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Zuständigkeit ABH/AV - Wiedereinreise Schüler nach Sommerferien (Gelesen: 612 mal)
MKMK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zuständigkeit ABH/AV - Wiedereinreise Schüler nach Sommerferien
20.09.2023 um 21:37:51
 
Chinese (15 Jahre) geht in Deutschland zur Schule.
Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Die Voraussetzungen stimmen aber, so dass er reibungslos neu erteilt werden kann. Allerdings ist der junge Mann für die Sommerferien nach Hause geflogen. Damit erklärt sich die örtliche ABH für nicht zuständig. Da er sich im Ausland befinde, müsse er auch dort ein neues Visum beantragen.

Sachlich ist das kein Problem, nur: die Botschaft in Beijing ist überlastet, einen Termin zur Vorsprache gibt es nicht vor November, bis dann das Visum erteilt wird, ist es Weihnachten und das erste Schulhalbjahr praktisch vorbei.

Natürlich hätten sowohl Schüler, als auch Eltern, als auch die Schule (hier gab es einen Personalwechsel mit Know-How-Verlust), besser aufpassen und eine Verlängerung beantragen sollen, während der Schüler noch in Deutschland war. Dann hätte die ABH wohl eine FB ausgestellt und damit hätte er reisen können. Leider haben das sämtliche Beteiligten verschusselt.

Was kann man jetzt tun? Die sachlichen Voraussetzungen sind ja da, trotzdem scheint es, als ob insbesondere der exzessive Zeitbedarf in Beijing den armen Kerl ein ganzes Halbjahr Schule kostet. Das holt sich doch nicht so einfach nach.

Was tun?
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Cardinal1904
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.09.2023 um 07:40:36
 
Hallo MKMK,

du sagst alle sachlichen Voraussetzungen liegen vor? Vielleicht mal bei der örtlichen ABH um Ausstellung einer Vorabzustimmung anfragen. Hierauf besteht aber kein Anspruch.

Eine Vorabzustimmung beschleunigt das Visa Verfahren bei der deutschen Botschaft in China, da die Dauer für die Prüfung der örtlichen ABH entfällt.

VG
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.09.2023 um 09:18:59
 
Hat sich der Chinese beim Einwohnermeldeamt abgemeldet?
Hat er einen Verlängerungsantrag oder Neuantrag vor der Ungültigkeit der alten Aufenthaltserlaubnis gestellt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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MKMK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 21.09.2023 um 10:36:07
 
Aras schrieb am 21.09.2023 um 09:18:59:
Hat sich der Chinese beim Einwohnermeldeamt abgemeldet?
Hat er einen Verlängerungsantrag oder Neuantrag vor der Ungültigkeit der alten Aufenthaltserlaubnis gestellt?


Ich fürchte, die Antwort auf alle drei Fragen ist "nein".
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MKMK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 21.09.2023 um 10:37:07
 
Cardinal1904 schrieb am 21.09.2023 um 07:40:36:
Hallo MKMK,

du sagst alle sachlichen Voraussetzungen liegen vor? Vielleicht mal bei der örtlichen ABH um Ausstellung einer Vorabzustimmung anfragen. Hierauf besteht aber kein Anspruch.

Eine Vorabzustimmung beschleunigt das Visa Verfahren bei der deutschen Botschaft in China, da die Dauer für die Prüfung der örtlichen ABH entfällt.

VG


Vielen Dank, das ist in Abstimmung zwischen ABH und AV schon am Laufen. Es ist ein guter Punkt!
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