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NUR NOCH 4 Wochen zur Geburt - Nachzug zum deutschen Kind (Gelesen: 1.302 mal)
Tugcenur
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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03.11.2023 um 10:54:39
 
Hallo und guten Morgen an alle,

ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und möchte euch gerne dringend um Rat fragen. Ich bin deutsche Staatsbürgerin, wohnhaft in NRW, mein Mann hat die türkische Staatsbürgerschaft und lebt in der Türkei. Ich bin nun im 9.Monat schwanger und die Geburt ist voraussichtlich am 3.Dezember, also nach bereits 4 Wochen.

Mein Mann hatte am 31.08.2023 den Visumantrag zum Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind beim Generalkonsulat in Istanbul gestellt. Nun sind 9 Wochen nach Antragstellung vergangen und nach Kontaktaufnahme mit dem Auswärtigen Amt in Berlin erfuhren wir, dass die Antragsunterlagen immer noch nicht in Deutschland angekommen sind (Stand 01.11.2023).

Das Auswärtige Amt informierte mich außerdem darüber, dass der Versand der Unterlagen 4-6 Wochen dauern kann. Uns ist auch bewusst, dass die Unterlagen erst einmal in Berlin ankommen, dann zum Bundesverwaltungsamt in Köln verschickt werden und von da nochmal an die zuständigen Ausländerbehörden. Dies ist also ein langwieriger Prozess und genau das ist für uns gerade besorgniserregend, denn die Unterlagen sind noch nicht einmal in Berlin gelandet und ob sie bereits aus Istanbul verschickt wurden, wissen wir auch nicht, denn das Generalkonsulat ist zurzeit weder per Telefon noch per Mail zu erreichen.

Mein Ehemann hat durch die Vorwirkung des Art. 6 GG doch einen Anspruch darauf, bereits 4 Wochen vor der Geburt einen Visum ausgestellt zu bekommen und nach Deutschland einzureisen, um sowohl mich zu unterstützen als auch bei der Geburt unseres Kindes dabei zu sein, doch genau das wird meinem Ehemann gerade verweigert.

Meine Frauenärztin hat nach der gestrigen Kontrolle eine Verdachtsdiagnose gestellt und mich ins Krankenhaus überwiesen, wo am kommenden Montag eine genauere Untersuchung durchgeführt werden soll und entschieden wird, ob ein Risiko besteht und eine vorzeitige Geburt notwendig ist. Das ist alles zurzeit psychisch sehr belastend für mich und ich hoffe natürlich, dass keine Frühgeburt geplant werden muss, denn dann bin ich ganz auf mich alleine gestellt, weil mein Mann es nicht nach Deutschland schaffen wird.

Was könnte ich in diesem Fall unternehmen? Ich habe dem Generalkonsulat bereits eine Mail mit o.g. Fall gesendet. Die Ausländerbehörde schrieb mir heute wieder ganz klar: Erst müssen die Papiere hier ankommen, sodass wir den Antrag bearbeiten können.

Kann und sollte ich gerichtlich vorgehen? Ich hatte bei einem ähnlichen Thema hier im Forum gelesen, dass man das Verwaltungsgericht Berlin einschalten sollte, ich weiß jedoch gar nicht, was ich dafür genau tun müsste.

Ich bin einfach nur verzweifelt und weiß nicht mehr weiter unentschlossen Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für jeden Tipp und jeden Ratschlag. Falls ich beim Beschreiben unseres Falls eine wichtige Information übersprungen haben sollte, dann stehe ich bei Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Ich wünsche euch allen noch einen schönen und angenehmen Tag.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.11.2023 um 12:42:36
 
