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Medizinische Kosten bei einer Duldung eines Gasts mit einer Verpflichtungserklärung (Gelesen: 572 mal)
Can18
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syrisch
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07.11.2023 um 23:18:23
 
Hallo zusammen,

angenommen eine Person A, gibt eine VE für eine Person B ab, um B nach DE einzuladen. B kommt dann nach DE und kann aber aus bestimmten Gründen für gewisse Zeit nicht mehr in die Heimat zurückreisen. Angenommen B würde dann eine Duldung für paar Monate bekommen.

Ich habe gelesen, dass man im Falle einer Dulung eine Art "Gesundheitskarte" bekommt. Das Geld für die medizinischen Leistung bekommt aber die erteilende Krankenkasse im Endeffekt vom Sozialamt. Muss A in dem Fall alle medizinischen Kosten trotzdem zurückzahlen, das aber indirekt über das Sozialamt? oder muss A dann nur die monatlichen Gebühren für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen?

LG
Can
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erne
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Antwort #1 - 08.11.2023 um 00:35:48
 
Can18 schrieb am 07.11.2023 um 23:18:23:
Muss A in dem Fall alle medizinischen Kosten trotzdem zurückzahlen

A steht für alle Kosten, die dem Staat entstehen, gerade. Dafür ja die VE, das ist eine Verpflichtung gegenüber dem Staat.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 08.11.2023 um 13:11:19
 
Bei solch einer Duldung bekommen Betroffene manchmal eine Karte (ist Ländersache). Das bedeutet aber nur, dass eine Krankenkasse die Abrechnung mit den Ärzt:innen etc. übernimmt. Die AOK stellt aber alle Kosten dem Sozialamt in Rechnung.

Die VE-Geberin bekommt dann die Rechnung, die VE gilt 5 Jahre lang. Anders kann es sein, wenn der Gast eine AE nach § 25, Absatz 4 bekommt.
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