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Angst vor Abschiebung (Gelesen: 2.788 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltstitel wurde nachträglich beendet
Asbvnh
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Angst vor Abschiebung
19.09.2023 um 21:04:44
 
Hallo zusammen,

ich habe mein Aufenthaltstitel durch die Heirat einer deutschen Frau bekommen. Ein halbes Jahr nachdem ich in Deutschland war wurde ich verlassen und da ich ohne Meldeadresse war wurde mir der Aufenthaltstitel Mitte 2022 entzogen und ich habe eine Ausreise Aufforderung und eine Abschiebungsandrohung erhalten.
Mein Pass ist auch abgelaufen und ich habe mich nicht getraut zur Ausländerbehörde zu gehen.
Ich bin wegen Selbstmordgefahr und Depressionen für ein paar Monate in die Psychiatrie gegangen und habe einen Betreuer beantragt.
Die Frau hat die Scheidung eingereicht.
Jetzt sagt der Betreuer das die Ausländerbehörde den Aufenthaltsstatus neu prüft und die Chancen 50:50 stehen. Ich war über ein Jahr unbekannten Aufenthalts und sollte abgeschoben werden. Ich habe keine Ausbildung oder Hochschulsbschluss. Was für einen Aufenthaltstitel könnte ich kriegen bei 50:50? Vorher war das der Ehegatten Nachzug. Wie kann ich es schaffen in Deutschland zu bleiben?
Danke für Antworten jetzt schon.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 19.09.2023 um 21:50:00
 
Will dir keine falschen Hoffnungen machen, die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis sehe ich nicht.

Ob die Abschiebung dann auch vollzogen wird ist ein anderes Thema.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 19.09.2023 um 21:54:23
 
Du kannst Dir auch überlegen, freiwillig auszureisen. Dann hast Du keine Sperre und keine Kosten.

Wenn Du eine Qualifikation hat, hast Du die Chance auf ein Visum. Ab Juni 2024 gibt es die »Chancenkarte«. Du bekommst Punkte für Deine Qualifikation, für Deutschkenntnisse, für frühere Aufenthalt in Deutschland. wenn Du sechs Punkte hat, bekommst Du ein Visum.
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Asbvnh
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.09.2023 um 22:10:03
 
Ich habe überhaupt keine Qualifikation. Ich war in Deutschland von 2015 bis ende 2017 als Flüchtling und mein Asylantrag wurde abgelehnt und ich sollte abgeschoben werden bin aber freiwillig ausgereist.
Habe durch die Heirat nach 2 Jahren erst das Visum bekommen.
Wenn ich Ausreise bekomme ich kein Visum.
Die Ausländerbehörde sagt jetzt 50:50 Chance. Ist es durch die psychische Erkrankung und Betreuer. Das wäre meine einzige Chance.
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Asbvnh
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.09.2023 um 22:19:48
 
An Puncherfaust,

aber die Ausländerbehörde hat dem Betreuer selber gesagt Chance50:50 und der Aufenthaltsstatus wird jetzt geprüft und der Sachbearbeiter will sich die Ärztlichen Berichte durchlesen und dann entscheiden.
Welchen Aufenthaltstitel kann es sein?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 19.09.2023 um 22:27:45
 
Höchstens § 25 Abs. 4 AufenthG, wenn deine Krankheit in Marokko nicht behandelt werden kann.

Dafür dürftest du aber nicht vollziehbar ausreisepflichtig sein. Das bist du aber. Der AT wurde abgelehnt, aufgefordert auszureisen wurdest du bereits und die Abschiebung wurde dir auch schon angedroht.

Vermutlich hat der Sachbearbeiter am Telefon gesagt, dass er schauen wird ob er was findet und dafür die Chancen genannt (im sprichwörtlichen Sinne). Aber wie gesagt, ich sehe da nicht wirklich einen AT der tatsächlich in Frage kommen kann.
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Asbvnh
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 19.09.2023 um 22:45:50
 
Ok danke. § 25 Abs. 4 AufenthG Wäre also wäre die einzige Möglichkeit.
Ich hatte eigentlich gar keine Hoffnung außer die Ehefrau hätte mich wieder genommen. Aber ich soll jetzt wirklich eine 50% Chance haben da der Mitarbeiter sagte ich hätte auch rechte. Vielleicht weil ich Psychisch krank bin und den Betreuer habe. Allerdings wurde ich wegen Körperverletzung der Frau gegenüber angezeigt aber nicht verurteilt. Wäre ich vorbestraft bei einer Verurteilung? Und kriegt es die Ausländer Behörde irgendwie mit oder beeinflusst es die Entscheidung für AT?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #7 - 19.09.2023 um 22:57:03
 
Ja, die bekommt das mit. Bis zur Entscheidung über das Strafverfahren dürfen die auch keine positive Entscheidung über den AT treffen, § 79 Abs. 2 AufenthG.

Wie gesagt, mach dir bitte keine zu großen Hoffnungen. Und wenn die dich auffordern auszureisen, mache das lieber damit du keine Einreisesperre für die EU bekommst, so wie reinhard schon gesagt hat.
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Asbvnh
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Antwort #8 - 20.09.2023 um 20:46:30
 
Was heißt ob die Abschiebung vollzogen kann ist ein anderes Thema? Das heißt die werden es nicht schaffen mich abzuschieben das wäre doch gut. Und ich kann bleiben
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #9 - 20.09.2023 um 23:07:47
 
Asbvnh schrieb am 20.09.2023 um 20:46:30:
Was heißt ob die Abschiebung vollzogen kann ist ein anderes Thema? Das heißt die werden es nicht schaffen mich abzuschieben das wäre doch gut. Und ich kann bleiben

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reinhard
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Antwort #10 - 21.09.2023 um 11:53:37
 
Eine gesetzliche Möglichkeit wäre:

Wenn Du wieder gesund bist und eine Ausbildung startest. Dann könntest Du (später) für die Ausbildung einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn die Ausbildungsvergütung zum Leben reicht.

Das ist auch eine Möglichkeit, die Du (später) von Marokko aus versuchen könntest.

Nur wegen einer Krankheit hier bleiben zu dürfen ist immer unsicher, weil es in Marokko auch Ärztinnen und Ärzte gibt.
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