Hallo,
ich fürchte ich kann da überhaupt nicht weiterhelfen. Falls nicht zufällig die Unterlagen ohnehin schon unterwegs sind und die Bearbeitung des Antrages dann schnell abgeschlossen wird sehe ich wenig Chancen dass Dein Mann zur Geburt hier sein wird. Ein Anwalt, der ein Eilverfahren anstrengt, wäre meine einzige Idee. Aber ob das noch was bringt vermag ich auch nicht zu sagen. Die Fragen, die mir beim Lesen des Eingangsthreads einfallen (warum stellt er den Antrag erst im 7.Schwangerschaftsmonat?, warum fragst Du das alles nicht schon viel eher hier im Forum bzw. warum wird eine gerichtliche Klärung nicht schon eher angestoßen...) bringen Dich nicht weiter am jetzigen Punkt.
Grüße und trotzdem noch viel Erfolg

PS: Hat er die Möglichkeit, für ein anderes EU-Land ein Besuchsvisum zu beantragen und Dich damit hier in D zu besuchen? Aber ob das innerhalb von 4 Wochen funktioniert....
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Tugcenur
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.11.2023 um 18:30:18
 
Guten Abend, lottchen.
Zu deinen Fragen:
Jetzt noch ein Besuchsvisum zu beantragen wäre von der Zeit her sehr knapp, wie du auch schon sagtest und die Wahrscheinlichkeit, dass es abgelehnt wird, ist schätze ich auch sehr hoch.
Den Antrag konnte er erst im 7.Schwangerschaftsmonat stellen, da das Generalkonsulat in Istanbul den Termin für die Abgabe der Unterlagen erst Ende Juli vergeben hat. Er hatte sich schon Anfang Mai für die Terminvergabe angemeldet, somit hatte er sich also schon so früh wie möglich um einen Termin gekümmert, doch die AV in der Türkei sind leider sehr langsam, was die Terminvergabe betrifft.
Ich hatte eigentlich bis heute noch die Hoffnung, dass die Unterlagen eventuell schon unterwegs sind, und das Visum ja sowieso spätestens 4 Wochen vor der Geburt ausgestellt werden MUSS. Doch die heutige Bestätigung der ABH, dass sie immer noch nichts erhalten haben und auch nichts tun können, bevor die Papiere da sind, hat mich echt hart getroffen.
Ich verstehe nicht, wieso die AV die Unterlagen überhaupt so spät verschickt? Sie wussten von Anfang an, dass es sich um eine Schwangerschaft und einen Nachzug zum ungeborenen Kind handelt. Dann müsste es doch selbstverständlich sein, dass die Unterlagen halt etwas eher verschickt werden, wenn ein dringender Fall vorliegt.
Ich bin einfach nur sauer und wirklich traurig, dass es nun so ist, wie es ist.
Ich möchte immer noch darauf hoffen, dass die Unterlagen in den nächsten Wochen hier eintreffen und mein Mann wenigstens einige Tage vor der Geburt einreisen kann. Oder aber dass ich eine andere Lösung finden kann, um die Bearbeitung in Gang zu setzen...
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Aras
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Antwort #3 - 03.11.2023 um 19:37:31
 
Es gibt eigentlich nur zwei Wege in dieser kurzen Zeit (wir reden hier von absehbar 3-4 Wochen, wobei Kinder ja gerne auch mal ungeplant früher geboren werden):

1. Du schreibst dem Bürgerservice des Auswärtigen Amtes die Situation und dass die darauf einwirken das Visumverfahren zu beschleunigen.
Das ist kostenlos aber die Chancen sind schwer abzuschätzen, da das Auswärtige Amt natürlich ans Gesetz gebunden sind und die Zustimmung der Ausländerbehörde benötigen. Wer weiß wie lange die Ausländerbehörde benötigt und wie hoch deren Aktenstapel ist.

