Hallo und guten Morgen an alle,
ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und möchte euch gerne dringend um Rat fragen. Ich bin deutsche Staatsbürgerin, wohnhaft in NRW, mein Mann hat die türkische Staatsbürgerschaft und lebt in der Türkei. Ich bin nun im 9.Monat schwanger und die Geburt ist voraussichtlich am 3.Dezember, also nach bereits 4 Wochen.
Mein Mann hatte am 31.08.2023 den Visumantrag zum Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind beim Generalkonsulat in Istanbul gestellt. Nun sind 9 Wochen nach Antragstellung vergangen und nach Kontaktaufnahme mit dem Auswärtigen Amt in Berlin erfuhren wir, dass die Antragsunterlagen immer noch nicht in Deutschland angekommen sind (Stand 01.11.2023).
Das Auswärtige Amt informierte mich außerdem darüber, dass der Versand der Unterlagen 4-6 Wochen dauern kann. Uns ist auch bewusst, dass die Unterlagen erst einmal in Berlin ankommen, dann zum Bundesverwaltungsamt in Köln verschickt werden und von da nochmal an die zuständigen Ausländerbehörden. Dies ist also ein langwieriger Prozess und genau das ist für uns gerade besorgniserregend, denn die Unterlagen sind noch nicht einmal in Berlin gelandet und ob sie bereits aus Istanbul verschickt wurden, wissen wir auch nicht, denn das Generalkonsulat ist zurzeit weder per Telefon noch per Mail zu erreichen.
Mein Ehemann hat durch die Vorwirkung des Art. 6
GG doch einen Anspruch darauf, bereits 4 Wochen vor der Geburt einen Visum ausgestellt zu bekommen und nach Deutschland einzureisen, um sowohl mich zu unterstützen als auch bei der Geburt unseres Kindes dabei zu sein, doch genau das wird meinem Ehemann gerade verweigert.
Meine Frauenärztin hat nach der gestrigen Kontrolle eine Verdachtsdiagnose gestellt und mich ins Krankenhaus überwiesen, wo am kommenden Montag eine genauere Untersuchung durchgeführt werden soll und entschieden wird, ob ein Risiko besteht und eine vorzeitige Geburt notwendig ist. Das ist alles zurzeit psychisch sehr belastend für mich und ich hoffe natürlich, dass keine Frühgeburt geplant werden muss, denn dann bin ich ganz auf mich alleine gestellt, weil mein Mann es nicht nach Deutschland schaffen wird.
Was könnte ich in diesem Fall unternehmen? Ich habe dem Generalkonsulat bereits eine Mail mit o.g. Fall gesendet. Die Ausländerbehörde schrieb mir heute wieder ganz klar: Erst müssen die Papiere hier ankommen, sodass wir den Antrag bearbeiten können.
Kann und sollte ich gerichtlich vorgehen? Ich hatte bei einem ähnlichen Thema hier im Forum gelesen, dass man das Verwaltungsgericht Berlin einschalten sollte, ich weiß jedoch gar nicht, was ich dafür genau tun müsste.
Ich bin einfach nur verzweifelt und weiß nicht mehr weiter
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für jeden Tipp und jeden Ratschlag. Falls ich beim Beschreiben unseres Falls eine wichtige Information übersprungen haben sollte, dann stehe ich bei Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Ich wünsche euch allen noch einen schönen und angenehmen Tag.