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Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens (Gelesen: 3.743 mal)
Cb_HE
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 19.03.2024 um 12:19:24
 
Die Sachen entfaltet sich recht schnell.

19.03.2024
2 Stunden nach dem Termin bekam ich eine Email von der Frau Sachbearbeiterin, dass meine Einbürgerungsurkunde eigentlich schon da ist, und dass ich sie am 26.03.2024 abholen kann.
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dilzwd765
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 19.03.2024 um 13:10:31
 
in welcher Stadt/kreis hast du deinen Einbürgerungsantrag eingereicht?
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Cb_HE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #17 - 19.03.2024 um 14:08:20
 
Eine kreisfreie Stadt in Brandenburg
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Cb_HE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #18 - 19.03.2024 um 15:03:49
 
Also FALLS ich am 26.03 wirklich die Urkunde abholen könnte, dann beträgt die gesamt Dauer meiner Einbürgerung ca. 5 Monaten, was mit der heutigen Bearbeitungsgeschwindigkeit eigentlich schon zu einer Art Rekord zählt.

In dem Brief, den ich am 04.02.2024 geschickt habe, habe ich 31.03.2024 als Frist genannt. Also in soforn hat die Behörde diese sehr gut eingehalten.
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SimonB
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Antwort #19 - 19.03.2024 um 15:19:12
 
Cb_HE schrieb am 19.03.2024 um 14:08:20:
Eine kreisfreie Stadt in Brandenburg

Dann könnte die Ursache für die Geschwindigkeit deines Einbürgerungsverfahrens durchaus auch die geringe Anzahl der dort gestellten Anträge sein.
Schließlich waren die SB immer sehr nett und haben mit dir schon kommuniziert, bevor du mit deiner Inspiration U-Klage begonnen hattest.
Das deutet nicht darauf hin, als ob die dort unter der Antragsflut zusammenbrechen oder wegen Angst vor §75 VwGO nun deinen Antrag vorgezogen hätten.

Fazit: Mein Glückwunsch zur dt. Staatsangehörigkeit!

edit: Im vorigen Jahr hörte ich von einem Verfahren von 5 Monaten aus dem BL Niedersachsen, LK Aurich.



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Cb_HE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #20 - 19.03.2024 um 17:14:16
 
SimonB schrieb am 19.03.2024 um 15:19:12:
Dann könnte die Ursache für die Geschwindigkeit deines Einbürgerungsverfahrens durchaus auch die geringe Anzahl der dort gestellten Anträge sein.
Schließlich waren die SB immer sehr nett und haben mit dir schon kommuniziert, bevor du mit deiner Inspiration U-Klage begonnen hattest.
Das deutet nicht darauf hin, als ob die dort unter der Antragsflut zusammenbrechen oder wegen Angst vor §75 VwGO nun deinen Antrag vorgezogen hätten.

Naja, die Einbürgerungsanzahl liegt in meiner Stadt schon ganz vorne in der amtlichen Statistikrangliste von Brandenburg und die durchschnittliche Bearbeitungszeit im 2021 beträgt schon über 1 Jahr. Von daher würde ich behaupten dass der Brief was gebracht hat.

SimonB schrieb am 19.03.2024 um 15:19:12:
Mein Glückwunsch zur dt. Staatsangehörigkeit!

Vielen Dank! (naja, hoffentlich kriege ich tatsächlich auch was am 26.03, nicht noch mal, hoppla April April)
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dilzwd765
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 19.03.2024 um 21:53:11
 
Also würdest du empfehlen, einen solchen Brief zu senden?

Siehe: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1710749013/
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Cb_HE
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Antwort #22 - 19.03.2024 um 23:43:09
 
@dilzwd765 ich sehe nichts was dagegen spricht. Also bei mir hat der Brief m. E. geholfen und zwar viel. Und letztendlich hat der Brief mir nix gekostet, außer einen Umschlag und ein Blatt Papier, und hat aber die Wirkung von einem potentiell zigtausend Euro wert Immigrationsanwalt gebracht.

Außerdem solltest du auch kein Bedenken haben, am Ende wirklich die U-Klage einzureichen. Immerhin gehört das zu deinem guten Recht und naja, die freiheitliche demokratische Grundordnung: Verwaltung muss gesetzlich handeln.  Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd

Es sei denn dass du in Berlin oder Hamburg wohnst, da bleibst du ja wirklich hoffnungslos.
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Cb_HE
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Antwort #23 - 26.03.2024 um 10:43:00
 
26.03.2024
Ich habe heute meine Einbürgerungsurkunde bekommen! Ich bedanke mich sehr für alle Tips und Erfahrungen, die ihr hier geteilt habt und an alle, die noch weiter am Kämpfen sind, viel Glück!
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Reyhan
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Antwort #24 - 26.03.2024 um 13:07:35
 
Glückwunsch ! blumenstrauss
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..immer mit der Ruhe !
 
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Cb_HE
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Antwort #25 - 04.04.2024 um 12:41:25
 
04.04.2024
Heute habe ich die deutschen Ausweise beantragt.

Das sollte der letzte Eintrag sein für diese spannende Reise.

Jedoch vielleicht noch ein Tipp, den wohl keiner braucht Zwinkernd. Falls ihr nach der Einbürgerung schon den alten Pass und AT nicht mehr besitzt, solltet ihr auf keinen Fall vergessen, beim Antrag des Ausweises eine Kopie von eurem alten Pass/AT mitbringen! Mir wurde bei SB erzählt, dass man für den Antrag NUR Einbürgerungsurkunde bräuchte. Aber hoppla, ich wurde heute aufgefordert, mich auszuweisen. Und da ich keinen Führerschein habe, ich konnte am Ende nur mit der Krankenkasse Karte mich ausweisen. Die nette Dame gab zu dass das ungewöhnlich war, hatte aber es so hingenommen. Augenrollen Augenrollen
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SimonB
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Antwort #26 - 04.04.2024 um 16:27:50
 
Auch von mir herzlichen Glückwunsch!

Nun nur noch die recht unspannende Reise oder Wartezeit bis zum Erhalt von DPA und Dt. Reisepass.
Da wird gemunkelt, dass das bis zu 3 Monaten dauert, weil die Bundesdruckerei (wie fast alle) auch total überlastet sei.

Cb_HE schrieb am 04.04.2024 um 12:41:25:
Jedoch vielleicht noch ein Tipp, den wohl keiner braucht
Ich halte den Tipp für sehr sinnvoll. Zwinkernd
Nicht selten wird die Frage gestellt, ob man denn in der Zwischenzeit  "staatenlos" sei.
Ist man nicht, aber eine Kopie der alten, irgendwann historischen AT und Nationalpass zu machen, ist durchaus empfehlenswert.

Und sei es auch nur, um seinen Kindern oder Enkeln später mal die Story mit dem langen Kampf zu veranschaulichen.

Alles Gute!
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Aras
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Antwort #27 - 04.04.2024 um 16:50:47
 
Merkwürdig. Ich soll meinen am 15.03. beantragten Reisepass am 19. April abholen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #28 - 04.04.2024 um 17:28:00
 
Aras schrieb am 04.04.2024 um 16:50:47:
Merkwürdig. Ich soll meinen am 15.03. beantragten Reisepass am 19. April abholen.


Das ist immer ein bisschen Zufall. Die Bundesdruckerei stellt Personalausweise her, dann Aufenthaltstitel, dann Reisepässe. Manchmal wird ein Auftrag der Behörde sofort erledigt, manchmal in der nächsten Produktionsphase vier Wochen später.
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