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Einreise nach Todesfall des Sohnes, 3-Jahres-Visum (Gelesen: 749 mal)
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i4a rocks!


Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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27.11.2023 um 05:44:11
 
Guten Tag,

Todesfall- Sohn- Indisch

leider ist mein Schwager am Mittwoch gestorben. Meine Schwiegermutter hat ein dreijahres Visum mit multiplen Einreisen. Sie war aber bis zum 7.10.23 in Deutschland. Die 90 Tage, die sie in Indien bleiben muss sind noch nicht um. Wir haben bis Freitah Kontakt mit der Botschaft gehabt. Die haben unseren Fall aber nicht weiterbearbeitet, weil sie einen „kurzen Tag“ hatten.  Lippen versiegelt

Gleichzeitig habe ich auch eine email an das auswärtige Amt in Berlin geschickt. Eigentlich bräuchte sie doch nur eine Erlaubnis nochmal einreisen zu dürfen. Das Visum ist ja schon da. Wie können wir die Sache beschleunigen.
Wir haben die Verbrennung des Körpers bis Freitag aufschieben können Heute ist Montag und wir wissen uns keine Hilfe. Was passiert am Flughafen, wenn sie einfach kommen würde? Welche Konsequenzen gäbe es? Wir können nicht mehr lange warten.

Mit freundlichen Grüßen

Natascha H.

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Chris2701
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i4a rocks!


Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.11.2023 um 08:45:04
 
Hallo Natasha,

ich möchte Dir erst einmal mein Beileid aussprechen.

Ich gehe davon aus, dass das Schengenvisum deiner Schwiegermutter noch gültig ist bzw. wir uns im Gültigkeitszeitraum befinden.

Von wann bis wann war Sie denn das letzte Mal zu Besuch?

Prüfe doch bitte einmal mit dem Aufenthaltsrechner, ob deine Schwiegermutter nicht doch mit dem Visum einreisen kann.
Sofern Sie die 90/180 Tage Regelung bei ihrer nun anstehenden Einreise nicht verletzt dürfte es keine Probleme geben.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/39-berechnung-aufe...

Ansonsten würde ich den Weg über die Botschaft/Konsulat gehen
Die Bundespolizei am Frankfurter Flughaften teilte mir telefonisch mit, dass falls die 90/180 Tage Regelung bereits überschritten wurde und die Botschaft in keinster Weise reagiert die Möglichkeit bestehen würde die Damen doch einreisen zu lassen mit Vorlage der Sterbeurkunde etc.pp und eines zeitnahen Rückflugs nach Hause.

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« Zuletzt geändert: 27.11.2023 um 09:00:22 von Chris2701 »  
 
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.135
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.11.2023 um 11:08:56
 
Fenster1040 schrieb am 27.11.2023 um 05:44:11:
Die 90 Tage, die sie in Indien bleiben muss sind noch nicht um.

Sie muss keine 90 Tage in Indien bleiben zwischen 2 Aufenthalten. Sie darf sich nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Schengenraum aufhalten. Das ist ein Unterschied. Falls sie bis 07.10. schon 90 Tage da war kommt es natürlich auf das dasselbe hinaus. Falls nicht, könnte sie noch Tage "übrig haben".
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