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Anerkennung Deutsch Telc B1 Zertifikat BAMF (Gelesen: 1.441 mal)
roseforest
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Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 03.12.2023 um 01:07:12
 
Pucherfaust hat es ja schon richtig geschrieben

selbst siehe hier bzgl Niederlassungserlaubnis:

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/9.html

     7.      er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

das ist mit B1 erfüllt

     8.      er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und

das ist mit dem LiD Test erfüllt.

Jetzt ist sie zwar "Verpflichtet" zum Kurs - nur was soll nun noch ein "Kurs" - "mehr" bringen. Daher ist wie bereits geschrieben die ABHs damit einverstanden.

Vllt hilft das für Dich "durchzublicken".

Natürlich: Hätte sie aufgrund der Verpflichtung ganz normal den Integrationskurs besucht wären beiden Tests am Ende das Ergebnis gewesen und sie hätte dann auch das Zertifikat Integrationskurs bekommen.. aber was wäre das für ein Unterschied Zwinkernd.

Genauso hätte sie auch als sie verpflichtet wurden für den Integrationskurs beides ja direkt nachweisen können dann hätte man es sich die ganze Sache direkt erspart.

Off Topic:  Bei meiner ABH wollte uns der Sachbearbeiter meine Frau gar nicht verpflichten .. er meinte "sie wird schon Deutsch lernen ...".. nur ich brauchte die Bescheinigung damit der Kurs vom BAMF überhaupt gefördert wird... sowas gibts auch - ist zwar anderer Sachverhalt aber wollte ich nur mal erwähnen.
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