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Familiennachzug/Visa für ein neugeborenes Baby (Gelesen: 574 mal)
Mulu
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i4a rocks!


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02.12.2023 um 19:23:42
 
Mein Bekannter ist zur Zeit in Afrika, weil seine Frau ein Kind bekommt.

Wenn er wieder da ist hat er einen Termin beim Ausländeramt und bekommt seine Niederlassungerlaubnis und kann dann auch gleich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Das ist alles schon abgesprochen und klappt. Im Moment hat er noch 18a.

Nun zum Problem. Er hat die Frau vor 4 Jahren geheiratet und seit ca. 2 Jahren versucht er sie nach Deutschland zu holen. Sie hat aber den A1-Test nie bestanden und der fehlt einfach. Sie sehen sich seit 4 Jahren immer 2x im Jahr für 2 Wochen. Das letzte Mal wurde sie ungeplant schwanger und nun ist er seit 4 Wochen dort zur Geburt. Anscheinend ist die gemeinsame Zeit nicht so toll wie gehofft und sie sagt sie ist sich gar nicht sicher ob sie überhaupt mit nach Deutschland kommen möchte und vielleicht wollte sie das nie. Er hat ja jeden Monat Geld geschickt und sie konnte studieren und vielleicht hat ihr das auch so gefallen. Er fliegt jetzt Mitte Dezember wieder nach Deutschland und das Baby ist jetzt sechs Tage alt und sie hat gesagt sie wünscht sich, er nimmt das Baby mit, damit sie sich sicher werden kann was sie überhaupt möchte.  Griesgrämig

Nun meine Frage, wäre das überhaupt möglich? Könnte er alleine das Baby mit nach Deutschland bringen? Bräuchte er da zuerst die Niederlassungserlaubnis oder gar die deutsche Staatsbürgerschaft?

Er hat so die Hoffnung, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt wird das Baby ja auch deutsch und dann kann man ihr einfach ein Visa besorgen und ein Flugticket schicken und sie kann sich das Leben hier anschauen. Wir hoffen alle es klappt zum Schluss. Kein so schöner Start.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 02.12.2023 um 19:44:29
 
Da das Baby geboren wurde bevor er Deutscher geworden ist ist und bleibt es ein ausländisches Baby und das benötigt ein Visum, um nach D zu gelangen. Will er das Kind überhaupt nach D mitnehmen und sich um das Kind kümmern? Geht das überhaupt? Er arbeitet? Wieviel verdient er? Genug für sich und das Kind? Könnte er weiter arbeiten wenn das Kind in D aufwachsen würde?
Sorry, aber der Schilderung nach klingt es nicht danach als wollte die Frau nach D.
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reinhard
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Antwort #2 - 02.12.2023 um 20:35:04
 
Es klingt nicht besonders durchdacht.

Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a hat, kann er natürlich eingebürgert werden. Wozu beantragt er die Niederlassungserlaubnis? Die braucht er überhaupt nicht.

Das Kind ist ausländisch. Eine Miteinbürgerung muss beantragt werden, wenn er seinen Antrag stellt, und setzt voraus, dass das Kind in Deutschland lebt.

Es wäre also sinnvoll, wenn er selbst hier liest und schreibt.
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Mulu
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 02.12.2023 um 20:56:22
 
Ok, also erstmal vielen Dank @reinhard, ja das Ausländeramt hat auch gesagt, er kann gleich die Einbürgerung beantragen. Hier muss er nur noch den Einbürgerungstest machen.

Er ist jetzt relativ gestresst mit der Situation. Er schaut gerade das die Geburtsurkunde und alles übersetzt und beglaubigt wird und das er einen Termin bei der deutschen Botschaft bekommt. Und dann hat er mich gefragt, ob ich für ihn beim Ausländeramt anrufen und fragen kann, was möglich ist mit dem Baby. Ich habe da eine Vollmacht, aber ich habe erstmal euch geschrieben. Nicht das sich die Mutter das doch noch anders überlegt.

@lottchen, Na ja, er hat sich jetzt nicht gewünscht das Kind alleine nach Deutschland zu holen, aber das Würmchen ist jetzt da und braucht jemand. Finanziell würde es auch gerade so mit Teilzeit klappen und er kann ja am Anfang auch erstmal Elternzeit beantragen. Natürlich ist nichts davon ideal
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