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GÜB + Fragen zur Ausreisepflicht / Einreisesperre / Sis / AZR und Konsequenzen (Gelesen: 493 mal)
Masotti
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Würselen
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Zeige den Link zu diesem Beitrag GÜB + Fragen zur Ausreisepflicht / Einreisesperre / Sis / AZR und Konsequenzen
09.11.2023 um 16:47:42
 
Hallo ich habe eine folgende Fragen. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin selber nicht die betroffene Person bzw. Personen.

Ich versuche mal die Situation verständlich zu erklären. Falls es Rückfragen dazu gibt versuche ich die natürlich bestmöglich zu beantworten.

Person 1

Männlich. Staatsangehörigkeit Albanisch. Verheiratet mit Person 2 und Vater von Person 3

Er ist vor etwa 1,5 Jahren nach Deutschland mit einem Ungarischen befristetem Aufenthaltstitel eingereist welcher aber Ende 2022 abgelaufen ist. Er hat daher keinerlei Stempel über die Einreise im Reisepass. Ich denke jedenfalls dass der Pass daher nicht gestempelt wurde.

Mitte 2023 hat er in Rheinlandpfalz einen Wohnsitz angemeldet welcher dann vor etwa 2 Monaten nach NRW verlegt wurde. ( Ich hätte gedacht das geht gar nicht ohne gültigen Aufenthaltstitel oder war das ein Behördenversehen oder soetwas?)

Vor etwa 3 Wochen kam dann ein Schreiben vom Ausländeramt dass er dort umgehend vorstellig werden soll. Ich hatte dann versucht Ihm dort einen Termin zu machen. Diesen sollte man laut dem Schreiben vom Ausländeramt über die Hotline des Ausländeramtes buchen. Da waren aber nie Termine zu bekommen. Daher bin ich dann mit Ihm zum Ausländeramt persönlich vorstellig geworden und habe dort das Problem geschildert. Weil ich Ihm weitere Nachteile, durch das nicht vorstellig werden, ersparen wollte.

Die Zuständige Sachbearbeiterin haben wir dann auch kurzfristig angetroffen.

Diese sagte dann das der Aufenthalt nicht legal sei und er Ausreisepflichtig sei. Die Sachbearbeiterin eine GÜB mit einer 7-Tage Frist zur freiwiligen Ausreise für ihn ausgefertigt. Andere Dokumente hat er dort nicht erhalten. Pass oder Flugticket musste er nicht abgeben. Ich glaube die ABH hat kein Strafverfahren eingeleitet. Jedenfalls hat die Sachbearbeiterin davon nichts gesagt.

Flug ist gebucht und wird am 15.11.2023 angetreten.



Person 2

Weiblich. Staatsangehörigkeit: Albanisch verheiratet mit Person 1 und Mutter von Person 3.

Einreise nach Deutschland Ende Dezember 2022 über einen Flughafen in NRW. Einreise Stempel vorhanden.

Es besteht keine Wohnsitzanmeldung in Deutschland.

Rückflug ist gebucht und soll am 15.11.2023 angetreten werden.

Person 3

Männlich. Staatsangehörigkeit: Albanisch Kind von Person 1 und 2.
Alter 9 Jahre.

Einreise nach Deutschland Ende Dezember 2022 über einen Flughafen in NRW. Einreise Stempel vorhanden.

Mitte 2023 wurde für Ihn in Rheinlandpfalz einen Wohnsitz angemeldet welcher dann vor etwa 2 Monaten nach NRW verlegt wurde.

Rückflug ist gebucht und soll am 15.11.2023 angetreten werden.

Bis jetzt keinerlei Kontakt mit dem Ausländeramt.


Meine Fragen hierzu wären folgende:

1. Wird eine Einreisesperre erfolgen. Wenn ja für welche Personen?
2. Wird es SIS und oder AZR Eintragungen geben? Wenn ja für welche Personen?
3. Wäre es ratsam sich vor Ausreise beim Ausländeramt zu melden und zu versuchen eine GÜB für Person 2 und 3 zu erhalten?



