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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> rechtmäßiger Aufenthalt nach EU-Aufenthaltskarte
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Beitrag begonnen von Alien999 am 19.11.2023 um 10:37:57

Titel: rechtmäßiger Aufenthalt nach EU-Aufenthaltskarte
Beitrag von Alien999 am 19.11.2023 um 10:37:57
Hallo. Ich habe eine kurze Frage. Da ich einen Ehepartner aus der EU habe, besitze ich derzeit eine EU-Aufenthaltskarte. Meine Ehefrau hat jedoch letztes Jahr beschlossen, Deutschland zu verlassen, aber meine Aufenthaltskarte hängt von ihrem Wohnsitz in Deutschland ab und läuft nächstes Jahr ab.

Während der vierjährigen Ehe konnte ich eine Ausbildung abschließen und bin derzeit berufstätig. Meine Frage ist: Welche Aufenthaltstitel kann ich beantragen, wenn meine EU-Aufenthaltskarte abläuft?

Titel: Re: rechtmäßiger Aufenthalt nach EU-Aufenthaltskarte
Beitrag von mgb am 29.11.2023 um 21:12:19
Freizügigkeitsgesetz §3 Absatz 4.

Nach 5 Jahren §4a Absatz 5 und §5 Absatz 5 Satz 2.

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/

Titel: Re: rechtmäßiger Aufenthalt nach EU-Aufenthaltskarte
Beitrag von mgb am 29.11.2023 um 21:31:36
PS:

Ohne Scheidung verlierst du dein Aufenthaltsrecht aus der Freizügigkeit wenn deine Ehefrau vor Ablauf der 5 Jahre ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt und ihren Wohnsitz in Deutschland abmeldet..

Titel: Re: rechtmäßiger Aufenthalt nach EU-Aufenthaltskarte
Beitrag von Puncherfaust am 29.11.2023 um 22:45:13
§ 18a AufenthG, Fachkräfte mit Berufsausbildung

Titel: Re: rechtmäßiger Aufenthalt nach EU-Aufenthaltskarte
Beitrag von Alien999 am 04.01.2024 um 13:33:11
vielen Dank

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