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rechtmäßiger Aufenthalt nach EU-Aufenthaltskarte (Gelesen: 1.094 mal)
Alien999
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.11.2023 um 10:37:57
 
Hallo. Ich habe eine kurze Frage. Da ich einen Ehepartner aus der EU habe, besitze ich derzeit eine EU-Aufenthaltskarte. Meine Ehefrau hat jedoch letztes Jahr beschlossen, Deutschland zu verlassen, aber meine Aufenthaltskarte hängt von ihrem Wohnsitz in Deutschland ab und läuft nächstes Jahr ab.

Während der vierjährigen Ehe konnte ich eine Ausbildung abschließen und bin derzeit berufstätig. Meine Frage ist: Welche Aufenthaltstitel kann ich beantragen, wenn meine EU-Aufenthaltskarte abläuft?
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mgb
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i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.11.2023 um 21:12:19
 
Freizügigkeitsgesetz §3 Absatz 4.

Nach 5 Jahren §4a Absatz 5 und §5 Absatz 5 Satz 2.

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/
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mgb
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i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 29.11.2023 um 21:31:36
 
PS:

Ohne Scheidung verlierst du dein Aufenthaltsrecht aus der Freizügigkeit wenn deine Ehefrau vor Ablauf der 5 Jahre ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt und ihren Wohnsitz in Deutschland abmeldet..
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 228

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 29.11.2023 um 22:45:13
 
§ 18a AufenthG, Fachkräfte mit Berufsausbildung
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Alien999
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.01.2024 um 13:33:11
 
vielen Dank
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