2. Er, bzw. du per Vollmacht, kann natürlich eine einstweilige Anordnung beim VG Berlin beantragen. Dann kann es sein, dass du in 2-5 Tagen eine Antwort hast. Du kannst aber auch eine Anwältin oder Anwalt aus Berlin beauftragen das zu tun. Es gibt da paar versierte Anwälte für Visaverfahren. Die nehmen aber auch 1500 bis 2500 € für einen kompletten Visafall. Du solltest also ggf. verhandeln, denn es ginge ja nur um eine einstweilige Anordnung und es ist ein klarer Fall siehe den unten verlinkten VG Berlin Beschluss. Da diese Anwälte aber auch so im engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt haben, können die auch manchmal die Fälle per Telefonanruf klären. Die Beamten im Auswärtigen Amt sind ja auch nicht doof und für klare Fälle haben die auch keinen Bock sich Kopfschmerzen beim Gericht zu holen.
Das Gericht kann dann das AA dazu verdonnern, das Visum sofort zu erteilen.

Siehe auch VG Berlin Beschluss vom 06.03.2009 - 10 L 53.08 V
https://www.asyl.net/rsdb/M15654


Wenn du eine Anwaltsempfehlung willst, dann schreib das hier und schreibe dir eine Private Nachricht.

Ansonsten Nr. 1 und abwarten.
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Antwort #4 - 03.11.2023 um 20:00:16
 
Es gibt noch eine Möglichkeit:

Wenn der Vorgang elektronisch in der ABH vorliegt, kann diese - die ABH - über das Visumsystem elektronisch um einen Versand der Antragsunterlagen per Fax oder als Scan per Mail bitten.

Das hat für den Vorteil, dass die AV die Bereitschaft der ABH zu einer schnellen Entscheidung sieht UND eine konkrete Faxnummer/Mailadresse hat, wo sie das hinschicken kann und es nicht irgendwo versandet.


Kleine Anmerkung am Rande:
Tugcenur schrieb am 03.11.2023 um 10:54:39:
Mein Ehemann hat durch die Vorwirkung des Art. 6 GG doch einen Anspruch darauf,

Nein, hat er nicht. Nicht er.
Das deutsche Kind hat einen Anspruch auf seinen Vater. Hier also darauf, dass sein Vater bei der Geburt dabei sein kann.

Das kommt am Ende zwar auf dasselbe hinaus, ist aber ein wesentlicher Unterschied.
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Antwort #5 - 03.11.2023 um 20:52:07
 
Vielen herzlichen Dank für eure Ratschläge.

Um eine einstweilige Anordnung beim VG Berlin zu beantragen müsste man persönlich hingehen und vorsprechen, richtig? Das ist mir leider nicht möglich, da ich sehr weit weg wohne und einen Anwalt beauftragen würden wir ja sehr gerne, aber das scheint zurzeit sehr schwierig zu werden. Ich bin Studentin und habe vor kurzem eine Wohnung angemietet, die jetzt noch mit Möbeln etc. ausgestattet werden muss. Für die Kosten, die der Anwalt erhalten möchte, könnten wir beide nicht aufkommen. Jedoch werde ich dem Bürgerservice des AA auf alle Fälle noch einmal schreiben.

Die ABH hatte mir heute bestätigt, dass der Antrag elektronisch vorliegt. Auf die Bitte, ob sie denn nicht die AV kontaktieren können, kam keinerlei Reaktion. Doch ich versuche noch einmal mein Glück und frage nach, ob sie nach einem Versand per Scan/Fax bitten können. Jetzt kommt natürlich das Wochenende dazwischen, aber hoffen wir darauf, dass Anfang nächster Woche etwas zur Beschleunigung des ganzen Vorgangs gemacht werden kann.
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Antwort #6 - 03.11.2023 um 21:12:15
 
Und argumentiere richtig: Mit den begründeten Interessen des Kindes!
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Antwort #7 - 15.11.2023 um 21:25:49
 
Hallo und guten Abend an alle,

ich wollte ein kurzes Update geben und mich noch einmal für eure Tipps bedanken. Die Antragsunterlagen sind rechtzeitig angekommen, dies hat bei uns genau 2,5 Monate gedauert. Mein Mann hat am vergangenen Freitag endlich das Visum erhalten und wird in 2 Tagen nach Deutschland einreisen Smiley Somit hätten wir den schwierigsten Teil geschafft.

Vielen herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit und eure Hilfe!
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