4. Person 1 ist eine Fachkraft und hat eine Jobzusage für die Zukunft. Anerkennung des Berufsabschlusses ist machbar und würde dann in nächster Zeit angestossen werden. Es liegt auch in dem Bereich an Mangel an Fachkräften vor. Er würde meiner Meinung nach einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis  haben. Würde er aber nach der Vorgeschichte überhaupt noch ein Visum zur Arbeitsaufnahme ausgestellt bekommen?

5.Was wäre eurer Meinung nach, das Vorgehen was für Person 2 und 3 die wenigsten Nachteile bringen würde, im Hinblick auf
-Strafen,
-Wiedereinreise als Tourist und
-einen etwaigen Familiennachzug falls Person 1 einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis erhalten sollte.

6. Bekommt man für eine Person ohne angemeldeten Wohnsitz überhaupt bei der lokalen Ausländerbehörde ein GÜB Papier? Oder ist dann eine andere Behörde zuständig?

Das alle 3 Personen ausreisepflichtig sind ist klar. Sie wollen und werden auch ausreisen.

Es wäre nett wenn mir jemand mit einer Einschätzung helfen würde.

Ich entschuldige mich im Vorraus für den langen Text. Die Situation gestaltet sich recht kompliziert, daher habe ich versucht so detailliert wie Möglich zu schreiben.

Für Rückfragen stehe ich natürlich bereit und bedanke mich im Vorraus für Antworten, Einschätzungen und Hilfe bei dem Thema.

Die lokale Beratungsstelle zu dem Themahatte ich auch bereits versucht hier zu kontaktieren aber leider geht dort seit ein paar Tagen niemand an das Telefon. Scheint genauso überlastet zu sein wie die Ausländerbehörde.
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blubb


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Antwort #1 - 10.11.2023 um 16:28:10
 
Masotti schrieb am 09.11.2023 um 16:47:42:
...

1. Wird eine Einreisesperre erfolgen. Wenn ja für welche Personen?


Nein, nicht bei Ausreise innerhalb der Gültigkeit einer GÜB. s. dazu auch Antwort zu 3 + 5.

Zitat:
2. Wird es SIS und oder AZR Eintragungen geben? Wenn ja für welche Personen?


SIS: nein. AZR: Datensatz wurde bei dem Mann im Zuge der Erteilung der GÜB angelegt. Bei Frau und Kind erfolgt das im Zuge der Ausreise und der damit einhergehenden Strafanzeige gegen die Mutter. Beachte daher auch Antwort zu 3 + 5.

Zitat:
3. Wäre es ratsam sich vor Ausreise beim Ausländeramt zu melden und zu versuchen eine GÜB für Person 2 und 3 zu erhalten?


Ja, definitiv.
Dann gibt es kein relevantes Problem bei der Ausreise.
Ohne GÜB muss nicht nur die Strafanzeige aufgenommen werden, sondern es müsste auch der aufenthaltsrechtliche Status geklärt werden, die Sicherheitsleistung bzw. der Verzicht darauf und ggf. die Vorrangigkeit der Ausreise ggü. dem Strafverfolgungsanspruch mit der StA geklärt werden, etc. Das ist im günstigsten Fall nur zeitintensiv, im ungünstigsten Fall verhindert es die Ausreise zum geplanten Zeitpunkt.
Durch Ausstellung einer GÜB vorab durch die ABH entgeht man zumindest dieser Problematik bei der grenpolizeilichen Ausreisekontrolle. Die grundsätzlichen Rechtsfolgen bleiben dieselben.

Zitat:
4. ... Würde er aber nach der Vorgeschichte überhaupt noch ein Visum zur Arbeitsaufnahme ausgestellt bekommen?


Das kann ich nicht einschätzen. Aus dem Bauch heraus würde ich keine unlösbaren Probleme erwarten.

Zitat:
5.Was wäre eurer Meinung nach, das Vorgehen was für Person 2 und 3 die wenigsten Nachteile bringen würde, im Hinblick auf
-Strafen,
-Wiedereinreise als Tourist und
-einen etwaigen Familiennachzug falls Person 1 einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis erhalten sollte.


Klärung der Sachlage vorab mit der ABH im Zuge der Ausstellung einer GÜB.

Zitat:
6. Bekommt man für eine Person ohne angemeldeten Wohnsitz überhaupt bei der lokalen Ausländerbehörde ein GÜB Papier? ...


Ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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