:41
 
Da der Kurs für nicht beruflich veranlasst war, ist er nixht steuerlich absetzbar. Auch sonst ist es nicht erstattbar von der Ausländerbehörde. Nur vom BaMF geförderte Integrationskurse sind zur Hälfte bezuschusst, also da ist linke Tasche rechte Tasche, weil dann das BaMF dir die Hälfte des Kurses zurückzahlt.

Zumal es eure Entscheidung war sie zu einem Intensivkurs anzumelden. Stell dir vor der Kurs hätte nicht 1000 sondern 10000 Euro gekostet und der Staat würde das vollbezuschussen. Dann hast du morgen überall utopische Preise.

Also ich sehe da keine Chance.

Mach dir nix draus... Ich hab auch paar tausend Euro für die Sprachkurse meiner Frau gezahlt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 20.12.2023 um 11:15:41
 
Im Regelfall müssen die A1-Kenntnisse auch schon bei der Visumsbeantratung im Ausland nachgewiesen sein. Und Deutschland zahlt natürlich nicht für Deutschkurse für irgendwelche Nicht-Deutschen die im Ausland leben. Als kleine Hintergrundinfo für dich, warum die Kurskosten nicht erstattet werden.

Dass deine Frau als Japanerin visumsfrei einreisen kann ändert an dieser Stelle nichts.
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erne
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Antwort #5 - 20.12.2023 um 12:08:54
 
lottchen schrieb am 20.12.2023 um 09:35:29:
Über die Steuererklärung wirst Du auch keinen Erfolg haben wenn sich die Rechtslage nicht inzwischen geändert hat: BFH VI R 14/04 oder FG Nürnberg 23.04.2015 - 6 K 1542/14 

in dem BFH Urteil geht es um Werbungskosten, EStG § 9

ich meinte Aussergewöhnliche Belastung §33
es gibt da aber die Hürde für die zumutbare Belastung; nur die Ausgaben, die darüber liegen, können zum Abzug führen
darum schribe ich ja "ggf" --- angeben kann man da alles, das FA berücksichtigt das und rechnet das schon durch.
Dazu zählen dann auch die Fahrtkosten und Arbeitsmaterial etc...

Aras schrieb am 20.12.2023 um 09:51:41:
Da der Kurs für nicht beruflich veranlasst war, ist er nixht steuerlich absetzbar. 

siehe oben ... zum Abzug führen nicht nur beruflich veranlasste Ausgaben (das ist "nur" §9)

lottchen schrieb am 20.12.2023 um 09:35:29:
Über 1000€ erscheinen mir verdammt teuer.

nur im Vergleich mit Integrationskurs und VHS Kursen.

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« Zuletzt geändert: 20.12.2023 um 14:24:45 von erne »  

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Reyhan
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Antwort #6 - 20.12.2023 um 14:35:42
 
es gibt da aber die Hürde für die zumutbare Belastung; nur die Ausgaben, die darüber liegen, können zum Abzug führen

So ist es  !

angeben kann man da alles, das FA berücksichtigt das und rechnet das schon durch.
Dazu zählen dann auch die Fahrtkosten und Arbeitsmaterial etc...


Falls Steuerberater vorhanden, durchrechnen lassen und ggfs nach Tipps fragen was noch angesetzt werden kann.

Auch ich bin der Meinung, dass der Betrag über 1.000 Euro nur im Vergleich mit VHS und Co " teuer" ist. Zumal wir nicht wissen , wie der von Danni vereinbarte Kurs abläuft / ausgestaltet ist.
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